Neubau einer Wohnanlage, Sulzberg-Ried / Deutschland

22/08/2023 S160

I.
II.
III.
IV.
VI.

Deutschland-Sulzberg: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden

2023/S 160-506579

Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Markt Sulzberg

Postanschrift: Rathausplatz 4

Ort: Sulzberg

NUTS-Code: DE27E Oberallgäu

Postleitzahl: 87477

Land: Deutschland

Kontaktstelle(n): Bauamt

E-Mail: petra.kortmann@sulzberg.de

Telefon: +49 8376920129

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: https://sulzberg.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1f63ed-eu
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1f63ed-eu
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau einer Wohnanlage in Sulzberg-Ried
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
II.2)Beschreibung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die angespannte Wohnungsmarktsituation im Landkreis Oberallgäu aber auch im Markt Sulzberg macht es zunehmend schwerer für einkommensschwache Personen geeigneten Wohnraum zu finden. In Verbindung mit der staatlichen Fördermöglichkeit des Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP) möchte der Markt Sulzberg neue Wohnungen auf einem in seinem Besitz befindlichen Grundstück zur Verfügung stellen.

Im Jahr 2021 konnte die Gemeinde eine seit Jahren leer stehende, landwirtschaftliche Hofstelle im Ortszentrum des kleinen Weilers Ried erwerben. Das Grundstück mit einer Größe von 2.565 m² soll nun, nach Abbruch des ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäudes, mit einer neue Wohnanlage bebaut werden. Sulzberg-Ried besitzt mit dem Bahnhalthaltepunkt eine hervorragende Anbindung an das Oberzentrum Kempten. Der kleine Ort ist durch ein Nebeneinander von Wohnbebauung und landwirtschaftlichen Hofstellen geprägt.

Der Markt Sulzberg wünscht sich eine verträgliche Innenentwicklung mit moderater Dichte. Insgesamt erscheint eine oberirdische Bruttogrundfläche (BGF) von etwa 2.200 m² zzgl. unterbaute Flächen für Tiefgaragen möglich. Für die geplante Wohnanlage soll erreicht werden, dass sie zur vorhandenen Siedlungsstruktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Planung ist es, mit einer kostenoptimierten Bauweise und effektiven Flächenausnutzung preisgünstigen Wohnraum für die ortsansässige Bevölkerung zu schaffen.

Für den Wettbewerb sind folgende Termine vorgesehen: Versand der Unterlagen an die ausgewählten Teilnehmer: Anfang Oktober 2023, Rückfragenbeantwortung bis: Mitte November 2023, Abgabe Wettbewerbsarbeiten: Mitte Januar 2024.

Auftragsgegenstand sind die Objektplanung Gebäude gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 1 und die Objektplanung Freianlagen gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 2, jeweils mindestens die Leistungsphasen 1-5. Der Auslober beabsichtigt optional Planungsleistungen für die Leistungsphasen 6-9 stufenweise zu vergeben. Ein Anspruch auf die Beauftragung dieser Leistungen besteht nicht.

Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung kann kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen und keine zusätzlichen Honoraransprüche abgeleitet werden.

Es werden gesonderte Verträge über die Leistungen der Objektplanung Gebäude einerseits und über die Leistungen der Objektplanung Freianlagen andererseits geschlossen. Handelt es sich beim Preisträger um einen Zusammenschluss aus Architekturbüro und Landschaftsarchitekturbüro, müssen diese auch als Bietergemeinschaft am Verhandlungsverfahren teilnehmen. Der jeweilige Vertrag wird aber nur mit dem für die jeweilige Planungsdisziplin zuständigen Mitglied geschlossen (keine Arbeitsgemeinschaft/gesamtschuldnerische Haftung).
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Das Verfahren wird als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) mit 20 Teilnehmern, von denen 6 gesetzt werden, durchgeführt. Die gesetzten Teilnehmer müssen die an die Bewerber gestellten Anforderungen und Kriterien ebenfalls erfüllen.

