Hoyerswerdaer Straße 33 in Berlin, Berlin / Deutschland

Auslobung eines nicht offenen Kunst-am-Bau-Wettbewerbs mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren

Hoyerswerdaer Straße 33 in Berlin

Ausloberin/Vergeberin des Kunstwettbewerbs
STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Werbellinstraße 12
12053 Berlin

E-Mail: dustin.hoffmann@stadtundland.de
Telefon: 030 6892 6718

Koordination
Urbanizers Neumüllers Langenbrinck GbR
Nordufer 15
13353 Berlin
E-Mail: kunstambau@urbanizers.de

Anlass und Ziel des Wettbewerbs
Als landeseigene Wohnungsbaugesellschaft verwaltet und vermietet die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH mehr als 51.000 Wohnungen im eigenen Bestand in mehr als sechs Bezirken. Mit dem im März 2022 fertiggestellten Vorhaben Hoyerswerdaer Straße 33 in Hellersdorf sind drei Wohngebäude entstanden. Diese sind das erste Neubauensemble, das auf Basis des Planungskataloges TYPENHAUS PLUS der STADT UND LAND geplant und realisiert wurde. Dieser wurde im Auftrag des Unternehmens durch Arnold und Gladisch Architekten entwickelt. Das Konzept des typisierten Planens ermöglicht eine schnelle und kostengünstige Realisierung bei hoher Stückzahl nach EnEV-Standard und ist ein aktiver Beitrag der STADT UND LAND zur vermehrten Bereitstellung von Wohnraum in Berlin.

69 der 138 neuen Wohnungen werden mit Fördermitteln des Landes Berlin finanziert und mietpreis- und belegungsgebunden an WBS-Berechtigte vergeben. Die 2- bis 6-Zimmer-Wohnungen verteilen sich auf sechs Etagen. Die Hälfte der Wohnungen ist barrierefrei nutzbar.

Die Wohnungen sind insbesondere auf Familien zugeschnitten. Es gibt eine gute Anbindung an den ÖPNV, eine grüne Parkanlage mit Kletterspielplatz, Sportvereine und eine gut ausgebaute Nahversorgung.

Mit dem Wettbewerb ruft die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH als Muttergesellschaft der WoGeHe Künstler:innen auf, die sieben Hauseingänge der drei Gebäude im Rahmen des „Kunst am Bau“-Wettbewerbes zu gestalten. Die künstlerisch auszugestaltenden Flächen sind Wände im Eingangsfoyer der sieben Hauseingänge. Die zukünftige Kunst am Bau soll die Architektur und das Quartier in angemessenem Maße berücksichtigen.

Ziel der künstlerischen Gestaltung der Wandflächen ist es u. a., dass sich die Bewohner:innen über die Kunstwerke mit ihrem neuen Wohnort identifizieren.

Informationen zum Typenhaus finden Sie in der Anlage 2 „Flyer TYPENHAUSplus der STADT UND LAND“.

Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme steht allen professionellen Kunstschaffenden (damit sind Künstler:innen und/oder Kunsthandwerker:innen gemeint) offen. Mögliche einschränkende Kriterien wie z. B. Wohnort oder Nationalität bestehen nicht. Künstlergruppen und Arbeitsgemeinschaften sind zugelassen und gelten als eine teilnehmende Person. Die Teilnahmeberechtigung muss auf das federführende Mitglied zutreffen, bei Künstlergruppen auf jedes Mitglied.
Es ist ein Nachweis über die Professionalität zu führen. Diese ist durch das Formblatt „Erklärung zur Erfüllung der Teilnahmevoraussetzung“ (Anlage 3) sowie einen Lebenslauf und mindestens einen der folgenden Nachweise in Kopie zu belegen:

• Hochschulabschluss im Bereich Bildende Kunst,
• Mitgliedschaft in einem anerkannten Berufs- bzw. Künstlerverband,
• Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse,
• realisiertes Kunstobjekt an einem öffentlichen Ort,
• drei Präsentationen eigener Kunstwerke an ausgewiesenen Ausstellungsorten.

Künstlergruppen und Arbeitsgemeinschaften haben ein federführendes Mitglied zu benennen. Dieses vertritt alle Mitglieder der Künstlergruppe oder der Arbeitsgemeinschaft gegenüber der Ausloberin/Vergeberin.

Kunstschaffende dürfen sich nur einmal bewerben, entweder einzeln oder als Teil einer Künstlergruppe bzw. Arbeitsgemeinschaft. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Künstlergruppe bzw. Arbeitsgemeinschaft führen zum Ausschluss aller Mitglieder.

