Neubau einer Förderschule, Eschweiler / Deutschland

Deutschland - Dienstleistungen von Architekturbüros - Wettbewerb nach RPW 2013 im Rahmen der VgV Neubau einer Förderschule in Eschweiler

238/2023

Wettbewerbsbekanntmachung

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung: Stadt Eschweiler

Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft

Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel: Wettbewerb nach RPW 2013 im Rahmen der VgV Neubau einer Förderschule in Eschweiler

Beschreibung: Nichtoffener Realisierungswettbewerb "Neubau Willi-Fährmann-Schule" in Eschweiler nach RPW 2013 im Rahmen der Vergabeverordnung (VgV)

Kennung des Verfahrens: 6ac8e312-a2ef-4480-82c8-e57fd93444b7

Verfahrensart: Nichtoffenes Verfahren

Zentrale Elemente des Verfahrens: Die Zahl der Wettbewerbsteilnehmenden ist insgesamt auf 15 beschränkt. Neben den 5 zugeladenen Teilnehmenden (vgl. Abschnitt IV.1.7) werden weitere 10 Teilnehmende aus dem Kreis der Bewerber*innen durch Losentscheid ausgewählt, die einen form- und fristgerechten Teilnahmeantrag eingereicht und ihre Teilnahmeberechtigung (s.u.) nachgewiesen haben. Zudem werden ausreichend nachrückende Teilnehmer*innen gelost. Die ausgewählten Bewerber*innen werden benachrichtigt und haben die Teilnahme innerhalb gesetzter Frist zu bestätigen, geloste Nachrücker rücken im Falle einer Absage bis spätestens zum Einführungskolloquium nach. Auch im Falle einer Absage eines der bereits ausgewählten Büros (Abschnitt IV.1.7) rückt ein geloster Nachrücker nach. --- Interessenten für die Teilnahme am Wettbewerb müssen bis zum Ablauf der in Abschnitt IV.2.2 angegebenen Frist einen vollständig ausgefüllten Teilnahmeantrag einschließlich Anlagen einreichen. Der Teilnahmeantrag muss zwingend über das Bietertool der Vergabeplattform (siehe Abschnitt I.3) eingereicht werden (Vergabeplattform). Auf anderem Wege (z.B. per E-Mail, Fax oder Post) eingereichte Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt. Mit der Einreichung in Textform nach § 126b BGB gelten der Teilnahmeantrag und alle damit eingereichten Unterlagen (außer Anlage 2, Dritterklärungen) als unterschrieben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Bewerber*innen, die als Einzelner und/oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mehrere Bewerbungen einreichen, oder die am Tag der Bekanntmachung angestellter oder freier Mitarbeitender eines Bewerbers oder eines Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft sind. Außerdem gelten die in den §§ 123 und 124 GWB sowie in § 79 Abs. 2 VgV genannten Ausschlussgründe, zu denen Eigenerklärungen im Teilnahmeantrag abzugeben sind.

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros

Zusätzliche Einstufung (cpv): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt: Eschweiler

Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)

