htw Campus Alt-Saarbrücken | Neubau Lehre und Forschung Gebäude 12, Saarbrücken / Deutschland

03/08/2022 S148
I.
II.
III.
IV.
VI.
Deutschland-Saarbrücken: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

2022/S 148-424668

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Das Saarland, vertreten durch das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, vertreten durch das Landesverwaltungsamt (LaVA), Staatliche Hochbaubehörde

Postanschrift: Hardenbergstraße 6

Ort: Saarbrücken

NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken

Postleitzahl: 66119

Land: Deutschland

Kontaktstelle(n): Verfahrensbetreuung THOST Projektmanagement GmbH

E-Mail: nhtw@thost.de

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: https://www.saarland.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E26181911
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E26181911
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung
Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

nichtoffener Realisierungswettbewerb auf Grundlage der GRW Saarland mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.2)Beschreibung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die HTW Saar (Hochschule für Technik und Wirtschaft Saar) verzeichnet seit Jahren einen steten Anstieg der Studierendenzahlen. Aus diesem Grund wird am Standort Campus Alt-Saarbrücken ein Neubau für Lehre und Forschung, das sogenannte Gebäude 12, entstehen, für das eine angrenzende Grundstückfläche erworben worden ist. Der Bedarfsplan für das Lehr- und Forschungsgebäude beinhaltet Nutzflächen NUF 1-6 von 2.961,80 m² mit Seminarräumen, Praktikums-räumen, Fachräumen, Lernräumen, Professoren- und Mitarbeiterbüros sowie Foyer, Teeküchen, Lagerräume, Kopierräume, Erste-Hilfe- Raum und NUF 7 von 851 m² mit Garderobe, WC-Anlagen, Technikräume sowie Serverräume. Das Gebäude wird von der Fakultät Ingenieurwissenschaften genutzt werden, mit den Fachbereichen Maschinenbau, Elektrotechnik / Biomedizintechnik, Informatik, Mechatronik-Sensortechnik und Bauingenieurwesen.

Die vorläufigen Bauwerkskosten (KG 300 + 400) belaufen sich auf ca. 21 Mio. EUR brutto. Es werden ca. 27,0 Mio. EUR brutto Gesamtbaukosten erwartet.

Die Nutzung als Seminarräume ist ggf. unter Anwendung der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) zu planen.

Der Neubau Lehre und Forschung Gebäude 12 soll nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) zertifiziert werden.

Für die Baumaßnahme ist ein Gesamterfüllungsgrad größer 65% vorgegeben. Der Auslober erwartet demnach städtebaulich und gestalterisch anspruchsvolle Entwürfe, die auf den Prinzipien des energieoptimierten und nachhaltigen Bauens basieren und nachfolgend eine Realisierung im BNB Silber-Standard gewährleisten. Zur Sicherstellung der Zertifizierung dieser Baumaßnahme im BNB Silber-Standard, wird von Seiten des Auslobers ein*e extern*e BNB-Koordinator*in für den gesamten Projektverlauf eingebunden.

Das Saarland, vertreten durch das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, vertreten durch das Landesverwaltungsamt (LaVA), Staatliche Hochbaubehörde, wird als Auftraggeber und Bauherr für das Projekt fungieren.

Gegenstand des Wettbewerbs, welcher als begrenzt offenes Verfahren durchgeführt wird, ist die Gebäudeplanung für den Neubau Lehre und Forschung – Gebäude 12 für die Hochschule für Technik und Wirtschaft auf dem Campus Alt-Saarbrücken.

Im Anschluss wird der Auslober gemäß § 14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern durchführen.