Informationen zur Teilnahmeberechtigung:

Gegenstand des Wettbewerbs sind die Gebäude- und Freianlagenplanung. Für die Teilnahme am Wettbewerb bewerben sich Architekten. Erst nach Abschluss des Auswahlverfahrens müssen die zum Wettbewerb zugelassenen Architekten einen Landschaftsarchitekten auswählen, mit dem sie für die Bearbeitung des Wettbewerbs zusammenarbeiten. Die Zusammenarbeit ist zwingend. Ebenfalls zugelassen sind Einzelbewerber, die beide Objektplanungen abdecken können.

Die Bewerber/Teilnehmer haben die Teilnahmeberechtigung nach §§ 6, 79 Abs. 2 VgV (Vermeidung von Interessenkonflikten) und nach RPW 2013 § 4 Abs. 2 (Teilnahmehindernisse) eigenverantwortlich zu prüfen. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge erfüllt sein.

Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften, die einen Projektverantwortlichen benennen, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ befugt ist. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht und im Auftragsfall die Vorgaben des Art. 2 BauKaG erfüllt sind.

Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag die von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage „Erklärung Bewerbergemeinschaft“) abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.

Informationen zur Auswahl der Teilnehmer:

Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist der Nachweis eines in den Leistungsphasen 2-5 bearbeiteten Referenzprojekts der Objektplanung Gebäude mit Herstellungskosten (KGr. 300 + 400 nach DIN 276, netto) von mindestens 2 000 000 EUR. Das Referenzprojekt muss mindestens der Honorarzone III zugeordnet sein. Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen die Bearbeitung der Leistungsphase 5 im Jahr 2013 oder später erfolgt ist und diese bis zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung abgeschlossen wurde. Es werden alle Referenzprojekte gewertet, deren Urheberschaft und/oder Projektbearbeitung (Projektverantwortung/Projektleitung) den sich bewerbenden Personen zuzurechnen ist. Ist die Projektbearbeitung in einem anderen Büro erfolgt, ist für die Bewertung eine Bestätigung des beauftragten Büros über eine verantwortliche Bearbeitung als Projektleiter für die sich bewerbende Person erforderlich und der Bewerbung beizulegen. Der Nachweis kann auch durch mehrere Bauvorhaben mit Herstellungskosten von jeweils mindestens 2 000 000 EUR erbracht werden, bei denen in Summe die Leistungsphasen 2-5 bearbeitet wurden.

Unter den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, wird die Auswahl per Los getroffen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

siehe III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer.

Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 20
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
ARGE wolf.sedat architekten PartGmbB, Ravensburg mit Baulinie Architekten, Gläser & Lehmann Architektenpartnerschaft mbB, Ravensburg
be_planen Architektur GmbH, München
Benkert Schäfer Architekten Partnerschaft mbB, München
Buero Kofink Schels Architekten PartGmbB, München / Bad Hindelang
Ludescher + Lutz Architekten ZT GmbH, Bregenz, Österreich
Studio Rauch, München / Landsberg a.L.
Der Auslober behält sich vor, bei Absage eines gesetzten Teilnehmers einen Nachrücker zu bestimmen.
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

- Qualität der städtebaulichen Struktur und Gestalt / Einbindung in die

Umgebung

- Qualität, Gestalt und Funktionalität der Bebauung

- Qualität, Gestalt und Funktionalität der Grün- und Freiräume

- Funktionalität der inneren und äußeren Erschließung

- Wirtschaftlichkeit

- Nachhaltigkeit und Energieeffizienz
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/09/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Die voraussichtliche Wettbewerbssumme beträgt 40 000 EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

