Alter Leipziger Bahnhof, Dresden / Deutschland

24/05/2023 S99
I.
II.
III.
IV.
VI.
Deutschland-Dresden: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

2023/S 099-308333

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Dresden, Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften

Postanschrift: Freiberger Straße 39

Ort: Dresden

NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt

Postleitzahl: 01067

Land: Deutschland

Kontaktstelle(n): Landeshauptstadt Dresden, Amt für Stadtplanung und Mobilität

E-Mail: spatschger@dresden.de

Telefon: +49 3514883566

Fax: +49 3514883213

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: https://www.dresden.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.urbaneprojekte.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Büro für urbane Projekte

Postanschrift: Gottschedstraße 12 HH

Ort: Leipzig

NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt

Postleitzahl: 04109

Land: Deutschland

Kontaktstelle(n): Björn Teichmann

E-Mail: wtb-alb@urbaneprojekte.de

Telefon: +49 34121547-0

Fax: +49 34121547-11

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: http://www.urbaneprojekte.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Offener städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb Alter Leipziger Bahnhof Dresden

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das ca. 27 ha große Areal am „Alten Leipziger Bahnhof“ ist eines der großen innerstädtischen Entwicklungsgebiete der Landeshauptstadt Dresden (LHD). Der namensgebende und noch in wesentlichen Teilen erhaltene Leipziger Bahnhof wurde 1839 als Endpunkt der ersten deutschen Ferneisenbahnlinie Leipzig–Dresden errichtet. Nach Stilllegung des Bahnbetriebs im Jahr 2005 stellt sich das Betrachtungsgebiet heute als überwiegend gewerblich und kulturell genutztes Areal mit einem großen Brachflächenanteil dar.

Im Jahr 2008 hat die LHD begonnen, das Gebiet planerisch zu entwickeln. Die flächigen Darstellungen eines Masterplans von 2018 sollen nun städtebaulich und freiräumlich untersetzt und konkretisiert werden. Dazu hat die LHD mit der „Kooperativen Quartiersentwicklung Alter Leipziger Bahnhof“ 2022 einen umfangreichen Partizipationsprozess gestartet, in dessen Mittelpunkt ein dialoghaftes Beteiligungsformat mit unterschiedlichen Akteursgruppen zur künftigen Ausrichtung der Gebietsentwicklung steht. In fünf Sitzungen einer „Begleitgruppe“ wurden in intensiven Diskussionen die Ziele und Inhalte der Aufgabenstellung des hier ausgelobten zweiphasigen Wettbewerbs erarbeitet, der die nächste Stufe der kooperativen Quartiersentwicklung darstellt.

Als übergeordnete Zielstellung der städtebaulichen und freiraumplanerischen Neuordnung des Areals wurde die Schaffung eines gemischt genutzten und durchgrünten Stadtquartiers in einer dem Standort angemessenen Struktur und städtebaulichen Dichte festgelegt. Unter Wahrung der örtlichen Identität und vor dem Hintergrund des zukünftigen Bedarfs an Wohn-, Arbeits- und Kulturstätten in Dresden sollen die im Gebiet vorhandenen, zum großen Teil denkmalgeschützten Bestände sowie vorhandenen Nutzungen aufgegriffen und mit neuen, tragfähigen Strukturen zu einem städtebaulich schlüssigen Ganzen zusammengefügt werden.

Der kooperative Charakter des Beteiligungsprozesses soll dabei im Rahmen einer „Gläsernen Werkstatt“ in der zweiten Wettbewerbsphase weitergeführt werden. Das Ergebnis des Wettbewerbs soll anschließend als planerische Grundlage für die nachfolgende konkrete Bebauungsplanung zum Rahmenplan entwickelt werden.

Der Wettbewerb wird als offener, zweiphasiger städtebaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb für Stadtplaner/-innen und/oder Architekt/-innen in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt/-innen ausgelobt. Stadtplaner/-innen und/oder Architekt/-innen sind im Planungsteam mit dem/der Landschaftsarchitekt/-in federführend und müssen zusätzlich zur Teilnahmeberechtigung die unter VI.3) 2. aufgeführten Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.

In der ersten Wettbewerbsphase werden von den teilnehmenden Planungsteams grundsätzliche Ansätze zur Lösung der Wettbewerbsaufgabe erwartet. Das Preisgericht wählt aus den Entwürfen der ersten Phase bis zu sieben Teilnehmende für eine vertiefende Bearbeitung in der zweiten Phase aus.

Das Verfahren ist in der ersten Wettbewerbsphase anonym – die Verfasser/-innen der Wettbewerbsarbeiten bleiben bis zum Abschluss der Preisgerichtssitzung der Phase 1 anonym. Die zweite Wettbewerbsphase wird gemäß § 3 Abs. 5 RPW kooperativ unter Aufhebung der Anonymität durchgeführt, um eine Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Anknüpfung an den vorangegangenen umfangreichen Beteiligungsprozess „Alter Leipziger Bahnhof“ zu ermöglichen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

Teilnahmeberechtigt sind Planungsteams aus Stadtplaner/-innen und Architekt/-innen in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt/-innen. Die Stadtplaner/-innen und Architekt/-innen sind im Team federführend.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Offen
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Das Preisgericht wird bei der Bewertung und Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten die folgenden Kriterien zugrunde legen (Die Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar).

– Qualität des städtebaulichen Entwurfes

– Qualität des Freiraums und Grünverbund

– Räumliche und gestalterische Qualität

– Einfügen in die Umgebung

– Berücksichtigung denkmalpflegerischer Aspekte

– Funktionalität des Bebauungs- und Nutzungskonzepts

– Umsetzung Flächenvorgaben

– Qualität des Erschließungssystems, Verkehr und Mobilität

– Klimaschutz und stadtklimatische Anforderungen

– Belange von Natur- und Umwelt

– Schallschutz

– Wirtschaftlichkeit

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 28/07/2023
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 110.000 EUR zzgl. MwSt. zur Verfügung.

