Allianz gegen Abrisse - Offener Brief im Vorfeld der Bauministerkonferenz

Am 23. und 24. November 2023 findet die Bauministerkonferenz in Baden-Baden statt, die dieses Jahr ihr 75. Jubiläum feiert. Im Vorfeld der Konferenz wurde nun ein offener Brief für eine künftige Genehmigungspflicht von Abrissen lanciert, der Bestandserhalt durch Sanierung und Umnutzung fordert. Verfasst hat ihn eine breite Allianz verschiedener Organisationen und Akteure. Dazu gehören die Deutsche Umwelthilfe, Architects for Future, WWF Deutschland, der Deutsche Mieterbund, der Sozialverband VdK Deutschland und der Paritätische Gesamtverband sowie zahlreiche weitere Unterstützer*innen. Sie fordern, dass der Abriss von Bestandsgebäuden sowohl aus ökologischer als auch aus sozialer Hinsicht zur absoluten Ausnahme werden muss. Bereits 2022 hatte sich eine Initiative für ein Abrissmoratorium eingesetzt.

Vor dem Hintergrund der nach wie vor zuhauf und oftmals willkürlich vorgenommenen Gebäudeabrisse ruft das Bündnis „eindringlich zur Weichenstellung für einen nachhaltigen Wandel im Bauwesen“ auf. Denn nicht nur aus ökologischer, auch aus ökonomischer Sicht sei es fast immer sinnvoller, einen Bestandsbau zu erhalten, energetisch zu sanieren und gegebenenfalls umzunutzen. Eine solche Aktivierung von Leerstand könne auch ein wirksames Instrument gegen den eklatanten Mangel an bezahlbarem Wohnraum sein und damit zur Linderung drängender sozialpolitischer Probleme beitragen.

Wie absurd so mancher Abriss ist, verdeutlichte bereits eine „Negativliste“, die Deutsche Umwelthilfe und Architects for Future vor knapp zwei Jahren zusammengestellt hatten. Auch der Abriss-Atlas bietet zahlreiche Beispiele. Aus Sicht der Unterzeichner*innen des aktuellen Briefes ist es nun höchste Zeit, die mittlerweile gerne und oft beschworene Bauwende endlich ernst zu nehmen und umgehend entsprechende Rechtsgrundlagen in der Musterbauordnung und den Landesbauordnungen zu schaffen. Dazu gehört die Einführung einer verpflichtenden Abrissgenehmigung für Bestandsgebäude, die nur erteilt werden soll, wenn ein Rückbau‐, Wiederverwendungs‐ und Recyclingkonzept vorliegt. Es müsse in Zukunft verbindlich, sorgfältig und vor allem auch transparent geprüft werden, welche Altbauten wirklich nicht mehr sanierungsfähig oder umnutzbar sind. Gegenwärtig liegt die Entscheidung darüber aufgrund mangelhafter gesetzlicher Vorgaben im Ermessen von Eigentümern und Investoren. Ein von der Umwelthilfe beauftragtes Rechtsgutachten bestätigte 2023 die große Dringlichkeit, CO2-Emissionen zu senken, und entkräftete Bedenken eines zu starken Eingriffes in die Eigentumsrechte.

Als ebenso wichtig wie eine Bewilligungspflicht erachtet das Bündnis die zielgerichtete Förderung von Sanierungen und Umnutzungen durch vereinfachte Genehmigungen oder Standardlösungen. Denn hier ist es derzeit genau umgekehrt: Aktuelle Vorschriften erschweren und bremsen die Weiterentwicklung des Bestands. Neu gebaut werden sollte in Zukunft nur, wenn eine tatsächliche Notwendigkeit dafür besteht. Neubauten müssten dann klima‐ und umweltgerecht, ressourcensparend, kreislauffähig sowie barrierefrei realisiert werden.

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