Deutschland-Lübeck: Gründungsviertel – Neues Wohnen auf historischen Parzellen im UNESCO-Welterbe Lübecker Altstadt – Offener einstufiger Ideenwettbewerb zur Fassadengestaltung von 3 Stadthäusern

Wettbewerbsbekanntmachung
Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Hansestadt Lübeck Fachbereich Planen und Bauen
Mühlendamm 12
Kontaktstelle(n): Bereich Stadtplanung
Zu Händen von: Frau Iris Dilba
23552 Lübeck
DEUTSCHLAND
E-Mail: gruendungsviertel@luebeck.de
Fax: +49 4511226190
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers:
http://www.luebeck.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen

I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde

I.3) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer
öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts

II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen
Auftraggeber / den Auftraggeber:
Gründungsviertel – Neues Wohnen auf historischen Parzellen im
UNESCO-Welterbe Lübecker Altstadt – Offener einstufiger Ideenwettbewerb
zur Fassadengestaltung von 3 Stadthäusern.
II.1.2) Kurze Beschreibung:
Der Neuaufbau des Lübecker „Gründungsviertels“ ist eines der
herausragenden und anspruchsvollsten Projekte im UNESCO-Welterbe Lübecker
Altstadt. Auf dem Areal des im 2. Weltkrieg stark zerstörten ältesten
Kaufmannsviertels der Altstadt zwischen Marienkirche und Trave soll bis
2020 auf 39 Grundstückparzellen unterschiedlichster Größe ein
zukunftsweisendes, lebendiges Quartier mit individuellem Wohnen und
Arbeiten entstehen.
In seiner Parzellenstruktur und Dichte, der Aufnahme der Baufluchten,
einer Bebauung mit giebelständigen Stadthäusern und einer gemischten
Nutzung soll sich das neue Gründungsviertel-Quartier wieder an dem
historischen Vorbild orientieren.
Für die Hansestadt Lübeck eröffnet sich die einmalige Chance, dem
Gründungsviertel die Identität wieder zu geben, die ihm im historischen
Kontext der Altstadt gebührt. Mit dem Neubau von bis zu 170 Wohnungen und
Läden oder Büros in Teilen der Erdgeschosse auf einer Bruttogeschossfläche
von insgesamt bis zu 22 000 m² soll hier wieder urbanes Leben zurück
gewonnen werden. Nach Abschluss der archäologischen Grabungen im
Kernbereich des Gründungsviertels ist geplant, die frei geräumten
städtischen Grundstücke einer Bebauung durch einzelne private Bauherren/
Bauherrinnen und Baugemeinschaften zuzuführen.
Auf der Suche nach einer sensiblen, architektonischen Qualität des Neuen
Bauens in der Lübecker Altstadt, die den vergangenen Bauten an diesem Ort
und dem heutigen Welterbe „Lübeck Altstadt“ gerecht wird, soll der
europaweit ausgeschriebene Ideenwettbewerb zur Fassadengestaltung ein Bild
für das neue Gründungsviertel liefern.
Von den Wettbewerbsteilnehmern und Wettbewerbteilnehmerinnen werden für
jeweils 3 charakteristische Parzellentypen Beiträge für Stadthäuser und
ihre Straßenfassaden erwartet. Gesucht sind Lösungen für gut nutzbare
Haustypen, mit denen die abwechslungsreichen, aber auf klaren Regeln
gegründeten Straßenräume der Lübecker Altstadt im Gründungsviertel ergänzt
und neu interpretiert werden können.
Weitere Informationen zum Projekt „Gründungsviertel“ erhalten Sie unter:
www.gruendungsviertel.luebeck.de
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71221000

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben

III.1) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Nachweis der Teilnahmeberechtigung gemäß §4 RPW 2013.
Alle Teilnehmer/-innen: Nachweis zur berechtigten Führung der
Berufsbezeichnung Architektin/ Architekt

III.2) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Als Berufsqualifikation wird der Beruf der Architektin/des Architekten
gefordert. Teilnahmeberechtigt ist, wer nach den Architektengesetzen der
Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architektin/Architekt zu
tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der
Berufsanerkennungsrichtlinie (2005/36/EG) berechtigt ist, in der
Bundesrepublik Deutschland als Architektin/Architekt tätig zu werden.
Arbeitsgemeinschaften von Teilnahmeberechtigten sind zugelassen und müssen
als solche in der Verfassererklärung kenntlich gemacht werden. Im Falle
einer Arbeitsgemeinschaft ist gemeinsam ein Wettbewerbsbeitrag abzugeben.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Art des Wettbewerbs
Offen

IV.3) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Auseinandersetzung mit dem städtebaulichen/historischen Kontext.
Gesamterscheinungsbild der Häuser im Stadtraum, Ensemblefähigkeit.
Gestaltung der Einzelfassaden (Struktur und Maßstäblichkeit, Gliederung
und Differenzierung).
Übereinstimmung von Fassaden und Grundrissen.
Haustypologie und Nutzungsidee.
Materialverwendung, Konstruktion.
Realisierbarkeit/Wirtschaftlichkeit der Fassaden.

