Umgestaltung der Parkanlage Bergelmanns Hof, Herne / Deutschland

16/09/2022 S179
I.
II.
III.
IV.
VI.
Deutschland-Herne: Dienstleistungen von Architekturbüros

2022/S 179-507176

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Herne

Postanschrift: Friedrich-Ebert-Platz 2

Ort: Herne

NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt

Postleitzahl: 44623

Land: Deutschland

Kontaktstelle(n): Submissionsstelle

E-Mail: submissionsstelle@herne.de

Telefon: +49 2323/16-3155

Fax: +49 2323/16-12339297

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: www.herne.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYD6DE4K/doc...
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYD6DE4K
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Planungswettbewerb "Umgestaltung der Parkanlage Bergelmanns Hof"
Referenznummer der Bekanntmachung: VgV-2022-0014
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.2)Beschreibung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Parkanlage am Bergelmanns Hof liegt in zentraler Lage der Herner Innenstadt in unmittelbarer Nähe zum Rathaus und umfasst insgesamt ca. 28.000 m². Sie ist geprägt von einem umfassenden und erhaltenswerten Baumbestand in gutem Zustand. In ihrer aktuellen Ausgestaltung bietet die Parkanlage jedoch nur eine geringe Aufenthaltsqualität und kann ihr Potential als größte innerstädtische Grünfläche nicht entfalten. Daher soll sie in den kommenden Jahren im Rahmen des Stadtumbaus Herne-Mitte umgestaltet und deutlich aufgewertet werden. Zum Stadterneuerungsprogramm 2024 (Einreichungsfrist 30.09.2023) sollen Fördermittel beantragt werden.
Folgende Ziele sollen bei der geplanten Umgestaltung insbesondere Berücksichtigung finden:
- Stärkung der Aufenthaltsqualität und Frequenzsteigerung
- Schaffung attraktiver Spielbereiche
- Erhalt des prägenden Baumbestandes
- Verzahnung mit dem angrenzenden Stadtraum
- Etablierung eines neuen Wegesystems
- Einziehung der Straße zur besseren Verbindung der beiden Grünbereiche
- Integration der unter Denkmalschutz stehenden Grabsteine in die Planung
- Schaffung eines "Gartenbereiches" für das Rathaus (z.B. als Hochzeitsgarten)
- "Funktionieren" der Planung auch unabhängig von der Entwicklung angrenzender (Hoch)bauvorhaben
Vor dem Hintergrund der zentralen Lage und besonderen Bedeutung der Maßnahme soll ein Wettbewerbsverfahren nach RPW durchgeführt werden.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Es werden Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften mit Landschaftsarchitekten nach folgender Maßgabe gesucht:
Jeder Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft (auch freie Mitarbeiter/innen) muss teilnahmeberechtigt sein. Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, sofern sie am Tage der Auslobung ihren Geschäftssitz im Zulassungsbereich haben, der satzungsgemäße Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und ihre zu benennenden bevollmächtigten Vertreter und der Entwurfsverfasser die fachlichen Anforderungen an natürliche Personen erfüllen. Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, bei denen jedes Mitglied die für natürliche Personen geltenden, jeweiligen fachlichen Teilnahmeforderungen und die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Erfüllt ein Bewerber die fachlichen Voraussetzungen alleine oder zusammen mit fest angestellten Mitarbeitern/innen, ist er alleine teilnahmeberechtigt. Der bzw. die Mitarbeiter/in ist bzw. sind dann im Bewerbungsbogen explizit zu nennen. Mehrfachbeteiligungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten. Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) RPW beschrieben.
1) Anforderungen an wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1.1 Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre
Beim Gesamtumsatz wird der durchschnittliche Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre gewertet. Hierbei wird ein erforderlicher durchschnittlicher Mindestumsatz von EUR 300.000 (netto) pro Jahr zugrunde gelegt. Der Auftraggeber geht davon aus, dass Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften unterhalb dieser Schwelle nicht in der Lage sind, das Projekt bei unvorhergesehenen Ereignissen ohne finanzielle Schwierigkeiten oder Auswirkungen auf den Projektablauf zu Ende zu führen. Bewerbungen von Bewerbern/Bewerbergemeinschaften unterhalb dieser Schwelle werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
1.2 Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden sowie für Vermögensschäden mit Deckungssummen über mindestens EUR 1,0 Mio. je Schadensfall. Der Nachweis kann durch Kopie der Versicherungsbestätigung oder durch Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird, erbracht werden.
2) Anforderungen an technische und berufliche Leistungsfähigkeit
2.1 Qualifikation Projektleiter bzw. des für die Objektplanung vorgesehenen Mitarbeiters
Anhand der vorgelegten Lebensläufe, Qualifikationsbescheinigungen und Referenzen werden die gesammelten Erfahrungen und Qualifikationen in den folgenden Schlüsselbereichen der Ausschreibung bewertet:
(1) Einschlägiger Studienabschluss (Landschaftsarchitektur oder vergleichbar) und Eintragung als "Landschaftsarchitekt" gemäß § 19 BauKaG NRW bei der zuständigen Architektenkammer,
(2) einschlägige Berufserfahrung von mehr als 5 Jahren,
(3) Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen der Steuerung/Koordination Bauvorhaben (Freianlagenmaßnahmen) über EUR 500.000 (netto, KG 500),
(4) Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen der Planung von Freianlagen mit durchschnittlichen Anforderungen (Honorarzone III),
(5) Erfahrungen bei der Auftragsbearbeitung im Rahmen von Fördermittelprojekten und öffentlichen Ausschreibungen.
Bei den vorgenannten Qualifikationen handelt es sich um Mindestanforderungen.
3) Vergleichbare Leistungen der letzten 10 Jahre
Es werden vergleichbare Referenzprojekte gewertet.
Mindestanforderung: Es sind mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte nachzuweisen. Vergleichbare Referenzprojekte sind Baumaßnahmen bei denen folgende Merkmale kumulativ im Rahmen derselben Referenz vorliegen:
(1) Planungsleistungen Freianlagen (LP 2-8),
(2) Planungsleistungen Freianlagen mit durchschnittlichen Anforderungen (Honorarzone III),
(3) Planungsleistungen vergleichbarer Freianlagen (d.h. frei zugängliche Parkanlagen oder öffentliche Grünanlagen),
(4) Maßnahmen mit Baukosten von über EUR 750.000 (netto, KG 500).
Nur tatsächlich ausgeführte Planungsleistungen und Leistungsphasen (LP 2-8) können gewertet werden.
Die wesentlichen Projektleistungen müssen im Rahmen der letzten 10 Jahre (d.h. seit dem 01.07.2012 bis zur Vorlage des Teilnahmeantrags) abgeschlossen (d.h. Fertigstellung und Abnahme des Bauvorhabens) worden sein. Die Referenzen können nur gewertet werden, wenn die Leistungen entweder durch den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft selbst oder durch ein auch im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung benanntes Nachunternehmen ausgeführt worden sind.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

