Vier Häuser an der Friedrich-Ebert-Straße im Block IV Potsdamer Mitte, Potsdam / Deutschland

08/11/2022 S215
I.
II.
III.
IV.
VI.
Deutschland-Potsdam: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

2022/S 215-618378

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: ProPotsdam GmbH

Postanschrift: Pappelallee 4

Ort: Potsdam

NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt

Postleitzahl: 14469

Land: Deutschland

Kontaktstelle(n): Vergabestelle der ProPotsdam GmbH

E-Mail: vergabe@propotsdam.de

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: www.propotsdam.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Wettbewerb wird von einer zentralen Beschaffungsstelle organisiert
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YH9R7LV...
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YH9R7LV
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Kommunales Wohnungsunternehmen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vier Häuser an der Friedrich-Ebert-Straße im Block IV Potsdamer Mitte - Nichtoffener Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 und VgV (§ 74) mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb
Referenznummer der Bekanntmachung: NB.102104
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2)Beschreibung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Seit 1990 entwickelt sich die Potsdamer Mitte kontinuierlich zum attraktiven Kern der Stadt. Der Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung von 1990 zur Entwicklungsperspektive des historischen Zentrums der Stadt mit einer "behutsamen Wiederannäherung an das charakteristische, historisch gewachsene Stadtbild" begründet einen Prozess der städtebaulichen und architektonischen Annäherung an das historisch gewachsene Stadtbild mit dem Ziel, vorbildlichen Städtebau, der den kulturell-ästhetischen, sozialen, ökologischen und ökonomischen Anforderungen für die Zukunft gerecht wird, zu realisieren. Die Zielsetzungen werden im Integrierten Leitbautenkonzept für die Bebauung und Entwicklung der Blöcke rund um den Alten Markt differenziert und parzellenscharf untersetzt. Erwartet werden konkrete Vorschläge, wie Stadtleben in einem dem Zentrum angemessenen Maßstab unter Berücksichtigung einer ausgewogenen, bunten Mischung bei der Nutzung der neuen Gebäude und ohne eine Kopie der historischen Bebauung zu reproduzieren in die Zukunft übersetzt werden können. Der entstehende Dialog zwischen "historisch / wiederhergestellt" und "neu" ist hierbei ausdrücklich erwünscht.
Durch die bereits erfolgten Verkäufe der Grundstücke am Havelufer/Alte Fahrt (Block I) und an der Friedrich-Ebert-Straße/Schloßstraße (Block II) und im Block III Friedrich-Ebert-Straße/Erika-Wolf-Straße (ehem. Schwertfegerstraße), Alter Markt und Anna-Zielenziger- Straße (ehem. Schloßstraße) gab die Landeshauptstadt Potsdam privaten Bauherr*innen und Investor*innen die Möglichkeit, sich an der Wiedergewinnung der Potsdamer Mitte aktiv zu beteiligen. Diese Entwicklung wird im Block IV fortgeführt.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