Wichtiger Hinweis zum Projektzeitraum:

Die Fertigstellung der Baumaßnahme ist für den III.Quartal 2027 vorgesehen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Die erste Stufe des Verfahrens beschränkt sich auf den Teilnahmewettbewerb. Bei diesem bekunden die Bewerber ihr Interesse an einer Teilnahme an dem Verfahren und Erbringen u.a. die im Abschnitt „Teilnehmer und Bewerbungsunterlagen“ genannten Referenzen. Aus den vollständigen und zur Teilnahme berechtigten Bewerbungen werden 20 Teilnehmer zusätzlich zu den bereits 10 gesetzten Teilnehmern (s. Pkt. IV.1.7) gelost (gem. Ziff. 2.4.3. GRW Saar 2013, zuletzt geändert am 20.11.2015).

Die Eignungskriterien sind:

- Zwingende u. fakultative Ausschlussgründe - Eigenerklärung zum Nichtvorliegens von Ausschlussgründen (gem. § 42 VgV i.V.m. §§123, 124 GWB)

- Tariftreue u. Mindestentlohnung - Verpflichtungserklärung zu Tariftreue u. Mindestentlohnung bei öff. Aufträgen nach dem Saarländischen Tariftreuegesetz (STTG) vom 06.02.2013 (Amtsblatt des Saarlandes I, S. 84) und die Verordnung zur Anpassung des Mindestlohns gem. § 3 Abs. 5 Satz 3 STTG vom 12.10.2017 (Amtsblatt des Saarlandes I, S. 924, 966)

- Bei juristischen Personen ein aktueller Handelsregisterauszug in Ermangelung eines solchen eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- und Verwaltungsbehörde des Ursprungs- u. Herkunftslandes (von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft)

- Befähigung u. Erlaubnis zur Berufsausübung (gem. §§ 44, 75 VgV) - Nachweis für den im Teilnahmeantrag benannten Projektverantwortlichen für die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ (gem. § 75 Abs. 1 VgV) durch Eintragung in ein Berufsregister oder über den Nachweis eines Abschlusses, bspw. Diplom-/Bachelor-/Masterurkunde. Bei ausländischen Bewerbern ist ein gleichwertiger Nachweis des Herkunftslandes vorzulegen.

- Wirtschaftliche Verknüpfung - Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit Dritten (von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft)

- Wirtschaftliche u. finanzielle Leistungsfähigkeit (gem. § 45 VgV) - Nachweis (gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 und § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV), dass eine Berufshaftpflichtversicherung über min. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden, min. 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden (von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft)

- Bewerber- / Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer u. Eignungsleihe - ggf. Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft (gem. § 43 VgV) / ggf. Eigenerklärung zur beabsichtigten Weitervergabe von Teilleistungen (gem. § 36 VgV) / ggf. Eigenerklärung zur Eignungsleihe (gem. § 47 VgV).

Eignungskriterien zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber:

- Eigenerklärung zur Anzahl u. Qualifikation der verfügbaren Mitarbeiter - Die Mitarbeiterzahlen von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft u. Nachunternehmen werden berücksichtigt.

Mindesteignung: 4 fachlich qualifizierte Mitarbeiter (Architekten) bzw. Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation (Ingenieure) bzw. Berufserfahrung in den letzten 3 Jahren

- Eigenerklärung zum Jahresumsatz der letzten 3 Jahre (gem. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)

- Referenzen (gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Bepunktung erfolgt gem. Teilnahmeantrag): Öff. Auftraggeber o. verbindliche Anwendung öff. Vergabrecht, 2,0 Mio. EUR Baukosten, Honorarzone II, Abschluss Leistungen nicht vor 2011

- Schul- / allg. Hochschulbau

Junge Büros: „Junge Büros“ (Gründung im Jahre 2012 und später) können sich auch bewerben, wenn sie das geforderte Referenzobjekt in verantwortlicher Position im Angestelltenverhältnis selbst bearbeitet haben. Voraussetzung ist, dass der vormalige Arbeitgeber die verantwortliche Position bestätigt und sein Einverständnis zur Bewerbung mit seinem/seinen Projekte/n gibt.