Land: Deutschland

Ort im betreffenden Land

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YZ5H6G4 Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Wettbewerbssumme für Preise insgesamt 130.000 Euro Folgende Preisgelder sind vorgesehen: 1. Preis: 52.000 Euro 2. Preis: 32.500 Euro 3. Preis: 19.500 Euro 2 Anerkennungen à: 13.000 Euro Eine Änderung der Anzahl und der Höhe der Preisgelder ist unter Ausschöpfung der gesamten Wettbewerbssumme bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts möglich. ------- Das Preisgericht wird nach RPW 2013 besetzt. Sachpreisrichter*innen: - Wilfried Berndt, stv. Vorsitzender des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses (CDU), Eschweiler - Klaus Fehr, Vorsitzender des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses (SPD), Eschweiler - Heinz-Theo Frings, Vorsitzender des Schulausschusses (CDU), Eschweiler - Hermann Gödde, Technischer Beigeordneter der Stadt Eschweiler - Nadine Leonhardt, Bürgermeisterin der Stadt Eschweiler Fachpreisrichter*innen: - Rebekka Junge, Landschaftsarchitektin, Bochum - Juliane Kopperschmidt, Architektin und Landschaftsarchitektin, Dortmund - Gert Lorber, Architekt und Stadtplaner, Köln - Barbara Pampe, Architektin, Montag Stiftung, Bonn - Prof. Dr. Andreas Uffelmann, Architekt, Hannover - Rolf Westerheide, Architekt und Stadtplaner, Aachen Zudem werden ausreichend Stellvertreter*innen benannt. Die Zusammensetzung des Preisgerichts ist nicht endgültig. Der Auslober kann die Zusammensetzung ändern und einzelne Personen hinzufügen. --------- Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen, ohne dass die Reihenfolge zugleich eine Gewichtung darstellt: - Städtebauliche Qualität - Freiraumplanerische Qualität - Architektur- und Gestaltqualität - Funktionalität - Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb - Nachhaltigkeit --------- Zu den Angaben unter IV.3.3 und IV.3.4 wird klarstellend darauf hingewiesen, dass das Preisgericht eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe gemäß § 8 (2) RPW 2013 gibt. Die Stadt Eschweiler wird unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preisträger*innen, in der Regel den Gewinner, mit der weiteren Bearbeitung gemäß RPW 2013 beauftragen. Die Auftragsvergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren nach dem Wettbewerb (§ 14 (4) 8. VgV), an dem die Preisträger*innen beteiligt werden. Die Stadt Eschweiler behält sich vor, Verhandlungen zunächst nur mit dem 1. Preisträger bzw. der 1 Preisträgerin zu führen. Erst wenn diese Verhandlungen scheitern, wird mit allen weiteren Preisträger*innen verhandelt. Der Auftraggeber behält sich vor: - etwaige Verhandlungsgespräche auch digital zu führen, - den Zuschlag auch auf ein Erstangebot oder auf ein weiteres Angebot zu erteilen, sofern die Vertragsbedingungen akzeptiert werden. --------- Zuschlagskriterien im VgV-Verfahren: Das Wettbewerbsergebnis fließt mit mindestens 50 % in das Verhandlungsverfahren ein. Die verbleibenden Prozente werden aus den nachfolgenden Auftragskriterien Arbeitsweise und Projektentwicklung, fachliche Qualifikation, Honorarforderung, Baukosten und Umgang mit den Empfehlungen aus dem Preisgerichtsprotokoll ermittelt. Folgende Bewertung des Wettbewerbsergebnisses ist vorgesehen: - Der 1. Preis wird mit 150 Punkten bewertet. - Der 2. Preis wird mit 100 Punkten bewertet. - Der 3. Preis wird mit 50 Punkten bewertet. Insgesamt lassen sich im Verhandlungsverfahren 300 Punkte erzielen. Beauftragt werden, sofern und soweit kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht und das Vorhaben ganz oder teilweise vor dem Hintergrund einer gesicherten Finanzierung realisiert wird, die stufenweisen Planungsleistungen mind. bis zur abgeschlossenen LPH 5 gem. §§ 34 und 39 HOAI. Die Honorarermittlung erfolgt für - die Objektplanung Gebäude gemäß §§ 33 - 37 und Anlage 10 der HOAI 2021- Honorarzone III - die Freianlagen gemäß §§ 38 - 39 und Anlage 11 der HOAI 2021- Honorarzone IV Die weitere Beauftragung der Leistungsphasen 6 bis 9 §§ 34 und 39 HOAI, erfolgt als optionale Beauftragung in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen. Ein Anspruch auf die Beauftragung sämtlicher Leistungsphasen besteht nicht. Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in wesentlichen Teilen unverändert einer weiteren Beauftragung zugrunde gelegt werden kann. --- Die Wettbewerbsteilnehmenden verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen. ------- Fragen während der Bewerbungsphase sind ausschließlich über das Kommunikationstool der bekanntgegebenen Vergabeplattform zu stellen. Die während der Bewerbungsphase eingegangenen Fragen und deren Beantwortung werden in anonymisierter Form auf der Vergabeplattform veröffentlicht. Ein Versand der Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase per E-Mail erfolgt nicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich auf der Vergabeplattform über eingegangene Bewerberfragen und deren Beantwortung zu informieren. Bewerberfragen müssen bis spätestens 10.01.2024, 12:00 Uhr eingegangen sein. Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder Anfragen per E-Mail werden nicht beantwortet. --- Folgender Zeitplan ist aktuell vorgesehen: Ausgabe der Auslobung: Ende Februar 2024 Einführungskolloquium: Mitte März 2024 Abgabe der Wettbewerbsunterlagen und Modelle: Ende Mai 2024 Preisgericht: Anfang Juli 2024 (vor den Sommerferien) --- ACHTUNG: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei geforderter elektronischer Abgabe in Textform die Angebote/Anträge ausschließlich über das Bietertool auf dem Vergabemarktplatz einzureichen sind! Rückfragen werden für alle Bewerber*innen bzw. Bieter über den Kommunikationsraum im Vergabemarktplatz "Deutsches Vergabeportal" beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen. --- Weitere Hinweise sind dem Bewerbungsformular zu entnehmen. Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen sind nicht gestattet. Für den Teilnahmeantrag ist der vorgegebene Bewerberbogen zu verwenden. Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) beizufügen. Eine Eigenübersetzung ist ausreichend. Eine Erstattung für die Erstellung des Teilnahmeantrags findet nicht statt.

