Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel - Neugestaltung Umfeld Hohenburgschule mit „Piazza Albano Laziale“ und „Urban Gardening“, Homburg/Saar / Deutschland

30/05/2023 S102

I.
II.
III.
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VI.

Deutschland-Homburg/Saar: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

2023/S 102-322139

Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kreis- und Universitätsstadt Homburg/Saar, vertreten durch Herrn Bürgermeister Michael Forster

Postanschrift: Am Forum 5

Ort: Homburg/Saar

NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis

Postleitzahl: 66424

Land: Deutschland

Kontaktstelle(n): Wettbewerbs- und Verfahrensbegleitung/-betreuung für die Kreisstadt Homburg/Saar durch die agstaUMWELT GmbH

E-Mail: vergabe@agsta.de

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: www.agsta.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.subreport.de/E78547842
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.subreport.de/E78547842
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Nicht offener Realisierungswettbewerb: Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel - Neugestaltung Umfeld Hohenburgschule mit „Piazza Albano Laziale“ und „Urban Gardening“
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ziel ist die Erlangung von Konzepten für die Neugestaltung des Umfeldes der ehemaligen Hohenburgschule mit „Piazza Albano Laziale“ und „Urban Gardening“, um den Zielen der Nachhaltigkeit, insbesondere der Klimaanpassung gerecht zu werden, die Aufenthaltsqualität zu erhöhen und die Attraktivität zu steigern. Zur Erreichung dieser Ziele soll ein Realisierungswettbewerb stattfinden. Dabei ist auch die Einbindung in das weitere Umfeld von Bedeutung.

Der Wettbewerb wurde in das Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ aufgenommen. Daher liegt ein wesentlicher Schwerpunkt auf der Zielsetzung für Klimaschutz und Klimaanpassung. Weitere Informationen hierzu sind der Auslobung (siehe Vergabeunterlagen) zu entnehmen.

Wettbewerbsgebiet und Wettbewerbsaufgabe werden in Teil B dieser Auslobung (siehe Vergabeunterlagen) konkretisiert.

Bei der Aufgabe des Wettbewerbes und dem späteren Auftrag, der auf Basis des Wettbewerbsergebnisses an einen der Preisträger (s.u.) vergeben werden soll, handelt es sich um eine landschaftsarchitektonische (freianlagenplanerische) Aufgabe.

Die Auslobung wurde in Abstimmung mit den Fördergebern erstellt.

Die aus dem Wettbewerb hervorgehenden Preisträger werden in einem nachgeschalteten Verhandlungsverfahren um Abgabe eines Honorarangebotes (Zuschlagsphase) und zur Teilnahme an einem Verhandlungsgespräch gebeten. Eine Vergabe des Planungsauftrages an einen der Preisträger wird, sofern der Auftrag vergeben werden kann, zugesagt.

Gegenstand der nach erfolgtem Planungswettbewerb zu vergebenden Freianlagenplanung ist das Leistungsbild gemäß § 39 HOAI. Die Vergabe des Auftrages erfolgt im Rahmen eines nach dem Wettbewerbs erfolgenden Vergabeverfahrens. Geplant ist die Vergabe der Leistungsphasen 1 bis 9 gem. § 39 HOAI, wobei in einer ersten Stufe die Leistungsphasen 1 bis 4 vergeben werden sollen. Alle weiteren Leistungsphasen sind optional und sollen stufenweise beauftragt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. auf eine Gesamtbeauftragung.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Der Teilnahme ist ein Bewerbungsverfahren (Teilnahmewettbewerb) vorangestellt. Die Teilnehmerzahl ist auf 15 Teilnehmer begrenzt. Vorab sind 3 Teilnehmer gesetzt. Ein Nachweis der Eignung ist erforderlich. Dazu sind Referenzen (s.u.) vorzulegen. Zu den benannten Referenzen ist eine kurze Beschreibung des Projektes, inkl. der in den Formblättern genannten Inhalte, einzureichen. Die Formblätter sind hierfür zu verwenden (siehe Vergabeunterlagen).

Darüber hinaus gehendes Material (graphische Darstellungen, Planunterlagen, Broschüren, Referenzblätter, o.ä.) sind nicht erforderlich und werden nicht gewertet.

Grundsätzliche Voraussetzungen für die Wertbarkeit von Referenzen zu den Kriterien (K-1) und (K-2):

• Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der in den Formblättern abgefragten Angaben

Die Nennung von mindestens 1 wertbaren Referenz zum Kriterium (R-1) ist Mindestvoraussetzung für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren.