In dem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren sollen 12 Büros/Bewerbergemeinschaften für die Teilnahme am Wettbewerb ausgewählt werden. Der Zulassungsbereich umfasst die Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) und ergänzender Abkommen.
Teilnahmeberechtigt sind Architekten/ bauvorlageberechtigte Ingenieure oder Bewerbergemeinschaften aus Architekten und bauvorlageberechtigten Ingenieuren. Es ist der Nachweis der Fachkunde bzgl. Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI pro Bewerbung zwingend zu erbringen. Es bleibt dem jeweiligen Bewerbenden vorbehalten, diese jeweils kombinierte Fachkunde auch durch Bildung einer Bewerbergemeinschaft, als größeres Büro mit Mitarbeiter*innen inkl. beruflicher Zulassung oder als Bieter*in mit Nachunternehmer*in nachzuweisen. Die Bewerbergemeinschaft bestehend aus Architekt*innen muss die geforderten Berufsqualifikationen (siehe Punkt III.2) nachweisen. Bewerbergemeinschaften haften im Auftragsfall gesamtschuldnerisch. Im Falle der Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen von allen Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft auszufüllen. Ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist als bevollmächtigte Vertreter*in und Ansprechpartner*in zu benennen (Anlage E1). Jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft darf nur eine Bewerbung einreichen, Mehrfachbeteiligungen sind nichtzulässig.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen abzugeben:
A) Angaben zum Bewerber
B1) Erklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung/Zusammenarbeit,
B2A - Eigenerklärung über geleistete Steuerzahlungen; alternativ Nachweis vom zuständigen Finanzamt
B2B - Eigenerklärung über geleistete Sozialabgaben
B3 - Nachweis bzw. Eigenerklärung der Unterschriftenberechtigung (Anlage: z. B. Berufs-/Handelsregisterauszug)
B4 - KMU Eigenerklärung
B5 - Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohns
B6 - Eigenerklärung zu den restriktiven Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands
B7 - Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers gem. Abschnitt III.1.1 der EU-Bekanntmachung
B8 - Nachweise und Erklärungen bei Angebotsabgabe zum Verhandlungsverfahren
Hinweise: Die geforderten Unterlagen sind bei Bewerbergemeinschaft für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Ausländische Bewerber*innen können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise in englischer oder deutscher Sprache vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn diese nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Die Bewerbung und zugehörige Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Angaben nachzufordern.
Weitere, erst im Falle einer Einladung zu dem dem Wettbewerb nachgelagerten Verhandlungsverfahren mit dem Angebot vorzulegende Nachweise und oder Erklärungen sowie Mindestanforderungen werden in Abschnitt B8 des Bewerberbogens aufgeführt. Teilnehmer am Verfahren erklären, diese zur Kenntnis genommen zu haben und entsprechende Nachweise mit dem Angebot vorzulegen.
Alle, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben, die formalen Kriterien sowie die Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte unter den Bewerber*innen, die nicht ausgeschlossen wurden, diejenigen aus, die er zur Teilnahme am Wettbewerb auffordert. Sämtliche formale Kriterien, die Mindestkriterien/-anforderungen sind in der Anlage "Bewerberbogen" benannt.
Die Auswahl der 12 Teilnehmer*innen am Wettbewerb erfolgt durch Losentscheid. Alle Bewerber*innen die die formalen Bewerbungskriterien erfüllen sind zum Losverfahren zugelassen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

Architekt*in/bauvorlageberechtigte Ingenieur*in gem. § 75 (1) VgV für die Leistungen der Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI 2021.
Zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt sind:
- natürliche und juristische Personen, welche die in den Bewerbungsunterlagen geforderten fachlichen Anforderungen sowie die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
- natürliche Personen, die gemäß den Regelungen des Staates, in dem sie ansässig sind (beschränkt auf die EWR-Mitgliedsstaaten und die Schweiz und das Vereinigte Königreich), am Tage der Auslobung berechtigt sind, die Berufsbezeichnung gemäß § 75 (1) VgV = Architekt/in zu führen. Ist in dem Herkunftsland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den Richtlinien 2005/36/EG und 2001/19/EG gewährleistet ist.
- Bewerbergemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder juristischen Personen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden. Dieses gilt auch für die Beteiligung freier Mitarbeiter/innen. Bewerbergemeinschaften haften im Auftragsfall gesamtschuldnerisch und benennen eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in, der/die für die Wettbewerbsarbeit verantwortlich ist.
Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 12
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Gestalterische Qualität:
- Umsetzung der Vorgaben aus Bebauungsplan SAN-P 19 "Friedrich-Ebert-Straße / Am Kanal", Gebäudepässen, Gebäudepässen sowie Zielen und Leitlinien des Leitbautenkonzepts
- Herausarbeitung der Adressbildung und Eingangssituationen und Zugänglichkeit der einzelnen Parzellen
- Eigenständigkeit der Architektur
- Gestaltqualität der straßen- und hofseitigen Fassaden
Funktionale Qualität:
- Integration der öffentlichen Nutzungen
- Funktionalität der Grundrisse
- Barrierefreiheit
- Verknüpfung von Bestand und Neubau
- Flexibilität der Erdgeschosszone
- Anbindung an den öffentlichen Raum
- Integration der Mobilitätsanforderungen
Wirtschaftlichkeit:
- Effizienz der Grundrisse (Verhältnis von NUF zu BGF)
Nachhaltigkeit:
- Schonung von Umwelt und natürlicher Ressourcen
- Konstruktion und Materialeinsatz
Die Reihenfolge der Kriterien hat auf deren Wertigkeit keinen Einfluss. Dem Preisgericht obliegt eine verantwortliche, den Vorgaben und Intentionen der von der Ausloberin in der Auslobung formulierten Rahmenbedingungen genügende Bewertung. Das Preisgericht hat das Recht, die oben genannten Bewertungsmerkmale zu ergänzen, zu ändern oder zu modifizieren.
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 02/12/2022
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 02/11/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Für den Wettbewerb steht insgesamt eine Wettbewerbssumme in Höhe von 120.000 Euro (netto) zur Verfügung. Die verbleibende Wettbewerbssumme nach Zahlung der Aufwandsentschädigungen sind beabsichtigt für folgende Preise sowie Anerkennungen für bemerkenswerte Teilleistungen wie folgt aufzuteilen:
1. Preis 33.000 Euro
2. Preis 23.000 Euro
3. Preis 15.000 Euro
Anerkennung(en) 9.000 Euro
IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