Rechtsgrundlage:

Richtlinie 2014/24/EU

vgv - 

5. Los

5.1 Los: LOT-0001

Titel: Wettbewerb nach RPW 2013 im Rahmen der VgV Neubau einer Förderschule in Eschweiler

Beschreibung: Die Stadt Eschweiler ist im Juli 2021 in besonderem Maße von der durch extremen Starkregen verursachten Flutkatastrophe betroffen worden. Neben unzähligen umfassenden Schäden an Gebäuden und Infrastruktur auf dem Stadtgebiet wurde dabei auch die Willi-Fährmann-Schule (Förderschule) sehr stark beschädigt. Infolge dessen ist der Wiederaufbau/Neuaufbau der Förderschule notwendig. Die räumlichen Voraussetzungen für die Umsetzung dieser Maßnahmen werden durch den Abriss des Bestandsgebäudes der Förderschule geschaffen. Für die Gesamtmaßnahme steht ein Investitionsvolumen von ca. 15,2 Mio. EUR brutto für die KG 300+400 und 100.000 EUR für die KG 500 zur Verfügung. Die Willi-Fährmann-Schule zog im Jahr 1962 an den heutigen Standort in der "Martin-Luther-Straße". Durch die Hinzunahme des Förderschwerpunktes "Soziale und emotionale Entwicklung" zum ursprünglich alleinigen Förderschwerpunkt "Lernen" wurde sie im Jahre 2006 zur Förderschule im Verbund. Vor der Flutkatastrophe wurden an dem Standort rund 160 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Der vorgesehene vollständige Neubau der Schule bietet die Möglichkeit, den Wiederaufbau sehr zukunftsorientiert umzusetzen. Im Gegensatz zu den Varianten Teilsanierung oder Komplettsanierung bestehen bei einem reinen Neubau keine Einschränkungen in der Umsetzung der Projektziele des zukunftsorientierten Wiederaufbaus. So können neben der Nachhaltigkeit auch die Aspekte Barrierefreiheit, Materialität, Energieeffizienz, moderne Gebäudetechnik sowie ein zeitgemäßes schulbaupädagogisches Konzept uneingeschränkt umgesetzt werden. Auch können die freiraumplanerischen Erfordernisse qualitätsvoller umgesetzt werden. Eine wichtige Zielsetzung des Wettbewerbs besteht zudem in der nachhaltigkeitsorientierten Planung. Von der Ausloberin werden somit zukunftsweisende Entwurfskonzepte erwartet, die mit einem möglichst geringen Einsatz von Energie und Ressourcen die höchstmögliche Gesamtwirtschaftlichkeit, Behaglichkeit, Gebrauchstauglichkeit und Architekturqualität erzielen. Um für diese anspruchsvolle Aufgabe ein geeignetes Planungsteam zu finden ist die Durchführung eines Realisierungswettbewerbs gemäß RPW 2013 mit insgesamt ca. 15 teilnehmenden Teams vorgesehen. Im Anschluss an den Realisierungswettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren nach VgV mit den Preisträger*innen durchgeführt. Die Stadt Eschweiler behält sich vor zunächst nur den 1. Preis zu Verhandlungen aufzufordern. Eine Teilnahme ist in folgenden Konstellationen möglich: A) Architekt*innen in zwingender Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*innen oder B) Innenarchitekten*innen mit uneingeschränkter Bauvorlageberechtigung (gem. § 67 BauO NRW 2018) in zwingender Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*innen und ggf. mit Architekt*innen Die Teilnahme von Innenarchitekten*innen ohne Beteiligung eines/ einer Architekt*in ist nur mit uneingeschränkter Bauvorlageberechtigung zugelassen. Für Innenarchitekt*innen ohne uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung (gem. § 67 BauO NRW 2018), ist zwingend die Zusammenarbeit mit Architekten*innen notwendig. Die Nennung der Landschaftsarchitekten*innen erfolgt noch nicht mit dem Teilnahmeantrag/ der Bewerbung, sondern erst nach der Auslosung. Innerhalb einer Woche muss dann das beteiligte Landschaftsarchitekturbüro benannt werden und der entsprechende Nachweis der Kammermitgliedschaft erbracht werden.

