Neubau Wahl-Lindersches Seniorenzentrum, Günzburg / Deutschland

29/06/2022 S123

I.
II.
III.
IV.
VI.

Deutschland-Günzburg: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

2022/S 123-350721

Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Wahl-Lindersche Altenstiftung

Postanschrift: Krankenhausstraße 42

Ort: Günzburg

NUTS-Code: DE278 Günzburg

Postleitzahl: 89312

Land: Deutschland

Kontaktstelle(n): Katja Kranzfelder

E-Mail: neubau-wla@landkreis-guenzburg.de

Telefon: +49 822195454

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: https://www.landkreis-guenzburg.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av18f548-eu
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av18f548-eu
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau Wahl-Lindersches Seniorenzentrum
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.2)Beschreibung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Nichtoffener interdisziplinärer Realisierungswettbewerb zur Planung von Gebäude und Innenräumen, Freianlagen, Tragwerksplanung und Technischer Ausrüstung zum Neubau eines Seniorenzentrums mit Pflege, Verwaltung und Seniorenwohnungen in Günzburg
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Es werden nur Bewerber oder Bewerbergemeinschaften berücksichtigt, die erklären

1) dass sie die entsprechenden Berufsqualifikationen Architekt, Landschaftsarchitekt und Ingenieur (Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung) besitzen,

2) das bei keinem Bewerber / Mitglied einer Bewerbergemeinschaft Ausschlussgründe nach §§123, 124 GWB vorliegen,

3) dass sich kein Bewerber / Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mehrfach bewirbt,

4) dass ein Referenzprojekt im Leistungsbild "Gebäude und Innenräume" § 34 HOAI 2021 über den Neubau eines Gebäudes mindestens mit den LPh. 2 bis einschließlich 5 vorliegen,

5) dass ein Referenzprojekt im Leistungsbild "Freianlagen" §39 HOAI 2021 für die Neugestaltung einer Freianlage zu einem Gebäudes mindestens mit den LPh. 2 bis einschließlich 8, vorliegt,

6) dass ein Referenzprojekt im Leistungsbild "Tragwerksplanung" § 51 HOAI 2021 für den Neubau eines Gebäudes mindestens mit den LPh 2 bis einschließlich 6, vorliegt,

7) dass ein Referenzprojekt im Leistungsbild "Technische Ausrüstung" § 55 HOAI 2021 für den Neubau eines Gebäudes mindestens mit den LPh. 2 bis einschließlich 8, vorliegt,

8) dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Gebäude und Innenräume in Höhe von 3,0 Mio. € für Personenschäden und 3,0 Mio. € für Sachschäden und Sonstige Schäden vorliegt oder dass sie diese im Auftragsfall abschließen werden,

9) dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Freianlagen in Höhe von

1,0 Mio. € für Personenschäden und 1,0 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden vorliegt oder dass sie diese im Auftragsfall abschließen werden.

10) dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Tragwerksplanung in Höhe von 3,0 Mio. € für Personenschäden und 3,0 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden vorliegt oder dass sie diese im Auftragsfall abschließen werden.

11) dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Technische Ausrüstung in Höhe von 3,0 Mio. € für Personenschäden und 3,0 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden vorliegt oder dass sie diese im Auftragsfall abschließen werden.

Jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss für das Leistungsbild das durch das Mitglied erbracht wird eine Berufshaftpflichtversicherung entsprechender Höhe nachweisen.

Es werden bei den Leistungsbildern nur Referenzprojekte berücksichtigt, die nach dem 01.01.2012 abgeschlossen wurden und bei denen der eigene Leistungsanteil je Leistungsphase min. 50 % betragen hat.

Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl von max. 10 Wettbewerbsteilnehmern zusätzlich zu den 5 vorausgewählten Wettbewerbsteilnehmern nach folgenden Kriterien:

jeweils für das Leistungsbild "Gebäude und Innenräume" § 34 HOAI 2021

jeweils für das Leistungsbild "Tragwerksplanung" § 51 HOAI 2021

jeweils für das Leistungsbild "Technische Ausrüstung" § 55 HOAI 2021

Brutto-Grundfläche

6.000 m² oder mehr = 5 Punkte

5.000 m² oder mehr = 4 Punkte

4.000 m² oder mehr = 3 Punkte

3.000 m² oder mehr = 2 Punkte

weniger als 3.000 m² = 0 Punkte

Vergleichbarkeit (nur bei Leistungsbild § 34)

