Neubau Grundschule im Quartier BÖHLERLEBEN, Meerbusch / Deutschland

08/11/2022 S215
I.
II.
III.
IV.
VI.
Deutschland-Meerbusch: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

2022/S 215-618380

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Meerbusch - Der Bürgermeister

Postanschrift: Dorfstr. 20

Ort: Meerbusch

NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss

Postleitzahl: 40667

Land: Deutschland

Kontaktstelle(n): Stadt Meerbusch – Dezernat III Service Immobilien

E-Mail: Harald.Haertel@meerbusch.de

Telefon: +49 2150916180

Fax: +49 215091639180

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: http://www.rhein-kreis-neuss.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E22415618
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E22415618
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wettbewerb Neubau Grundschule im Quartier BÖHLERLEBEN
Referenznummer der Bekanntmachung: M ST 22046 und E22415618
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im südlichen Stadtgebiet der Stadt Meerbusch, direkt an der Grenze zum Düsseldorfer Stadtteil Heerdt, wird sich in den kommenden Jahren ein neuer Stadtteil, das „BÖHLERLEBEN“ (vormals Areal Böhler II), entwickeln. Es soll ein neues, vielfältiges Quartier entstehen, in dem Wohnen, Leben und Arbeiten auf kreative Art zusammenkommen.
Daraus ergibt sich ein zusätzlicher neuer Bedarf an Grundschulplätzen im Stadtteil Büderich, der zu den ohnehin steigenden Zahlen von Schülerinnen und Schülern in der Stadt Meerbusch hinzukommt. Darüber hinaus fordern die veränderten Anforderungen an Ganztagsunterricht, Digitalisierung und Inklusion neue räumliche und pädagogische Lösungskonzepte.
Die Stadt Meerbusch hat nun beschlossen, einen Schulneubau mit integrierter Sporthalle im südlichen Bereich des neuen Quartiers zu realisieren. Die Stadt Meerbusch plant hierzu die Durchführung eines anonymen, nicht offenen Wettbewerbes nach RPW 2013 mit 15 Teams, wovon 5 Büros vom Auslober vorab gesetzt werden.
Zweck des Wettbewerbs ist es, alternative Lösungsvorschläge zu erhalten und ein geeignetes Architekturbüro als Generalplaner mit Fachplanern der Fachrichtungen Landschaftsarchitektur, Tragwerksplanung und Technische Gebäudeausrüstung für die anstehenden Planungsleistungen zu ermitteln.
Der Wettbewerb ist von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen unter der Nummer W 57/22 RPW 2013 am 27.10.2022 registriert worden.
Die Auftragsvergabe unterliegt den Bestimmungen der VGV.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
a) Nachweis der Berechtigung des Bewerbers/der Bewerber zur Führung der Berufsbezeichnung (siehe III.2):
b) Wohn- bzw. Geschäftssitz im Zulassungsbereich (EWR-Mitgliedsstaaten, Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA).
c) Eigenerklärungen gemäß Formblatt „Bewerbungsbogen“
Das Formblatt ist zusammen mit dem formlos abzugebenden Teilnahmeantrag und den Anlagen fristgerecht zum 05.12.2022 10:00 Uhr elektronisch in Textform unter https://www.subreport.de/E22415618 einzureichen.
Nach Bewerbungsschluss können fehlende Nachweise in Bezug auf das Formblatt binnen 3 Werktagen nachgefordert werden.
Bei mehr als 10 Bewerbern, die die o. g. Voraussetzungen erfüllen, entscheidet das Los. Für evtl. Absagen geloster Teilnehmer werden aus dem Kreis der Bewerber zusätzlich 5 Nachrücker durch Los bestimmt.
Den Bewerbern, welche erfolgreich ihre Bietereignung nachweisen konnten, den vorab gesetzten Teilnehmern und welche ggfs. erfolgreich aus der Losziehung für den Planungswettbewerb hervorgegangen sind, werden die Wettbewerbsunterlagen/Planunterlagen anschießend wegen ihres großen Datenvolumens vom Wettbewerbsbetreuer,
Dipl.-Ing. Nina Gronebaum (Architektin), ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH,
Friedrich-Ebert-Straße 8,
40210 Düsseldorf, Telefon +49 211 936 545 250, über eine Cloud zur Verfügung gestellt.
Formale Ausschlusskriterien:
— Kein fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags gem. § 57 (1) und (3) VgV,
— Unvollständigkeit des Teilnahmeantrags
— Fehlende Nachweise Teilnahmeberechtigung.
Rechtliche Ausschlusskriterien:
— gem. §123 und §124 GWB,
— Interessenkonflikte nach § 6 VgV.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