Natürlichen Personen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt zu tragen oder wenn sie nach den geltenden EU-Richtlinien (Richtlinie 2005/36) berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Landschaftsarchitekt tätig zu werden. Juristische Personen, wenn der Projektverantwortliche die maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt.
Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 10
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Arbeiten im Wettbewerb durch das Preisgericht nach RPW 2013 herangezogen:
- Einbindung der Parkanlage Bergelmanns Hof in den freiräumlichen und stadträumlichen Kontext
- Qualität der Freiraumgestaltung und der Spielflächen
- Umgang mit dem vorhandenen Baumbestand
- Funktionale Qualität und Nutzungsqualität
- Barrierefreiheit
- Umsetzung Wettbewerbsanforderungen
- Umgang mit dem Denkmalschutz
- Realisierbarkeit und Nachhaltigkeit der Konzeption
- Wirtschaftlichkeit
Die genannte Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar. Das Preisgericht behält sich vor, die einzelnen Kriterien zu gewichten.
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/10/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 14/11/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Für den Wettbewerb nach RPW 2013 stellt die Ausloberin nach Abschluss der Bearbeitung eine Wettbewerbssumme von 54.500,- Euro (brutto, inkl. der derzeit gültigen MwSt. von 19%) zur Verfügung. Die Wettbewerbssumme wurde auf der Basis der HOAI (2021) ermittelt. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis: 24.000,- Euro
2. Preis: 15.000,- Euro
3. Preis: 8.500,- Euro
Für Anerkennungen stehen insgesamt 7.000,00 Euro zur Verfügung.
Die Preise und Anerkennungen werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorzunehmen. Die Gesamtsumme kommt dabei immer zur Ausschüttung.
IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