Altenheim, Pflegeeinrichtung, Tagespflege, Hospiz = 1 Punkt

3.2 Referenz Freianlage

Fläche

3.000 m² oder mehr= 5 Punkte

2.000 m² oder mehr = 3 Punkte

1.000 m² oder mehr = 1 Punkt

weniger als 1.000 m² = 0 Punkte

Es können somit je Bewerbung maximal folgende Punkte erreicht werden:

1 × Referenz Gebäude und Innenräume mit jeweils max. 6 Punkten = 6 Punkte

1 × Referenz Freianlagen mit jeweils max. 5 Punkten = 5 Punkte

1 × Referenz Tragwerksplanung mit jeweils max. 5 Punkten = 5 Punkte

1 × Referenz Technische Ausrüstung mit jeweils max. 5 Punkten = 5 Punkte

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Maximal erreichbare Punkte mit einer Bewerbung = 21 Punkte

Auf Grundlage der erreichten Punkte wird eine Rangfolge gebildet.

Bei auswahlrelevanter Punktgleichheit entscheidet das Los.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

Architekt, Landschaftsarchitekt, Ingenieur

Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 19
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
Bodamer-Faber Architekten, Stuttgart, mit Werner Sobek Green Technologies GmbH, Werner Sobek AG und B2 Landschaftsarchitekten
Drei Architekten mit Bäuerle Landschaftsarchitektur, Leonhard, Andrä und Partner, IB Ulherr und IB Rebholz
Felix + Jonas Architekten, München, mit mahl gebhard konzepte Landschaftsarchitekten, Haydn Energie, Apfelböck Ingenieure und BBI Ingenieure GmbH
JAKOB architekt beratender, Krumbach, mit Daurer + Hasse, Kling Consult und Gaiser Julius
Nickl Architekten Deutschland GmbH mit Rainer Schmidt Landschaftsarchitekten GmbH, B+G Ingenieure Bollinger und Grohmann GmbH und Süss Beratende Ingenieure GmbH & Co. KG
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

• Funktionalität

• Gestalterische Qualität

• Wohn- und Freianlagenqualität, auch unter sozialen Gesichtspunkten

• Wirtschaftlichkeit in Errichtung und Betrieb (u. a. bzgl. Konstruktion und Haustechnik, Modularität bzw. hohem, seriellem Vorfertigungsgrad)

• ökologische, wirtschaftliche und soziale Nachhaltigkeit
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/07/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

1. Preis 57.000,- €

2. Preis 43.000,- €

3. Preis 21.000,- €

Anerkennungen 21.000,- €
IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

Bearbeitungshonorar je bewertbarer Beitrag 4.000,- €

bei 19 Teilnehmenden 76.000,- €
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: nein
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Michael Deppisch
Matthias Gander
Prof. Ingrid Schegk
Veit Schmid
Prof. Jürgen Schreiber
Dr. Hans Reichhart
Georg Dietze
Johanna Herold
Max Mayer

Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Wahl-Lindersche Altenstiftung wird bei Realisierung, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einem der Preisträgerinnen und Preisträger, die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen übertragen:

• Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI 2021, Lph. 2–9,

• Freianlagen nach § 39 HOAI 2021, Lph. 2–9,

• Tragwerksplanung nach § 51 HOAI 2021, Lph. 1–6 und

• Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI 2021; Lph. 1–9.

Im Anschluss an den Wettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV mit den Preisträgerinnen und Preisträgern durchgeführt. Die Zusammensetzung der Bietergemeinschaft muss dabei der Teilnahmegemeinschaft im Wettbewerb entsprechen. Es ist nicht beabsichtigt, eine Arbeitsgemeinschaft zu beauftragen. Die Leistungsbilder werden getrennt vergeben. Das Ergebnis des Wettbewerbs

wird als Zuschlagskriterium mit 40 % gewichtet.

Im Falle einer Realisierung werden zur Sicherstellung der Qualität bei der Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs für alle Leistungsbilder mindestens die Leistungsphasen 2 bis einschließlich 5 HOAI 2021 beauftragt, außer es stehen dem wichtige Gründe entgegen. Alle Leistungsbilder werden stufenweise beauftragt. Ein Anspruch auf Beauftragung aller Stufen besteht nicht.

Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.

Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern

Postanschrift: Maximilianstraße 39

Ort: München

Postleitzahl: 80534

Land: Deutschland

E-Mail: vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de

Telefon: +49 8921762411

Fax: +49 8921762847

Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigk...
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die

Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist

möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax

versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den

Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/06/2022