Umbau und Erweiterung der Marienschule Telgte, Telgte / Deutschland

10/10/2022 S195
I.
II.
III.
IV.
VI.
Deutschland-Telgte: Dienstleistungen von Architekturbüros

2022/S 195-553981

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Telgte

Postanschrift: Baßfeld 4 - 6

Ort: Telgte

NUTS-Code: DEA38 Warendorf

Postleitzahl: 48291

Land: Deutschland

E-Mail: rathaus@telgte.de

Telefon: +49 2504130

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: www.telgte.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDF9107/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Stadt Beckum

Postanschrift: Weststraße 46

Ort: Beckum

NUTS-Code: DEA38 Warendorf

Postleitzahl: 59269

Land: Deutschland

Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle

E-Mail: submission@beckum.de

Telefon: +49 252129-122

Fax: +49 25212955-122

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: www.beckum.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDF9107
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Nichtoffener Planungswettbewerb - Umbau und Erweiterung der Marienschule Telgte
Referenznummer der Bekanntmachung: Tel E-02-22-69
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.2)Beschreibung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Aufgabe und Ziel des Wettbewerbs ist das Erstellen eines Gebäudeentwurfs für die Erweiterung der Marienschule und den Umbau und Sanierung des bestehenden denkmalgeschützten Schulgebäudes in Telgte an der Straße Immenweg 10.
Die Marienschule ist eine 3-zügige Grundschule. Bereits mit Beginn des Schuljahrs 2022/2023 fehlen Räume für differenziertes Lernen. Hinzu kommt der gesetzliche Anspruch auf einen Ganztagsbetreuungsplatz ab August 2026 für alle Kinder der ersten Klassenstufe, aus dem weiterer Raumbedarf resultiert, sodass die Erweiterung der Schule zwingend notwendig ist.
Auf dem Grundstück befinden sich verschiedene Gebäudeteile (Hauptgebäude, drei Pavillons, Sporthalle), welche teilweise bereits umfänglich in den Jahren 1998 und 2002 saniert wurden. Das Hauptgebäude der Schule wurde 1955 errichtet und steht unter Denkmalschutz.
In diesem Gebäudeteil sind derzeitig Klassenräume, die Verwaltung (Lehrerzimmer, Sekretariat, Schulleitung), die WC-Anlagen für Schüler und Lehrer sowie die Küche mit dazugehörigem Speise-/OGS-Gruppenraum untergebracht. In den zwei eingeschossigen Pavillons sind jeweils zwei Klassenräume sowie ein Mehrzweckraum untergebracht.
Im Rahmen der Planungsphase 0 wurde ein zukunftsfähiges Raumprogramm und -konzept für die Marienschule erarbeitet. Das zukünftige Schulkonzept der Marienschule ist das 'Cluster-System'.
Ziel des Wettbewerbs ist es durch optimierte Entwürfe ein geeignetes Architekturbüro für die weitergehenden Planungsleistungen zu finden.
Bestandteil der Wettbewerbsaufgabe ist neben der o. g. Planung eines Gebäudeentwurfs zur Umsetzung des neuen Schulkonzeptes sowie die energetische Sanierung der Gebäudeaußenhülle des Hauptgebäudes unter Einhaltung denkmalschutzrechtlicher Anforderungen.
