Juniorprofessur (W1) Landschaftsarchitektur

Im Fachbereich Architektur der Technischen Universität Kaiserslautern ist die

Juniorprofessur (W1) Landschaftsarchitektur

zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.

Die zu berufende Person soll das Fachgebiet in Lehre und Forschung vertreten. Der Studiengang sucht eine Per­sön­lich­keit, die in der projektorientierten Architekturausbildung die Grundlagen der Landschaftsarchitektur als Vo­raus­setzung für die städtebauliche und architektonische Entwurfsarbeit vermittelt. Bewusst vom Entwurf der ein­zel­nen Situation eines Hauses ausgehend, soll sie im Spannungsfeld zwischen Stadt und Land die historischen, theoretischen und praktischen Aspekte des Metiers vermitteln.

Der Juniorprofessur sind innerhalb des Lehr- und Forschungsgebiets ‚Kontext’ Aufgaben sowohl im Grund- wie im Hauptstudium zugeordnet. In der Forschung werden weiterführende Ansätze erwartet, die die Aufgaben und Me­tho­den heutiger Landschaftsarchitektur in dem für den Hochschulstandort charakteristischen Kontext des länd­li­chen Raums und seinen urbanen Zentren thematisiert.

Voraussetzung zur Einstellung ist eine überdurchschnittliche Promotion oder es sind gleichwertige, wis­sen­schaft­li­che oder künstlerische Leistungen vorzulegen. Die Bereitschaft zur Mitarbeit in interdisziplinären For­schungs­vor­ha­ben sowie zum Einwerben von Drittmitteln wird vorausgesetzt.

Die Besetzung der Stelle erfolgt im Beamtenverhältnis auf Zeit für drei Jahre und kann nach positiver Evaluation um weitere drei Jahre verlängert werden.

Das Land Rheinland-Pfalz und die Technische Universität Kaiserslautern vertreten ein Betreuungskonzept, bei dem eine hohe Präsenz der Lehrenden am Hochschulort erwartet wird. Die Bereitschaft zur Mitarbeit an der Hoch­schul­selbstverwaltung wird vorausgesetzt. Neben den allgemeinen Voraussetzungen gelten die in § 54 des Hoch­schul­gesetzes Rheinland-Pfalz geregelten Einstellungsvoraussetzungen. Der Text ist auf der Homepage der TU Kaiserslautern hinterlegt (http://www.uni-kl.de/universitaet/organisation/verwaltung/ha-1/ha1-recht...).

Die Technische Universität Kaiserslautern ermutigt qualifizierte Akademikerinnen nachdrücklich, sich zu be­wer­ben. Bewerberinnen und Bewerber mit Kindern sind willkommen. Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt (bitte Nachweis beifügen).

Bewerbungen sind mit Lebenslauf, Arbeitsproben, Schriftenverzeichnis sowie Nachweis über die bisherigen Leis­tungen in der Lehre, Darstellung des wissenschaftlichen Werdeganges, bisherige Forschungsaktivitäten und künf­tige Forschungsabsichten auf max. 30 DIN A4 Seiten und als PDF auf CD bis zum 08.01.2016 zu richten an: Tech­nische Universität Kaiserslautern, Dekan des Fachbereichs Architektur, Postfach 3049, 67653 Kai­sers­lau­tern