60.000 Euro werden als Preisgeld wie folgt auf vier Preise aufgeteilt:

1. Preis 24.000 EUR

2. Preis 18.000 EUR

3. Preis 12.000 EUR

4. Preis 6.000 EUR

Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann gemäß § 7 Abs. 2 RPW 2013 durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden.

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

50.000 EUR werden als Aufwandsentschädigung zu gleichen Teilen unter allen Teilnehmenden der 2. Wettbewerbsphase aufgeteilt, die fristgerecht eine den Anforderungen der Auslobung entsprechende Wettbewerbsarbeit einreichen und an den Pflichtterminen des Wettbewerbs teilnehmen.

IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Prof. Katja Benfer, Landschaftsarchitektin, Berlin
Anja Heckmann, Stadtplanerin, LH Dresden
Rainer Hofmann, Architekt, Stadtplaner, München
Andreas Krauth, Architekt, Berlin
Kilian Kresing, Architekt, Münster
Prof. Wolfgang Lorch, Architekt, Saarbrücken
Sonja Moers, Architektin, Stadtplanerin, Frankfurt (M.)
Jórunn Ragnarsdóttir, Architektin, Stuttgart
Prof. Stefan Rettich, Architekt, Leipzig
Peter Scheller, Architekt, Stadtplaner, München
Franziska Schieferdecker, Landschaftsarchitektin, Dresden
Oliver Stolzenberg, Architekt, Dresden
Andreas Wohlfahrt, Architekt, Dresden
Prof. Dorothea Becker, Akteursnetzwerk Leipziger Bahnhof
Stefan Engel, Stadtrat, SPD-Fraktion
Heidi Geiler, Bürgerin aus der Begleitgruppe ALB
Stephan Kühn, Baubürgermeister, LH Dresden
Thomas Ladzinski, Stadtrat AfD-Fraktion
Thomas Löser, Stadtrat, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Samuel Rüger, Eigentümervertreter
David Sawall, Eigentümervertreter
Mario Schmidt, Stadtrat, CDU-Fraktion
Frank Vollbrecht, Eigentümervertreter
Enrico Wilde, Eigentümervertreter
Thomas Zyka, Eigentümervertreter
Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Stadt-planer/-in oder Architekt/-in berechtigt sind. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Stadtplaner/-in oder Architekt/-in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungs-Nachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU (EU-Berufsqualifikationsrichtlinie) entspricht.

Zusätzlich sind im Team mit Stadtplaner/-innen oder Architekt/-innen in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen teilnahmeberechtigt, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Land-schaftsarchitekt/-in berechtigt sind. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Landschaftsarchitekt/-in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungs-Nachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU (EU-Berufsqualifikationsrichtlinie) entspricht.

Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Juristische Personen haben eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/-in zu benennen, der/die für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der/die bevollmächtigte Vertreter/-in sowie der/die verantwortliche Verfasser/-in der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürlichen Personen gestellt werden.

Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Anforderungen erfüllt, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften haben in der Verfassererklärung eine/n bevollmächtigte/n Ver-treter/-in zu benennen.

2. Teilnahmevoraussetzungen

Folgende Teilnahmevoraussetzungen sind über die Teilnahmeberechtigung (Berufszulassung) hinaus durch den/die federführende/n Stadtplaner/-in oder Architekt/-in zu erfüllen und durch Eigenerklärung mit der Verfassererklärung zu erklären:

– Eigenerklärung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung,

– Eigenerklärung über die Bearbeitung eines städtebaulichen Projektes in vergleichbarer Größe: mind. 20.000 m² bearbeitete Fläche,

– Eigenerklärung über die Bearbeitung eines vergleichbaren Leistungsbildes: Die Leistungsphasen 1-2 des Städtebaulichen Entwurfes gem. Merkblatt Nr. 51, Architekten-kammer Baden-Württemberg oder vergleichbare städtebauliche Leistungen wurden bearbeitet.)

Die Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen ist durch die für die 2. Phase ausgewählten Teilnehmenden nach Abschluss der Wettbewerbsphase 1 nachzuweisen.

3. Auslobungsunterlagen

Die vollständigen Auslobungsunterlagen werden ab dem 22.05.2023 kostenfrei über folgenden Link zum Download bereit gestellt: https://www.urbaneprojekte.de.

Die weiteren Verfahrensbedingungen, -termine und Einlieferungsmodalitäten sind den Auslobungsunterlagen zu entnehmen. Zur Teilnahme ist keine Registrierung erforderlich.

4. Verfahrenstermine:

Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen ab 22.05.2023

Einsendung von Rückfragen bis 12.06.2023

Abgabe der Wettbewerbsarbeiten Phase 1 – 28.07.2023

Preisgerichtssitzung Phase 1 – 06./07.09.2023

Gläserne Werkstatt 02.11.2023

Rückfragenkolloquium Phase 2 – 03.11.2023

Abgabe Pläne Phase 2 – 12.01.2024

Abgabe Modell Phase 2 – 26.01.2024

Preisgerichtssitzung Phase 2 – 26.02.2024

5. Beauftragung:

Die Ausloberin beabsichtigt, unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts den/die Wettbewerbsgewinner/-in unter den in § 8 Abs. 2 RPW genannten Voraussetzungen mit der weiteren Bearbeitung des städtebaulichen Entwurfs gemäß Merkblatt 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg zu beauftragen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Dresden

Ort: Dresden

Land: Deutschland
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Dresden

Ort: Dresden

Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/05/2023