Wiederbelebung des KfW-Zuschusses zum Programm für das 'Altersgerechte Umbauen'"

Seit dem 1. Oktober 2014 gibt es sie endlich wieder: die Zuschussvariante im
KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ (Programmnummer 455). Dieser Zuschuss
wurde 2012 nur ein Jahr nach seiner Einführung wieder aus dem Bundeshaushalt
gestrichen, was seinerzeit vom BDB hart kritisiert worden war.

Nun müssen private Eigentümer und Mieter nicht mehr zwangsläufig einen
Kredit aufnehmen, wenn sie die Beseitigung von Barrieren in ihrer Wohnung
nicht vom Ersparten bezahlen können, sondern können stattdessen einen
Zuschuss über die KfW-Förderbank beantragen. Hierfür stellt der Bund bis zum
Jahr 2018 insgesamt 54 Millionen Euro zur Verfügung, davon 10 Millionen Euro
noch im laufenden Jahr. „Angesichts eines Defizits von mindestens 2,5
Millionen altersgerechten Wohnungen in Deutschland ist die Wiedereinführung
des Zuschuss-Modells eine zwingend notwendige und wichtige Entscheidung“,
betont BDB-Präsident Hans Georg Wagner.

Der Zuschuss, für den derselbe Förderstandard wie für das bestehende
Kreditprogramm gilt, kann unabhängig vom Alter und Vermögen des
Antragstellers in Anspruch genommen werden. Antragsberechtigt für die
KfW-Förderung zum Altersgerechten Umbauen sind sowohl private Eigentümer von
Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen als auch Mieter. Bei
Einzelmaßnahmen beträgt der Zuschuss 8 Prozent der förderfähigen Kosten,
insgesamt maximal 4.000 Euro pro Wohneinheit. Im Standard „Altersgerechtes
Haus“, der eine Bündelung von Einzelmaßnahmen vorsieht, sind es bis zu 10
Prozent und maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit. Gegenüber dem früheren
Zuschussmodell wurde die Fördersumme pro Vorhaben damit erfreulicherweise
mehr als verdoppelt. Mit dem Programm „Altersgerecht Umbauen“ werden dabei
beispielsweise bodengleiche und moderne Duschen, großzügig geschnittene
Räume sowie schwellenlose Haus- und Wohneingangstüren gefördert. Zudem
werden fortan auch Maßnahmen zum Einbruchsschutz, wie Bewegungsmelder,
Videokameras oder eine verbesserte Beleuchtung, im Rahmen des KfW-Programms
455 gefördert.

„Sehr positiv“, so stellt BDB-Präsident Wagner dar, „ist auch die Tatsache
zu bewerten, dass der Zuschuss künftig flexibel mit anderen
KfW-Förderprogrammen, z.B. ‚Energieeffizient Sanieren‘, ergänzt werden kann.
Umbauwillige Wohneigentümer können so ihre Immobilie in einer
Sanierungsmaßnahme energieeffizient, komfortabel und sicher gestalten.

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