Es ist vorgesehen, die Wettbewerbssumme jeweils teilweise als Aufwandsentschädigungen auszuschütten. Alle Teilnehmer*innen, die die geforderten Leistungen vollständig und fristgerecht eingereicht haben, erhalten eine Aufwandsentschädigung von 4.000 Euro (netto)
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Uli Hellweg, Freier Stadtplaner, Berlin
Bernd Rubelt, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen Wirtschaft und Umwelt der Landeshauptstadt Potsdam
Prof. ir. Hans van der Heijden, Mitglied im Gestaltungsrat der Landeshauptstadt Potsdam
Dieter Eckert, Mitglied im Gestaltungsrat der Landeshauptstadt Potsdam
Volker Staab, Freier Architekt, Berlin
Prof. Urs Kohlbrenner, Freier Stadtplaner/Architekt, Berlin
Prof. Wolfgang Lorch, Freier Architekt, Frankfurt
Anne Kaestle, Freie Architektin, Zürich/Hamburg
Anna Poppelka, Freie Architektin, Wien
Prof. Jörg Springer, Freier Architekt, Berlin
Prof. Claudia Schulte, Freie Architektin, Potsdam
Prof. Amandus SamsDurchm.e Sattler, Freier Architekt, München
Anne Lampen, Freie Architektin, Berlin
Bettina Georg, Freie Architektin, Berlin
Hille Krause, Freie Architektin, Hamburg
Christopher Kühn, Freier Architekt, Potsdam
Jan Musikowski, Freier Architekt, Berlin
Die vollständige Liste ist dem Verfahrensteil zu entnehmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich um Teilnahme am Wettbewerb zu bewerben. Hierfür ist zwingend ein Bewerberbogen zu verwenden, der in dem unter Ziff. I.3) genannten Projektraum registrierungsfrei zur Verfügung steht. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über den o. g. Projektraum. Am Auftrag interessierte Unternehmen werden daher darum gebeten, sich für den Projektraum zu registrieren und im eigenen Interesse die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
2. Der Bewerberbogen enthält neben Erklärungsvordrucken zu den unter Ziff. III.1 geforderten Angaben zur Beurteilung der Eignung eine Abfrage von Angaben zur Person des Bewerbers sowie Vordrucke einer Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123, 124 GWB und einer Erklärung nach § 22 MiLoG. Weiter enthält er für den Fall der Bewerbung durch eine Bewerbergemeinschaft den Vordruck einer Bewerbergemeinschaftserklärung. Der Bewerbungsbogen ist für eine Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen. Der Bewerberbogen mit den vorstehend sowie unter Ziff. III.1 geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist ausschließlich über den elektronischen Projektraum bis zu dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (postalisch oder per E-Mail statt elektronisch über den Projektraum) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
3. Im elektronischen Projektraum sind die folgenden Anlagen zur Auftragsbekanntmachung frei verfügbar:
- Anlage 1: Auslobungsunterlagen
- Anlage 2: Fotos Plangebiet
- Anlage 3: Plangrundlagen, darunter 3.2 Bebauungsplan, 3.3 Leitbautenkonzept, 3.4 Blockkonzept, 3.5 Gebäudepässe, 3.6 Daten Bibliothekssanierung
- Formblatt 01: Bewerberbogen
- Vertragsentwurf
- Datenschutzinformationen zur Vergabe
Weitere, erst für die Ausarbeitung der Wettbewerbsaufgabe erforderliche Unterlagen werden nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber*innen zur Verfügung gestellt.
4. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen zum Teilnahmewettbewerb müssen bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist über den elektronischen Projektraum eingereicht werden.
5. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber*in sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von im Teilnahmeantrag vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein/-e Bewerber/-in bzw. eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
6. Die Auftraggeberin behält sich vor, im Teilnahmewettbewerb nicht berücksichtigte Bewerber*innen/ Bewerbergemeinschaften entsprechend ihrer Rangfolge bis zur Höchstzahl von 12 Verfahrensteilnehmern nachträglich (bis spätestens 7 Kalendertage nach Versand der Auslobungsunterlagen) als Nachrückende am weiteren Verfahren zu beteiligen, soweit einzelne im Teilnahmewettbewerb ausgewählte Bewerber*innen/ Bewerbergemeinschaften mitteilen, von der Abgabe eines Wettbewerbsbeitrags absehen.
7. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
8. Weitere Bearbeitung: Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung. Die Ausloberin beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts die/den mit dem ersten Preis ausgezeichnete Teilnehmer*innen zu Verhandlungen über die Realisierung aufzufordern. Sofern die erste Preisträger*in sich mit einem anderen Architekturbüro zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen hat, behält sich die Ausloberin vor, den Zuschlag im Rahmen des anschließenden Verhandlungsverfahrens auch mehreren Architekturbüros in Form einer Arbeitsgemeinschaft zu erteilen. Im Übrigen bleibt § 8 Abs. 2 RPW 2013 unberührt. Die Ausloberin behält sich vor, den Zuschlag im Rahmen des anschließenden Verhandlungsverfahrens auf das Erstangebot zu erteilen (§ 17 Abs. 11 VgV).
9. Bindende Vorgaben: Auf "bindende Vorgaben", die zum Ausschluss der Arbeit von der Beurteilung durch das Preisgericht führen, wird mit Ausnahme der Nichtbeachtung der formalen Leistungsbestandteile (Einhaltung der Einlieferungsfristen, Verletzung der Anonymität) verzichtet. Textpassagen dieser Wettbewerbsauslobung, die als zwingende Vorgaben verstanden werden könnten, aber nicht explizit als "bindende Vorgabe" aufgeführt sind, sind als wesentliche Zielvorgaben der Auslobung zu betrachten. Eine Missachtung dieser Vorgaben führt nicht zum sofortigen Ausschluss der betreffenden Arbeiten, sondern unterliegt der üblichen Bewertung des Preisgerichts. Gleiches gilt für klarstellende oder ergänzende Formulierungen in der Protokollierung des Rückfragenkolloquiums. Nur wenn diese explizit als zusätzliche zwingende Vorgaben gekennzeichnet werden, wird die Missachtung zum Ausschluss von der Preisgerichtsbeurteilung führen.
10. Voraussichtliche Termine -
22.12.2022 Frist für schriftliche Rückfragen
12.01.2023 Rückfragenkolloquium
15.03.2023 Abgabe der Pläne
22.03.2023 Abgabe der Modelle
04.05.2023 Preisgerichtssitzung
11. Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe. Die Ausloberin beabsichtigt unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts die mit dem ersten Preis ausgezeichnete Teilnehmer*in zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht, insbesondere soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert wird. Beauftragt werden stufenweise, die folgenden Planungsleistungen:
Leistungsphasen 2 bis 4 Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI 2021, sowie qualitätssichernde Leistungen (Leitdetails).
Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und sobald der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YH9R7LV
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg

Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107

Ort: Potsdam

Postleitzahl: 14473

Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelf
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/11/2022