Am Wettbewerb teilnahmeberechtigt sind Architekturbüros als Generalplaner mit Fachplanern der Fachrichtungen Landschaftsarchitektur, Tragwerksplanung und TGA-Planung. Jede Fachrichtung muss durch eine teilnahmeberechtigte natürliche Person vertreten sein. Der weitere Text ist dem Anhang III.2.1. M ST 22046 Berufsbezeichnung in den Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb zu entnehmen,
Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
1) Baumschläger Eberle, Lustenau, AT, mit N.N. Landschaftsarchitekt, N.N. Tragwerksplaner und N.N., TGA-Planer
2) Dietrich Untertrifaller, Bregenz, AT, mit Landschaft AO, Mainz, Bollinger Grohmann, München und ZWP Ingenieure
3) atelier schmelzer weber, Dresden, mit N.N. Landschaftsarchitekt, N.N. Tragwerksplaner und N.N., TGA-Planer
4) v-architekten, Köln, mit N.N. Landschaftsarchitekt, N.N. Tragwerksplaner und N.N., TGA-Planer
5) Lindner Lohse Architekten, Dortmund mit wbp Landschaftsarchitekten, Bochum und assmann Gruppe
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Die Kriterien werden mit der Wettbewerbsauslobung abschließend bekannt gegeben und umfassen
voraussichtlich:
• Städtebauliche Einbindung und Maßstäblichkeit
• Erfüllung des Raumprogramms und der funktionalen Anforderungen
• Gestalterische Qualität und Nutzungsqualität der Freiräume
• Einbindung der Statik- und der TGA-Planung im Entwurfsvorschlag
• Flexibilität für zukünftige Veränderungen
• Wirtschaftlichkeit in Erstellung, Betrieb und Unterhalt und Beachtung der Budgetvorgabe von 13,7 Mio. € für KG 300 und 400
• Nachhaltigkeit des gesamten Konzeptes / Silber-Zertifizierung gemäß BNB
Die Reihenfolge der Kriterien beschreibt nicht deren Rangfolge und Wichtung. Diese werden durch das Preisgericht festgelegt.
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/12/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 12/12/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Für den Wettbewerb lobt die Ausloberin einen Gesamtbetrag in Höhe von 195.000 € netto aus.
Insgesamt werden 75.000 EUR netto der Wettbewerbssumme an alle Teams als Aufwandsentschädigung ausgeschüttet (5.000,- EUR je Team bei 15 Teams).
Für die Preise 1, 2 und 3 werden darüber hinaus Preisgelder in folgender Höhe ausgelobt:
1. Preis 60.000 € netto
2. Preis 36.000 € netto
3. Preis 24.000 € netto
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten. Voraussetzung für den Erhalt des Preisgeldes / der Aufwandsentschädigung ist die fristgerechte Abgabe einer bewertbaren Arbeit.
Sofern mit Preisen bzw. Anerkennungen ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmende Mehrwertsteuer (MwSt.) abführen, wird diese ihnen zusätzlich vergütet.
IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