IV.4) Verwaltungsangaben
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden
Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme:
12.1.2015
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 14.1.2015 - 14:00
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.

IV.5) Preise und Preisgericht
IV.5.1) Angaben zu Preisen:
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Für Preise und Anerkennungen
stehen insgesamt 46 000 EUR zur Verfügung.
Vorgesehen ist folgende Preisverteilung:
Preisgruppe (32 000 EUR),
8 x gleichrangige Preise á 4 000 EUR,
Anerkennungen (14 000 EUR),
14 x gleichrangige Anerkennungen á 1 000 EUR.
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine geänderte
Verteilung der Preissumme vorbehalten.
Die Mehrwertsteuer von derzeit 19 % ist in den genannten Beträgen nicht
enthalten und wird den inländischen Teilnehmern zusätzlich ausgezahlt.
IV.5.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an
einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: nein
IV.5.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber /
den Auftraggeber bindend: nein
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
1. Jórunn Ragnarsdóttir, Architektin, Mitglied des Gestaltungs- und
Welterbebeirates Lübeck, Stuttgart
2. Prof. Thomas Will, Architekt, Mitglied des Gestaltungs- und
Welterbebeirates Lübeck, Dresden
3. Prof. Jörg Springer, Architekt, Berlin
4. Reiner Nagel, Architekt, Bundesstiftung Baukultur, Potsdam
5. Helmut Riemann, Architekt, Lübeck
6. Nicola Petereit, Architektin, Lübeck
7. Franz-Peter Boden, Bausenator Hansestadt Lübeck

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

VI.2) Zusätzliche Angaben:
Weitere Informationen sind dem Auslobungstext zu entnehmen.
Der Auslobungstext steht ab dem 30.9.2014 auf folgender Webseite der
Hansestadt Lübeck:
www.gruendungsviertel.luebeck.de
hier unter der Rubrik „Wettbewerbe Gründungsviertel“ zur Verfügung.
Die Freigabe des Download des Auslobungstextes sowie aller
Wettbewerbsunterlagen erfolgt ab dem 30.9.2014 erst aufgrund einer
formlosen schriftlichen Anforderung per E-Mail an:
gruendungsviertel@luebeck.de
Nach Erhalt des Zugangscodes können die gesamten Wettbewerbsunterlagen von
den Teilnehmerinnen/ Teilnehmern heruntergeladen werden.
Weitere Termine:
Schriftliche Rückfragen – nur per E-Mail – bis 28.10.2014
Pflichtkolloquium 31.10.2014, 14:00 Uhr
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 14.1.2015
Preisgerichtssitzung 6./7.2.2015
Weitere Beauftragung:
Alle vom Preisgericht ausgewählten Entwürfe (Preise und Anerkennungen)
werden in eine Empfehlungsliste für die Bauherren/Bauherrinnen
aufgenommen, im Rahmen einer Immo-Messe präsentiert, in einer Broschüre
veröffentlicht und der Ausschreibung der Grundstücke beigefügt.
Auf diese Weise entsteht ein Anreiz für die Bauherren/Bauherrinnen, ihren
Architekten/ihre Architektin aus der Empfehlungsliste zu wählen.
Die Bearbeiter/-innen der Preisgruppe qualifizieren sich zur Teilnahme am
Realisierungswettbewerb für die Bebauung des Blockendes an der Einhäuschen
Querstraße. Das Grundstück Einhäuschen Querstraße mit einer Größe von ca.
1 000 m² wird für Investoren/Investorinnen ausgeschrieben. Dieses
Grundstück eignet sich für Mietwohnungsbau oder für besondere
Wohnprojekte. Auf diesem Grundstück soll auch die Quartierstiefgarage für
die zukünftigen Bewohner/Innen des Gründungsviertels errichtet werden.

VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 71
24105 Kiel
DEUTSCHLAND
E-Mail: webmaster@aik-sh.de
Telefon: +49 43157065
Internet-Adresse: http://www.aik-sh.de
Fax: +49 4315706525

VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30.7.2014