Des Weiteren ist durch die Wettbewerbsteilnehmer eine zeitlich und wirtschaftlich optimierte Bauabschnittsbildung und Logistikplanung für Interimsmaßnahmen (z. B. Ersatzklassencontainer) vorzuschlagen.
Ziel muss es sein, dass die Baumaßnahme unter Berücksichtigung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung zeitoptimiert fertiggestellt wird.
Alle Interimsmaßnahmen sind auf dem bestehenden Grundstück unter der Berücksichtigung der geringsten Einschränkungen für die Schule unterzubringen.
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Der für die Planung zur Verfügung stehende Grundstücksbereich beträgt ca. 1.200 m² und befindet sich auf einem ca. 10.500 m² großen städtischen Terrain.
Das Grundstück liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans 'Mönkediek' im Innerstädtischen Bereich und ist umgeben von Wohnbebauungen und mehrere Kleingartenanlagen.
Es wird seitens der Stadt Telgte angestrebt das Gebäude als 'Effizienzhaus-Standard 40 NH'" zu errichten.
Das Ergebnis des Wettbewerbs wird mit einer Wichtung von 45% in die VgV-Vergabematrix einfließen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Es handelt sich um einen nichtoffenen Wettbewerb. Der Wettbewerb ist einstufig und anonym. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW 2013 zugrunde.
Der Wettbewerb ist einem Verhandlungsverfahren nach VgV vorgeschaltet. Den Auslobungsunterlagen liegt die Blankette der VgV-Vergabematrix bei.
Die Teilnehmerzahl wird auf insgesamt 15 Wettbewerbsteilnehmer*innen begrenzt, davon 5 gesetzte und 10 zugeloste (nach EU-Bekanntmachung).
Interessent*innen können sich in einem offenen Verfahren um die Teilnahme bewerben. Sind mehr als 10 Bewerber zur Teilnahme zugelassen, wird von der Ausloberin durch Los ermittelt. Die ausgewählten Teilnehmer*innen werden umgehend im Anschluss an den Lostermin benachrichtigt.
Die Bewerbung und die Kommunikation erfolgen ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform über den Link www.vergabe-westfalen.de.
Das Bewerbungsverfahren steht ebenfalls unter dem angegebenen Link zum Download zur Verfügung.
Zur Bewerbung muss das Bewerbungsformular mit den erforderlichen Anlagen spätestens bis zum 05.09.2022, 11:00 Uhr elektronisch eingegangen sein.
Zum Bewerbungsverfahren wird nur zugelassen, wer dieses Bewerbungsformular verwendet und fristgerecht einreicht. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig.
Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben; ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Bei Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Bewerber, die zum Auswahlverfahren zugelassen werden wollen, müssen den formalen Kriterien ausnahmslos genügen.
Geforderte Nachweise:
- ausgefülltes und vom Bewerber unterschriebenes Bewerbungsformular (Antrag auf Teilnahme am Wettbewerbsverfahren),
- Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer (Architekt(in)),
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung,
- verbindliche Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß §§ 123, 124 GWB bestehen (Verwendung Bewerbungsformular).
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