Insgesamt werden 75.000 EUR netto der Wettbewerbssumme an alle Teams als Aufwandsentschädigung ausgeschüttet (5.000,- EUR je Team bei 15 Teams).
Werden weniger als 15 Arbeiten eingereicht oder werden Arbeiten als nicht prüffähig ausgeschlossen, so wird die Aufwandsentschädigung auf die verbleibenden Arbeiten zu gleichen Teilen verteilt.
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Fachpreisrichter: Prof. Christa Reicher, Architektin und Stadtplanerin
Fachpreisrichter: Prof. Klaus Legner, Architekt
Fachpreisrichter: Dagmar Grote, Architektin
Fachpreisrichter: Dr. Linda Hildebrand, Architektin
Fachpreisrichter: Stephan Lenzen, Landschaftsarchitekt
Fachpreisrichter: Prof. Joachim Vorbrüggen, Tragwerksplanung
Fachpreisrichter: Heiko Timmer, TGA-Planung
Fachpreisrichter: Harald Härtel – Stadt Meerbusch, Bereichsleiter Immobilien
Sachpreisrichter: Ute Piegeler, Stadt Meerbusch, Fachbereichsleiterin FB 3 Schule, Sport, Kultur
Sachpreisrichter: Isabel Briese, Stadt Meerbusch, Fachbereichsleiterin FB 4 Stadtplanung und Bauordnung
Sachpreisrichter: Jonas Kräling – Vorsitzender Ausschuss für Schule und Sport, Stadt Meerbusch
Sachpreisrichter: N. N. – CDU-Fraktion
Sachpreisrichter: N. N. – SPD-Fraktion
Sachpreisrichter: N.N. – FDP-Fraktion
Sachpreisrichter: N. N. – Bündnis 90 / die Grünen -Fraktion
Stellvertreter Fachpreisrichter: Christian Decker, Architekt
Stellvertreter Fachpreisrichter: Beate Burhoff, Architektin 3. Judith Kusch, Architektin
Stellvertreter Fachpreisrichter: Isabella de Medici, Landschaftsarchitektin
Stellvertreter Fachpreisrichter: Prof. Christoph Ackermann, Dipl.- Ing. Tragwerksplanung
Stellvertreter Fachpreisrichter: Prof. Dr. Michaela Lambertz, Dipl.-Ing. TGA-Planung
Stellvertreter Sachpreisrichter: N. N. – Stadt Meerbusch, FB 3 Schule, Sport, Kultur
Stellvertreter Sachpreisrichter: Matthias Schneiders – Stadt Meerbusch, FB 4 Stadtplanung und Bauordnung
Stellvertreter Sachpreisrichter: N. N. – Mitglied des Ausschusses für Schule und Sport, Stadt Meerbusch
Stellvertreter Sachpreisrichter: N. N. – CDU-Fraktion
Stellvertreter Sachpreisrichter: N. N. – SPD-Fraktion
Stellvertreter Sachpreisrichter: N. N. – FDP-Fraktion
Stellvertreter Sachpreisrichter: N. N. – Fraktion Bündnis 90
Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Voraussichtliche Terminkette:
— Benachrichtigung Auswahl 12.12.2022,
— Bereitstellung der Unterlagen vsl. 15.12.2022,
— Kolloquium 07.02.2023,
— Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 02.05.2023,
— Abgabe der Modelle 09.05.2023
— Preisgericht 06.06.2023 Vergabeverfahren:
An den Wettbewerb schließt ein Vergabeverfahren gem. Vergabeverordnung - VGV an.
Es ist angedacht, dass zunächst nur mit dem Gewinner oder Gewinnerin bzw. dem ersten Preisträger oder der ersten Preisträgerin eine Verhandlung geführt wird. Sollte eine solche Verhandlung scheitern, werden alle weiteren Preisträger und Preisträgerinnen des Wettbewerbs zur Teilnahme an einem Verhandlungsverfahren gem. Vergabeverordnung - VgV aufgefordert. Basis für das Verhandlungsverfahren ist der hier beschriebene Wettbewerb nach RPW 2013.
Der Zuschlag erfolgt dann auf das Angebot das die in der Einladung zum Verfahren genannten Kriterien am besten erfüllt.
Die Gewichtung der Zuschlagskriterien ist wie folgt festgelegt:
Planungsqualität: 50 %
Projektumsetzung: 30 %
Honorar: 20 %
Summe: 100 %
Durch das Wettbewerbsergebnis können maximal 45 Prozentpunkte erreicht werden.