Über die Wettbewerbssumme und Preisgelder ist keine Aufwandsentschädigung vorgesehen.
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Ina Bimberg, Landschaftsarchitektin, Iserlohn
Frank Flor, Landschaftsarchitekt, Köln
Prof. Irene Lohaus, Landschaftsarchitektin, Hannover / Dresden
Friedhelm Terfrüchte, Landschaftsarchitekt, Essen
Dr. Frank Dudda, Oberbürgermeister der Stadt Herne
Karlheinz Friedrichs, Stadtrat Stadt Herne
Peter Bornfelder, Bezirksbürgermeister Herne Mitte
Laura Heuschneider, Landschaftsarchitektin, Rheda-Wiedenbrück
Ulrike Platz, Landschaftsarchitektin, Bonn
Achim Wixforth, Fachbereichsleiter Umwelt und Stadtplanung Stadt Herne
Heinz-Jürgen Kuhl, Fachbereichsleiter Stadtgrün Stadt Herne
Daniel Wirbals, Stellvertretender Fachbereichsleiter Umwelt und Stadtplanung Stadt Herne
Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Weitere Informationen zum Planungswettbewerb sind in einem Konzeptpapier erläutert. Der Teilnahmeantrag sollte unter Berücksichtigung der vorbereiteten Formblätter (Anlage A) erstellt werden. Informationen zur Wertung des Teilnahmeantrags sind in der Anlage B (Bewertungsmatrix zum Teilnahmewettbewerb) aufgenommen.
2. Die Architektenkammer NRW hat den Realisierungswettbewerb auf Übereinstimmung mit den Vorgaben der Richtlinie für Planungswettbewerbe 2013 geprüft. Der Planungswettbewerb der Stadt Herne läuft unter der Registrier-Nr. W 54/22.
3. Anfragen zum Verfahren sollten ausschließlich über die Vergabeplattform gestellt werden.
4. Für den Teilnahmewettbewerb sind nur Mindestkriterien zu erfüllen. Die Mindestanforderungen sind ausführlich in der Anlage B (Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb) vorgegeben. Erfüllen mehrere Bewerber die Mindestanforderungen gleichermaßen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los getroffen werden.
5. Der Auftrag erfolgt stufenweise. Zunächst werden die Leistungsphasen 1-3 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen stehen insbesondere unter dem Vorbehalt einer Fördermittelzusage für das Projektes und können dann - unterteilt nach einzelnen Leistungsphasen - stufenweise abgerufen werden.
Im Falle einer Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
6. Vorbehaltlich von Änderungen wurden folgende Termine für den Planungswettbewerb festgelegt:
Bewerbungszeitraum: 13.09.2022 - 17.10.2022
Versand der Auslobung: 14.11.2022
Schriftliche Rückfragen: bis 22.11.2022
Preisrichtervorbesprechung und Rückfragekolloquium: 28.11.2022
Abgabe der Wettbewerbspläne: 26.01.2023
Preisgerichtssitzung: 13.03.2023
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD6DE4K
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster

Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9

Ort: Münster

Postleitzahl: 48147

Land: Deutschland

Telefon: +49 21514111691

Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Fristen des § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (d. h. innerhalb von 10 Tagen) gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/09/2022