Das/die „Fremdprojekt(e)“ müssen die o. g. Mindestkriterien an das Referenzprojekt erfüllen. Werden die o. g. Mindestkriterien ledigl. durch das/die Fremdprojekte erfüllt, so muss zus. ein eigenes Projekt eingereicht werden, das zur Beurteilung der „eigenen Handschrift“ des Bewerbers in Bezug auf die gestalterische Qualität dient. Für dieses Projekt gibt es keine Mindestkriterien.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

Als Berufsqualifikation wird der Beruf der Architektin/des Architekten gefordert.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Mindestzahl: 5
Höchstzahl: 30
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
Planungsgruppe Prof. Focht + Partner GmbH, Saarbrücken
Krüger Architekten PartmbB, Saarbrücken
arus GmbH | Willi Latz | Architektur und Stadtplanung, Püttingen
Hepp + Zenner Architekten, Saarbrücken
FLOSUNDK architektur+urbanistik GmbH, Saarbrücken
Waechter+Waechter Architekten BDA, Darmstadt
KSP Engel GmbH, Frankfurt am Main
Schneider + Sendelbach Architekten GmbH, Braunschweig
Lamott.Lamott Architekten PartGmbB, Stuttgart
Nova Michael Beck Architekten GmbH, München
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Die eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden anhand folgender Kriterien beurteilt, wobei die dargestellte

Reihenfolge nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten ist:

- Formale Bedingungen

- Städtebauliche Einbindung

- Architektonische Qualität / Konzept

- Funktionalität und räumliche Qualität der Erschließung- und Zugangsbereiche

- Wirtschaftlichkeit

- Ökologie und Nachhaltigkeit

Diese Kriterien sind nicht bindend für die Entscheidung des Preisgerichts.

Die Beauftragung erfolgt nach dem sich an den Wettbewerb anschließende Verhandlungsverfahren mit allen

Preisträgern.

Folgende Kriterien stellen die Zuschlagskriterien gemäß VgV dar (weitere Detailierung gem. Vergabeunterlagen):

1. Projektteam / Projektorganisation 25%

2. Projekteinschätzung / Weiterentwicklung 25%

3. Wettbewerbsergebnis 40%

4. Honorar 10%

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/09/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Für den Wettbewerb steht eine Wettbewerbssumme von insgesamt 150.000 € (netto) zur Verfügung.

Als Preise sind vorgesehen:

1. Preis: 37.500 €

2. Preis: 30.000 €

3. Preis: 22.500 €

4. Preis: 18.000 €

5. Preis: 12.000 €

Ankäufe: 30.000 €

Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Verteilung der Preisgelder und

Anerkennungen vorzunehmen.

Sofern der Teilnehmer in Deutschland für die Leistungen aus dem Wettbewerb Umsatzsteuer abführt, wird diese zusätzlich zu den Preisen erstattet.

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

Es sind keine Bearbeitungshonorare vorgesehen.

IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Prof. Dipl. Ing. Anett-Maud Joppien (Fachpreisrichterin), Architektin, Frankfurt am Main
Dipl. ing. Markus Hammes (Fachpreisrichter), Architekt, Stuttgart
Dipl. Ing. Jörg Kühn (Fachpreisrichter), Architekt, Eppelborn
Dipl. Ing. Gunther Bayer (stellv. Fachpreisrichter, ständig anwesend), Architekt, Kaiserslautern
Prof. Dipl.-Ing. Heiko Lukas (Fachpreisrichter), htw Saar AuB, Quierschied-Göttelborn
Dipl. Ing. (FH) Alexander Schwehm (Fachpreisrichter) Präsident der AKS, Saarlouis
Ltd.BD Dipl. Ing. Rainer Tschunko (Fachpreisrichter), Abteilungsleiter LaVa / SHB, Saarbrücken
Ltd. MR Dipl. Ing. Daniel Kempf (Fachpreisrichter) Abteilungsleiter MIBS - OBB2, Saarbrücken
BDin Kerstin Schirm (stellv. Fachpreisrichterin), Referatsleiterin MIBS - OBB2 2, Saarbrücken
Prof. Dr.-Ing. Dieter Leonhard (Sachpreisrichter), htw Saar Präsidium_Präsident, Saarbrücken
Georg Maringer (stellv. Sachpreisrichter, ständig anwesend), htw Saar Präsidium Vizepräsident, Saarbrücken
Prof. Dr. Oliver Scholz (Sachpreisrichter), htw Saar Prodekant IngWi, Saarbrücken
Prof. Dipl.-Ing. Eva Hartnack (Sachpreisrichterin), htw Saar AuB, Quierschied-Göttelborn
Patrick Berberich (Sachpreisrichter), Baudezernet LHS Saarbrücken, Saarbrücken
Christian Schreiner (stellv. Sachpreisrichter), Leiter Stadtplanungsamt LHS Saarbrücken, Saarbrücken
LMR Jörg Becker (Sachpreisrichter), Abteilungsleiter W_MFW, Saarbrücken
WD'in Sabrina Kriewald (stellv. Sachpreisrichterin), Referatsleiterin W2_MFW, Saarbrücken
RB Gerrit Hein (Sachpreisrichter), MFW/C2, Saarbrücken
Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen.

2) Für den Teilnahmeantrag sind die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter (FB) entsprechend zu verwenden. Die FB sind um die geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Inhaltl. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Formale Erweiterungen können zulässig sein, sofern dies in den FB ausdrücklich zugelassen wird (z. B. Ergänzung weiterer Mitbewerber). Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR-Mitgliedsstaaten sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen (Architekten), die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architektin/Architekt zu führen. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architektin/Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG bzw. 85/384/EWG gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn ein

bevollmächtigter Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und

juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt; dabei muss jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt sein. Sachverständige, Fachplaner und andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistung erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entspricht, und wenn sie überwiegend und ständig auf dem Fachgebiet tätig sind.

Der Auslober ist gewillt, unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts, einem oder mehreren Preisträgern weitere Leistungen gemäß Ziff. 5.1.1. GRW Saar 2013, zuletzt geändert am 20.11.2015, sowie § 34 HOAI 2013 zu übertragen (mindestens Leistungsphase 2 bis 5)

- soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert wird,

- soweit die Teilnehmer, deren Arbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, nach Auffassung des Auslobers eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleisten.

Im Falle einer weiteren Beauftragung werden die im Rahmen des Wettbewerbs bereits erbrachten Leistungen bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Eine Beauftragung der LPH 6 bis 9, ganz oder teilweise, bleibt vorbehalten. Die Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen erfolgt stufenweise vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zustimmung und sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Nach Abschluss des Wettbewerbs wird der Auftraggeber gemäß § 14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern durchführen.

Bewerbungsvordrucke

Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die bis zum Abgabetermin eingegangen sind und auf Grundlage der vorgegebenen Formblätter erstellt wurden. Bewerbungen können ausschließlich digital über die unter I.3) genannten Kontaktstelle eingereicht werden.

Voraussichtliche Termine

Auswahl Teilnehmer Planungswettbewerb 10/22

Ausgabe Wettbewerbsunterlagen 11/22

Abgabefrist Planungswettbewerb 03/23

Preisgerichtssitzung 05/23

Aufforderung zur Abgabe Erstangebot 06/23

Abgabe der Erstangebote 06/23

Verhandlungsgespräche 07/23

Information der nicht berücksichtigen Bieter 08/23

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes

Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17

Ort: Saarbrücken

Postleitzahl: 66119

Land: Deutschland

E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de

Telefon: +49 6815014994
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt

hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe

gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §

135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes

Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17

Ort: Saarbrücken

Postleitzahl: 66119

Land: Deutschland

E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de

Telefon: +49 6815014994
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/07/2022