Architekt(innen)
Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
heimspiel architekten Matzken Kampherbeek PartGmbB, Münster
MS PLUS ARCHITEKTEN BDA, Münster
SBDA, Münster
Hehnpohl, Münster
Spital-Frenking + Schwarz Architekten Stadtplaner BDA, Lüdinghausen
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Die Arbeiten sollen vor allem beurteilt werden in Hinsicht auf:
- Programmerfüllung (Umsetzung der Konzeption, Raumprogramm, Wettbewerbsleistungen
- Städtebauliche Qualität
- Architektonische Qualität der Planung (innere und äußere Gestaltung)
- Erschließung, Funktion und Nutzung
- Berücksichtigung der Aspekte des nachhaltigen Bauens
- Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit bei der Erstellung und Unterhaltung
- Durchführbarkeit im Hinblick auf bauordnungsrechtliche sowie organisatorische Belange
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 08/11/2022
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 18/11/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Angaben zu Preisen
Gesamtpreissumme 55.000,00 EUR inkl. NK und MWSt.
1. Preis 22.000,00 EUR
2. Preis 14.000,00 EUR
3. Preis 8.000,00 EUR
Für Anerkennungen (2) 11.000,00 EUR
IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Wolfgang Pieper, Bürgermeister Stadt Telgte (SP)
Elisabeth Ewers, Schulleiterin Marienschule, Telgte (SP)
Stefan Klein-Ridder, Leiter FB Bauen und Bewirtschaften Stadt Telgte (SP)
Tanja Schnur, Leiterin FB Bildung, Familie, Generationen, Kultur Stadt Telgte (SP)
Prof. Dr. Volker Droste, Architekt BDA, Oldenburg (FP)
Dagmar Grote, Architektin BDA, Ahaus (FP)
Kerstin Koch-Bocianowski, Architektin FB Bauen und Bewirtschaften Stadt Telgte (FP)
Henrike Thiemann, Architektin BDA, Münster (FP)
Prof. Manuel Thesing, Architekt BDA, Heiden (FP)
Alexandra Heskamp, FB Bildung, Familie, Generationen, Kultur Stadt Telgte (stv. SP)
Katrin Nelle, stellv. Schulleiterin Marienschule, Telgte (stv. SP)
Andreas Ruhe, FB Bauen und Bewirtschaften Stadt Telgte (stv. SP)
Elvira Grube, Architektin FB Bauen und Bewirtschaften Stadt Telgte (stv. FP)
Klaus Heithoff, Architekt, Münster (stv. FP)
Carolin Tettenborn, Architektin FB Bauen und Bewirtschaften Stadt Telgte (stv. FP)
Jessica Arnemann, Vorsitzende Elternvertretung Marienschule Telgte (SB)
Christoph Boge, Fraktionsvorsitzender CDU Stadtrat Telgte MSMG (SB)
Sabine Grohnert, Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen Stadtrat Telgte (SB)
Karin Horstmann, Fraktionsvorsitzemde FDP Stadtrat Telgte (SB)
Christian Phlippen, Hausmeister Marienschule Telgte (SB)
Klaus Resnischek, Fraktionsvorsitzender SPD Stadtrat Telgte (SB)
Christian Steinmeier, LW_-Baudenkmalpflege, Münster
Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Voraussichtliche Terminkette im Wettbewerbsverfahren
Versand Auslobung: 45. KW 22
Kolloquium: 47. KW 22
Abgabe Wettbewerbsarbeiten: 04. KW 23 (27.01.23)
Abgabe Modelle: 06. KW 23 (10.02.23)
Preisgerichtssitzung: 11. KW 23, voraussichtlich
Bitte beachten Sie die Bestimmungen zur Eignungsleihe; § 47 Absatz 1 - 4 GWB:
(1) Ein(e) Bewerber*in oder Bieter*in kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn sie er nachweist, dass ihr/ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem sie/er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen der/dem Bewerber*in oder Bieter*in und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein(e) Bewerber*in oder Bieter*in kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
(2) Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten die/der Bewerber*in oder Bieter*in für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Legt die/der Bewerber*in oder Bieter*in eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 vor, so muss diese auch die Angaben enthalten, die für die Überprüfung nach Satz 1 erforderlich sind. Der öffentliche Auftraggeber schreibt vor, dass die/der Bewerber*in oder Bieter*in ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, ersetzen muss. Er kann vorschreiben, dass die/der Bewerber*in oder Bieter*in auch ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, ersetzen muss. Der öffentliche Auftraggeber kann der/dem Bewerber+in oder Bieter*in dafür eine Frist setzen.
(3) Nimmt ein(e) Bewerber*in oder Bieter*in die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so kann der öffentliche Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für Bewerber- oder Bietergemeinschaften.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDF9107
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen

Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9

Ort: Münster

Postleitzahl: 48147

Land: Deutschland

E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.de

Telefon: +49 251411-1691

Fax: +49 251411-2165

Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen

Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9

Ort: Münster

Postleitzahl: 48147

Land: Deutschland

E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.de

Telefon: +49 251411-1691

Fax: +49 251411-2165

Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Absatz 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen

Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9

Ort: Münster

Postleitzahl: 48147

Land: Deutschland

E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.de

Telefon: +49 251411-1691

Fax: +49 251411-2165

Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/10/2022