Es dürfen grundsätzlich mehr Referenzen als erforderlich genannt werden, in diesem Fall ist in den Formblättern anzugeben, welche Referenzen gewertet werden sollen.

Folgende Referenzen sind von den Teilnehmern im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes zu erbringen:

Kriterium (K-1):

Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit vgl. Aufgabenstellungen; hier: Zu benennen ist mindestens 1 Referenz für eine Freianlagenplanung für einen Platzbereich mit öffentlicher Nutzung und Aufenthaltsfunktion, die in den letzten 8 Jahren (einschl. 2014) abgeschlossen wurde. Gewertet wird 1 vergleichbare Referenz mit 10 Punkten.

Zusatzpunkte zu (K-1):

Zusatzpunkte können erzielt werden, wenn bei dieser Planung nachweislich das Thema Klimaschutz und/oder Klimaanpassung eine maßgebliche Rolle gespielt hat (z.B. Projekt mit einem entsprechend formulierten Schwerpunkt), was nachvollziehbar

darzulegen ist (z.B. durch Beifügen eines Plan- oder Berichtauszuges, max. 2 DINA4-Seiten); in diesem Fall können für diese Referenz zusätzlich 5 Punkte je Referenz erreicht werden. Eine bloße Nennung, dass ein solcher Bezug bestanden hat, reicht für den Nachweis der Vergleichbarkeit nicht aus.

Insgesamt können damit 5 Zusatzpunkte erreicht werden.

Wertung zu (K-1): max. 15 Punkte möglich.

Kriterium (K-2):

Wettbewerbserfolg (Preis oder Ankauf) im Rahmen eines Wettbewerbes für eine städtebauliche oder freianlagenplanerische Aufgabenstellung (oder für eine Wettbewerbsaufgabe, in der ein freiraumplanerischer/städtebaulicher Bestandteil maßgeblicher Teil war); zu werten sind Wettbewerbserfolge (Ideenwettbewerbe, Realisierungswettbewerbe), bei denen das Wettbewerbsverfahren in den letzten 8 Jahren (einschl. 2014) abgeschlossen wurde.

Keine Mindestreferenz. Gewertet wird 1 vergleichbare Referenz mit 10 Punkten.

Wertung zu (K-2): max. 10 Punkte möglich.

Kriterium (K-3):

Ferner ist ein Nachweis für fundierte Kenntnisse in den genannten inhaltlichen Schwerpunkten der Aufgabe nämlich Klimaanpassung/Klimaresilienz, Biodiversität, blau-grüne Infrastruktur zu erbringen.

Fortbildungen oder Ausbildungsschwerpunkten zu den relevanten Themen wie z.B. wassersensible Stadt, Schwammstadt, Klimaanpassung, klimagerechte Stadtentwicklung, Ökosystemleistungen von Stadtgrün, Biodiversität usw. können als Eigenerklärung, Fortbildungsnachweis, eigene Veröffentlichung oder eigener Vortrag zu den Themen, o.ä. vorgelegt werden. Gewertet wird 1 Nachweis mit 5 Punkten. Keine Mindestreferenz.

Wertung zu (K-3): max. 5 Punkte möglich.

Insgesamt können damit also maximal 30 Punkte erreicht werden.

Sollten mehr Bewerber als erforderlich die höchste Punktzahl erreichen, entscheidet das Los oder eine vergleichbare Auswahlmethode (z.B. Zufallsgenerator). Als Ergebnis stehen die 15 Teilnehmer fest, die zur Teilnahme am Realisierungswettbewerb und am weiteren Verfahren aufgefordert werden. Es werden 2 Bewerber als Nachrücker gelost. Dies geschieht für den Fall, dass nach Aufforderung zur Teilnahme an die 15 Teilnehmer innerhalb einer dann mitgeteilten Frist eine Absage erfolgt.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

Für Bewerber mit Sitz in Deutschland gelten die Qualifikationsanforderungen gem. § 75 Abs. 2 VgV (Vorlage eines Nachweises über die Eintragung in ein Berufsregister als Landschaftsarchitekt (Kammermitgliedschaft)). Teilnahmeberechtigt sind auch Stadtplaner, sofern sie in ARGE mit einem Landschaftsarchitekten teilnehmen, wobei die Federführung beim Landschaftsarchitekten liegen muss.

Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
CS Carlos Stuckert Landschaftsarchitekt, Saarlouis
HDK Dutt & Kist GmbH, Saarbrücken
Club L94 Landschaftsarchitekten, Köln
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Die Wettbewerbsarbeiten werden vom Preisgericht anhand der nachfolgenden Kriterien bewertet. Wichtigste Kriterien sind dabei den Zielen des Förderprogrammes „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ entsprechend

1. Ökologie und Klimaresilienz (auch in Bezug auf die weitere Umgebung), Biodiversität, Umgang mit Niederschlagswasser, Solarnutzung, usw. Stichworte

in diesem Zusammenhang können CO2-Minderung, grünblaue Infrastruktur, Schwammstadteffekte, Versickerungsfähigkeit, Verdunstungsleistung, Regenwasserrückhaltung, u.v.m. sein; umweltschonende, sozialverträgliche und gesundheitsfördernde Stadtentwicklung, umweltschonende Ressourcennutzung.

Darüber hinaus sind die Kriterien (die Listung stellt keine Rangfolge dar):

2. Funktionalität, Nutzungskonzept, sozialer Mehrwert; Qualität der Nutzungsmöglichkeiten durch die Öffentlichkeit und die Nutzer des ehemaligen Schulgebäudes; Gemeinschaftsbildung

3. Städtebaulicher Bezug zum Umfeld

4. Gestalterische Qualität und Aufenthaltsqualität; Wohn- und Arbeitsumfeldqualität

5. Identitätsbildung in der Wahrnehmung der Bevölkerung

6. Inklusive Fläche, Barrierefreie Gestaltung

7. Nachhaltige Mobilität, Mehrwert für Fußgänger und Radfahrer; fußläufige Verbindung zur Umgebung, möglichst Barrierefreiheit

8. Wirtschaftlichkeit des Konzeptes (in Bezug auf Bau und v.a. Betrieb)

9. Berücksichtigung des Bestandes, insbesondere auch des Leitungsbestandes

10. Eignung als Grundlage zur Entwicklung eines Leitbildes.
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 26/06/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 03/07/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Die zuvor von der Ausloberin im Rahmen des Förderantrages ermittelten anrechenbaren Kosten belaufen sich auf 1.734.000 EUR (brutto).

Die Wettbewerbssumme beträgt 60.000,00 EUR (netto). Diese Summe wird zur Hälfte als Preisgeld ausgezahlt. Die weiteren 30.000,00 EUR werden als Grundhonorierung an die Wettbewerbsverfasser ausgezahlt. Jeder der 15 Wettbewerbsverfasser, der fristgerecht eine wertbare Arbeit abgibt, erhält nach Abschluss des Verfahrens eine Grundhonorierung von 2.000,00 EUR (netto). Die Preisträger erhalten dies zusätzlich zu ihrem Preisgeld. Sofern weniger als 15 Verfasser eine verwertbare Arbeit abgeben, wird die Differenzsumme in Proportion den Grundhonoraren zugeteilt.

Die Aufteilung der Preise und Ankäufe bei einem Preisgeld von insgesamt 30.000,00 EUR ist wie folgt vorgesehen:

1. Preis: 11.000,00 EUR

2. Preis: 8.000,00 EUR

3. Preis: 4.000,00 EUR

4. Preis: 3.000,00 EUR

Ankäufe 4.000,00 EUR

Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Aufteilung der Preisgeldsumme vorbehalten.

Es ist beabsichtigt, den Auftrag an einen der Preisträger (1.-4. Preis) zu vergeben.
IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

Keine.
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Herr Roland Ecker, Kreisstadt Homburg (Fachpreisrichter)
Herr Peter Glaser, Landschaftsarchitekt, Homburg/Saar (Fachpreisrichter)
Herr Prof. Dr. Sascha Henninger, Physische Geographie und Fachdidaktik, RPTU Standort Kaiserslautern (Fachpreisrichter)
Herr Frank Missy, Kreisstadt Homburg Amtsleiter Bauen und Umwelt (Fachpreisrichter)
Herr Dieter Pfrommer, Freier Landschaftsarchitekt, Stuttgart (Fachpreisrichter)
Herr Michael Banowitz, Kreisstadt Homburg (Fachpreisrichter)
Herr Michael Forster, Bürgermeister Kreisstadt Homburg (Sachpreisrichter)
Frau Nicole Müller-Finke, Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) (Sachpreisrichterin)
Frau Yvette Stoppiera-Wiebelt, Beigeordnete für Biosphäre und Umwelt (Sachpreisrichterin)
Herr Raimund Konrad, Beigeordneter für Kultur und Tourismus (Sachpreisrichter)
Herr Manfred Rippel, Beigeordneter für Frauen, Soziales, Schule, Standesamt und Demographie (Sachpreisrichter)
Herr Thomas Müller, Stadtplanung, Kreisstadt Homburg (Ständig anwesender Vertreter)
Herr Böhme, Klimamanager Kreisstadt Homburg (Ständig anwesender Vertreter)
Herr Klaus Stucki, Landschaftsarchitekt Homburg/Saar (Stellvertr. Preisrichter)
N.N. (Stellvertr. Preisrichter*innen) werden bis zum Kolloquium benannt.

Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die Grundsätze und Richtlinien für Planungswettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens in der Fassung vom 31.01.2013 (RPW 2013) zugrunde.

Die Auslobung ist für die Ausloberin, die Teilnehmer sowie alle anderen am Wettbewerb Beteiligten verbindlich. Durch die Teilnahme am Wettbewerb erkennt der Teilnehmer den Inhalt dieser Auslobung an.

2. Maßgeblich für den Wettbewerb ist das Ziel des Förderprogrammes "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel".

3. Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes. Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.

4. Die Auslobungsschrift Teil A wurde im Wettbewerbsausschuss der Architektenkammer des Saarlandes am 01.03.2023 besprochen. Es wurde festgestellt, dass die Auslobung in enger Anlehnung an die GRW Saar erfolgt. Der Auslobung liegt die RPW 2013 zugrunde.

5. Vorgeschaltetes Bewerbungsverfahren/Teilnahmewettbewerb:

Im Rahmen des vorgeschalteten Bewerbungsverfahrens sollen 15 Teilnehmer für den Realisierungswettbewerb unter Berücksichtigung der Eignungskriterien ausgewählt werden (detailliertere Informationen siehe hierzu Auslobung, Kapitel 6).

6. Abgabe der Bewerbungsunterlagen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes:

Die Bewerbungen (Teilnahmeanträge) sind vollständig, elektronisch über das Vergabeportal subreport bis zum Abgabetermin (26.06.2023, 12:00 Uhr) einzureichen. Die Bewerber sind selbst für die fristgerechte Einreichung verantwortlich. Bewerbungen, die verspätet, per E-Mail, per Post eingehen oder persönlich abgegeben werden, können nicht berücksichtigt werden.

Die Verwendung der Formblätter (siehe Vergabeunterlagen) ist hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Bewerbungen zwingend erforderlich, insbesondere sind die Formblätter vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und zu unterschreiben. Sofern die EEE verwendet wird, ist vom Bewerber sicherzustellen, dass alle Inhalte der Formblätter nachvollziehbar enthalten sind. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist zudem eine gemeinsame Erklärung aller Mitglieder zu unterzeichnen und ein federführender Ansprechpartner zu benennen. Allgemeine Angaben sind dabei für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu machen.

Mehrfachbewerbungen des Bewerbers oder einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und können zum Verfahrensausschluss führen. Bei Nichtvollständigkeit der geforderten Unterlagen behält sich die Ausloberin vor, diese gem. § 56 (2) VgV nachzufordern. Endgültiges Nichteinreichen nach Nachforderung führt zum Ausschluss vom Verfahren. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Ausloberin. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.

7. Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen: Die Wettbewerbsunterlagen (u. a. die Auslobung) werden den Bewerbern bereits zu Beginn des Bewerbungsverfahrens als Download zur Verfügung gestellt (siehe Vergabeunterlagen).

8. Termine:

- Ende Teilnahmewettbewerb: 26.06.2023, 12:00 Uhr

- Start der Wettbewerbsbearbeitung: Im Anschluss

- Ende Rückfragenfrist: 13.07.2023, 12:00 Uhr (elektronisch über die Bieterkommunikation des Vergabeportals)

- Kolloquium (17.07.2023, 11:00 Uhr Treffpunkt auf dem Platz vor der Hohenburgschule, 13:00 Uhr Kolloquium, voraussichtlich im Rathaus der Stadt Homburg (Ort wird noch mitgeteilt))

- Abgabedatum für die Wettbewerbsarbeiten: 19.09.2023, 12:00 Uhr (siehe Auslobung Teil A, Kapitel 13)

- Preisgerichtssitzung: 19.10.2023.

9. Anschließendes Verhandlungsverfahren:

Im Anschluss an den Realisierungswettbewerb findet unter den Preisträgern ein Verhandlungsverfahren statt. Die Preisträger werden zur Angebotsabgabe aufgefordert (Zuschlagsphase). Die vorgesehenen Zuschlagskriterien sind der Auslobung (siehe Auslobung Teil A, Kapitel 12) zu entnehmen und werden den Preisträgern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe und Einladung zum Vergabegespräch nochmals mitgeteilt.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr

Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17

Ort: Saarbrücken

Postleitzahl: 66119

Land: Deutschland

E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de

Telefon: +49 6815014994

Fax: +49 6815013506
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:

1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/05/2023