Es werden weder Bearbeitungshonorare bezahlt noch Kosten erstattet.
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Fachpreisrichter*innen
Thomas Meusburger, Architekt, Kempten
Stefan Mayerhofer, Architekt, München
Alexander Nägele, Architekt, Memmingen
Peter Schübel, Architekt, Stadtplaner, Regierung von Schwaben – Sachgebiet Wohnungswesen
Thomas Geiger, Landschaftsarchitekt, Kempten
Stellvertretende Fachpreisrichter*innen
Sophie Reiner, Architektin, München
Benedikt Sunder-Plassmann, Architekt, Utting am Ammersee
Nicole M. Meier, Landschaftsarchitektin, München
Sachpreisrichter*innen
Gerhard Frey, 1. Bürgermeister Markt Sulzberg
Peter Jörg, 2. Bürgermeister Markt Sulzberg
Manfred Herb, Gemeinderat, Freie Wähler Sulzberg
Thomas Sommer, Gemeinderat, Freie Wähler Sulzberg
Stellvertretende Sachpreisrichter*innen
Ulrich Bestler, 3. Bürgermeister Markt Sulzberg
Peter Menz, Gemeinderat, Wahlgemeinschaft Ottacker
Alexander Hackl, Gemeinderat, Bündnis 90/Die Grünen
Tobias Vögel, Gemeinderat, Freie Wähler Sulzberg
Sachverständige Berater*innen
Petra Kortmann, Bauamt Markt Sulzberg
Christian von Dulong, Landratsamt Oberallgäu
Die Zusammensetzung des Preisgerichts ist nicht endgültig.
Der Auslober kann die Zusammensetzung ändern und einzelne Personen hinzufügen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Angaben für die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb:

a) Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und zum Verfahren sind über die unter I.3) genannte Vergabeplattform bis einschließlich 15.09.2023 einzureichen. Die Antworten auf Fragen werden ausschließlich auf der genannten Vergabeplattform eingestellt, ebenso etwaige Änderungen der Bewerbungsunterlagen. Die Bewerber haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren.

b) Als Bewerbung sind der Teilnahmeantrag und das Formblatt „Referenz Objektplanung Gebäude“ sowie ggf. (falls zutreffend) die Formblätter „Erklärung Bewerbergemeinschaft derselben Fachrichtung“, „Eignungsleihe“ mit „Verpflichtungserklärung“ elektronisch über die unter I.3) genannte Vergabeplattform einzureichen. Nicht fristgerecht eingereichte Bewerbungen bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.

2. Angaben zum Verhandlungsverfahren nach VgV (nach dem Wettbewerb)

Der Auslober wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einem der Preisträger, die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen übertragen. Der Auslober wird hierzu ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchführen. Der Auslober behält sich vor, zunächst nur mit dem Gewinner des 1. Preises und im Falle des Scheiterns dieser Verhandlungen mit allen Preisträgern zu verhandeln. Grundlage für die Beauftragung wird der Vertrag des Auftraggebers.

Voraussetzung für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.

Der Auftrag kann nur an Preisträger vergeben werden, die folgende Eignungskriterien in Form von Mindestanforderungen erfüllen.

a) Nachweis der beruflichen Befähigung des im Teilnahmeantrag genannten Projektverantwortlichen entsprechend der unter III.1.10) dieser Bekanntmachung formulierten Bestimmungen,

b) Bauvorhaben vergleichbarer Größe: Nachzuweisen ist ein Referenzprojekt der Objektplanung Gebäude mit folgenden Mindestvoraussetzungen:

- LPH 6-8 bearbeitet, Herstellungskosten (KGr. 300 + 400 nach DIN 276, netto) 2 000 000 EUR, Honorarzone III, Bearbeitung der Leistungsphase 8 im Jahr 2013 oder später und diese bis zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung abgeschlossen, Urheberschaft und/oder Projektbearbeitung (Projektverantwortung/Projektleitung) ist den sich bewerbenden Personen zuzurechnen.

c) Berufshaftpflichtversicherung: Nachzuweisen ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 1 500 000 EUR und für Sachschäden von 1 000 000 EUR bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Alternativ genügt die Vorlage einer Bestätigung eines entsprechenden Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.

Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages bzw. für den Nachweis der Leistungsfähigkeit der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, die vergeben werden sollen, zu benennen. Eine Verpflichtungserklärung dieser Nachunternehmen ist auf Anforderung einzureichen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern

Postanschrift: Maximilianstraße 39

Ort: München

Postleitzahl: 80538

Land: Deutschland

E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de

Telefon: +49 8921762411
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: NN

Postanschrift: NN

Ort: NN

Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern

Postanschrift: Maximilianstraße 39

Ort: München

Postleitzahl: 80538

Land: Deutschland

E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de

Telefon: +49 8921762411
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/08/2023