Im Fall einer aus dem Wettbewerb resultierenden Beauftragung verpflichten sich die Mitglieder einer Künstlergruppe bzw. einer Arbeitsgemeinschaft zu deren Aufrechterhaltung bis zur Abwicklung des Auftrags.

Die Ausloberin/Vergeberin lädt ausdrücklich junge und am Berufsanfang stehende Künstler:innen und Gestalter:innen ein, sich zu bewerben.

Ausgeschlossen von der Teilnahme sind:
• die Vorprüfer:innen, Preisrichter:innen und deren Stellvertreter:innen,
• Angestellte der Ausloberin/Vergeberin
• sowie Personen, die sich durch Angehörige oder ihnen wirtschaftlich verbundene Personen einen Vorteil oder Einfluss verschaffen könnten.

Realisierungszeitraum
Die Realisierung des Kunstwerkes vor Ort soll bis spätestens zum 31.05.2024 erfolgen.

Bauvorhaben Hoyerswerdaer Straße 33
TYP: 3 Wohngebäude mit 138 Wohnungen
Adresse: Hoyerswerdaer Str. 33 unger., Schwarzheider Str. 27, 29, 12627 Berlin
Bau: Neubau
Bauherrin: WoGeHe Wohnungsbaugesellschaft Hellersdorf
Architekten: Arnold und Gladisch Objektplanung Generalplanung GmbH

Beschreibung der Standorte
Im Rahmen des Wettbewerbs sind künstlerische Arbeiten für sieben freigehaltene Flächen in den Hauseingängen zu entwerfen. Die Flächen liegen in den Foyers und sind sowohl aus dem Außenraum durch die Glastüren als auch beim Betreten der Gebäude direkt sichtbar.
Die freigehaltenen Flächen haben in etwa eine Größe von 2,30 x 2,50 Metern und variieren minimal. Alle Hauseingänge ähneln sich in der Beschaffenheit und im Aufbau. Das Material der Wände besteht aus massiven Betonwänden oder Gipskartonvorsatzschalen. Die Farbigkeit der Flächen ist weiß. Fotos, Lagepläne sowie Grundrisse der einzelnen Hauseingänge finden Sie in Anlage 1 „Angaben zum Standort und den künstlerischen Arbeitsbereichen“.

Aufgabenstellung
Im Rahmen des Wettbewerbs sind Gestaltungsvorschläge und Entwürfe für die künstlerische Ausgestaltung der sieben Eingangsbereiche in den drei Gebäuden gefragt. Dabei ist für die Eingangsbereiche der Wohngebäude ein Vorschlag für eine künstlerische Arbeit zu entwickeln, der einen unverwechselbaren Bezug zum Standort herstellt und durch künstlerische Qualität und Aussagekraft zur Identifikation der Bewohner:innen mit ihrem Hauseingang beiträgt.

Das zu schaffende Kunstwerk soll das Gebäude bereichern und aufwerten und den spezifischen Nutzungsanforderungen eines Wohngebäudes gerecht werden sowie dauerhaft am Standort wahrnehmbar sein. Ob sich der künstlerische Vorschlag auf die charakteristischen Merkmale eines Wohngebäudes oder die städtebauliche oder historische Situation bezieht, ist den Künstler:innen und -gruppen freigestellt.
Es besteht die Möglichkeit, verschiedene künstlerische Medien einzusetzen. Flächige Arbeiten wie Malerei, Druck oder Grafik, aber auch der Einsatz keramischer Materialien, Glas- oder Metallarbeiten sowie Reliefarbeiten sind möglich. Die Ergänzung des Kunstwerks um eine digitale Komponente ist ebenso denkbar.

Nachhaltigkeit sowie ökologische Aspekte sind bei Auswahl der Materialien zu beachten. Auch sollte das verwendete Material möglichst wartungs- und pflegefrei, langlebig und robust sein. Die Instandhaltung sollte keinen größeren Aufwand verursachen. Die Folgekosten sind dabei so gering wie möglich zu halten. Das Kunstwerk soll vandalismussicher sein. Erforderliche Stromanschlüsse sowie ein Verbau können durch die Ausloberin/Vergeberin zur Verfügung gestellt werden.

Stufe 1 – Bewerbungsverfahren
In der ersten Stufe des Kunstwettbewerbs sind die Teilnehmenden aufgefordert, max. drei Referenzblätter (je 1 DIN-A4-Blatt pro Referenz) eigener Arbeiten einzureichen, die vom Umfang und von der Ausrichtung her mit der Wettbewerbsaufgabe vergleichbar sind.

Stufe 2 – Wettbewerbsverfahren
In der zweiten Phase wird eine detaillierte Ausarbeitung eines Entwurfs zur Realisierung erwartet. Dabei gilt es, eine gestalterische Idee für einen exemplarischen Hauseingang auszuarbeiten. Zudem sollte der konzeptionelle Zusammenhang aller sieben Standorte ersichtlich werden.