Die Gewichtung der Zuschlagskriterien gem. § 58 der Vergabeverordnung - VgV für das Wettbewerbsergebnis ist wie folgt festgesetzt:
1. Platz: 45 Punkte
2. Platz: 30 Punkte
3. Platz: 15 Punkte
Wird vom Preisgericht eine andere Verteilung der Preise vorgenommen, gilt folgende Regelung:
2 x 1.Preis: 45 + 30 Punkte durch zwei Preisträger: je 1.Platz somit 37,5 Punkte
2 x 2.Preis: 30 + 15 Punkte durch zwei Preisträger: je 2.Platz somit 22,5 Punkte.
Die Eignungskriterien für das Verhandlungsverfahren sind
a. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Generalplaners (§ 45 VgV)
• Mindestjahresumsatz: 1.000.000 Euro netto
• Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 5 Mio. Euro für Personenschäden und über 3 Mio. Euro für Sachschäden.
b. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VGV)
• Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des generalplanenden Architekturbüros (§ 75 Abs. 1 VgV)
• Anzahl technischer Fachkräfte: 10
• Die Ausloberin erwartet in der Umsetzung eine Projektleitung, die eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung auf dem Feld der ausgelobten Leistungen aufweist.
c. Erzielter Preis im vorangegangenen, hier beschriebenen Wettbewerb nach RPW
Jungen oder kleinen Bürogemeinschaften steht die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft offen, um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu erreichen. Dies muss spätestens bis zum Beginn des VgV-Verhandlungsverfahrens erfolgen.
Die Ausloberin beabsichtigt für die Fortführung des Projektes einen oder mehrere Preisträger oder Preisträgerinnen, gemäß Empfehlung des Preisgerichtes, mit den weiterführenden Planungen zu beauftragen. Der Umfang der weiteren Beauftragung umfasst die Leistungen für Gebäude gem. HOAI 2021 § 34, Freianlagen gem. HOAI 2021 § 40, Fachplanung Tragwerksplanung gem. HOAI 2021 § 51 und Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung gem. HOAI 2021 § 55 jeweils mindestens bis zur abgeschlossenen Leistungsphase 5.
Mit ihrer Teilnahme am Wettbewerb verpflichten sich die Teilnehmer im Auftragsfall verbindlich, alle beauftragten Planungsleistungen auch bis Leistungsphase 8 Und Leistungsphase 9 zu übernehmen, sofern die Auftraggeberin dies wünscht. Für Teilnehmer mit Bürositz > 150 km entfernt von Meerbusch ist der Nachweis einer angemessenen Präsenz vor Ort für den Zeitraum der Ausführung Voraussetzung einer entsprechenden weiteren Beauftragung.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln

Postanschrift: Zeughausstraße 2-10

Ort: Köln

Postleitzahl: 50667

Land: Deutschland

E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de

Telefon: +49 2211472889

Fax: +49 2211472889

Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Siehe § 160 Absatz 3 GWB
— unverzüglich gegenüber der Stadt Meerbusch nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen,
— innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Meerbusch, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, siehe § 135 Absatz 2 GWB,
— 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss im Falle der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Kreis Neuss – Der Landrat – Zentrales Vergabemanagement

Postanschrift: Auf der Schanze 4

Ort: Grevenbroich

Postleitzahl: 41515

Land: Deutschland

E-Mail: submissionsstelle@rhein-kreis-neuss.de

Telefon: +49 21816011133/+49 21816011416/+49 21816011423

Fax: +49 218160181133

Internet-Adresse: http://www.rhein-kreis-neuss.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/11/2022