Wettbewerbsverfahren
Der Auftrag für die Realisierung wird auf Grundlage eines jurierten Entwurfs vergeben. Der Wettbewerb wird als nicht offener Einladungswettbewerb mit offenem, vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgeschrieben.

Aus den Einreichungen des Bewerbungsverfahrens (Stufe 1) werden bis zu acht Teilnehmende vom Auswahlgremium ausgewählt und zur Wettbewerbsteilnahme eingeladen. Das vorgeschaltete Bewerbungsverfahren ist offen und nicht anonym.

Die Auswahl der Teilnehmenden für das Wettbewerbsverfahren (Stufe 2) erfolgt bis zum 12.01.2024. Die Teilnehmenden werden gebeten, bis spätestens sieben Tage nach Benennung ihre Teilnahme (21.01.2024) per E-Mail verbindlich gegenüber der Ausloberin/Vergeberin zu erklären. Eine nicht fristgerechte Rücksendung der Teilnahmeerklärung führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Die Jury stellt eine Nachrückerliste der nächsten drei Bewerber:innen und -gruppen zusammen, die für den Fall, dass ein ausgewählter Bewerber nicht teilnehmen kann, in der Reihenfolge ihrer Auswahl nachrücken. Die nicht weiter am Wettbewerb teilnehmenden Bewerber:innen und -gruppen werden ebenfalls per E-Mail benachrichtigt. Das Wettbewerbsverfahren ist anonym.

Preisgericht
Die Ausloberin/Vergeberin hat das Preisgericht aus natürlichen Personen zusammengesetzt, die von den Wettbewerbsteilnehmenden unabhängig sind. Die Mitglieder des Preisgerichts haben ihr Amt persönlich und unabhängig allein nach fachlichen Gesichtspunkten auszuüben. Das Preisgericht wurde vor der endgültigen Abfassung der Auslobung gehört. Die Wettbewerbsarbeiten (Stufe 2) werden beurteilt von dem folgenden Preisrichtergremium (Namen in alphabetischer Reihenfolge):

1. Sophie Berndt, Arnold und Gladisch Objektplanung Generalplanung GmbH
2. Stefan Bley, Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf, Bezirksstadtrat für Schule, Sport, Weiterbildung, Kultur und Facility Management
3. Birgit Maria Sturm, Bundesverband Deutscher Galerien und Kunsthändler e.V.
4. Natascha Klimek und Ingo Malter, Geschäftsführung STADT UND LAND
5. Dr. Martin Steffens, Geschäftsführer und stellv. Vorstand der Kulturstiftung Schloss Britz
6. Detlef-Frank Müller, Vertretung: Siegfried Schwarz, Mieterrat STADT UND LAND

Die/der Vorsitzende wird durch das Preisgericht gewählt.

Das Preisrichtergremium tritt voraussichtlich in der KW 11 in der Werbellinstraße 12, 12053 Berlin zusammen. Über die Beurteilung und die Empfehlung des Preisrichtergremiums wird eine Niederschrift gefertigt und den am Wettbewerb Beteiligten zugestellt. Die namentlich genannten Preisrichter:innen sind berechtigt, im Verhinderungsfall eine:n Vertreter:in zu benennen.

Die Entscheidungen des Preisgerichts sind endgültig. Sie unterliegen nicht der gerichtlichen Nachprüfung.

Terminübersicht
07.12.2023 - Bekanntmachung der Auslobung
31.12.2023 - Deadline Einreichung Bewerbungsunterlagen (23.59 Uhr)
KW 02 - Sitzung Auswahlgremium
15.01.2024 - Bekanntgabe der ausgewählten Wettbewerbsteilnehmenden
21.01.2024 - Ende der Rückmeldefrist zur Teilnahme am Wettbewerb (23.59 Uhr)
KW 04 - Vor-Ort-Besichtigung der Wettbewerbsflächen (optional) | Zeitpunkt wird bekannt gegeben
24.01.2024 - Frist für Rückfragen (23.59 Uhr)
26.01.2024 - Versand des Rückfragenprotokolls
11.02.2024 - Abgabe der Wettbewerbsbeiträge (17.00 Uhr)
KW 11 - Preisgericht | Zeitpunkt wird bekannt gegeben

Bekanntmachung der Auslobung und Veröffentlichung der Unterlagen
Die Veröffentlichung der Auslobung zum Wettbewerb inklusive aller notwendigen Unterlagen erfolgt zum 07.12.2023 über folgende Stellen:
• Öffentliche Vergabeplattform www.berlin.de/
• Berufsverband Bildender Künstler:innen Berlin www.bbk-berlin.de/