Interne Kennung: #1

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros

Zusätzliche Einstufung (cpv): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt: Eschweiler

Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)

Land: Deutschland

Ort im betreffenden Land

Zusätzliche Informationen: 

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium:

Art: Eignung zur Berufsausübung

Beschreibung: Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja Der Wettbewerb richtet sich an Architekten*innen, Innenarchitekten*innen sowie Landschaftsarchitekten*innen. Bevollmächtigte Vertretung eines teilnehmenden Teams aus diesen zwei bzw. drei Fachgebieten ist der Architekt/die Architektin oder der Innenarchitekt/ die Innenarchitektin (Federführung). Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind Architekt*in, Innenarchitekt*in bzw. Landschaftsarchitekt*in gem. der RL 2005/36/EG in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten (unter Berücksichtigung des Formulars 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU) ansässige natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften, deren Projektverantwortlicher zur Führung der Berufsbezeichnung (Architekt*in, Innenarchitekt*in bzw. Landschaftsarchitekt*in) befugt sind. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als (Architekt*in, Innenarchitekt*in bzw. Landschaftsarchitekt*in) wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht. Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt*in, Innenarchitekt*in bzw. Landschaftsarchitekt*in zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt*in, Innenarchitekt*in bzw. Landschaftsarchitekt*in tätig zu werden oder die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in, Innenarchitekt*in bzw. Landschaftsarchitekt*in nach § 2, 7 BauKaG NRW (Auswärtiger Landschaftsarchitekt) und den Geschäftssitz/Wohnsitz in dem vom EWR- Abkommen erfassten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens ist, haben. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Landschaftsarchitekten benennen. Vergleiche einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften § 75 (1), (2) und (3) VgV. ----- Mit dem Teilnahmeantrag sind neben dem ausgefüllten Bewerbungsformular folgende Nachweise zur Teilnahmeberechtigung am Wettbewerb einzureichen: 1. Geeigneter Nachweis der Berufsqualifikation als Architekt*in und /oder Innenarchitekt*in (mit uneingeschränkter Bauvorlageberechtigung) bzw. der Berechtigung zur entsprechenden Tätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland (z.B. durch eine entsprechende Bescheinigung oder Beitragsrechnung der Architektenkammer) (als Anlage 3 des Bewerbungsformulars) Der Nachweis der Berufsqualifikation als Landschaftsarchitekt*in ist innerhalb einer Woche nach Auslosung nachzureichen; 2. Angaben zu Nachunternehmen (einschließlich eines Verfügungsnachweises, z.B. durch Verpflichtungserklärung) sind nur erforderlich, wenn sich ein*e Bewerber*in im Wege der Eignungsleihe auf deren Ressourcen beruft. Bewerbergemeinschaften müssen die genannten Teilnahmevoraussetzungen für jedes Mitglied nachweisen. Im Falle fehlender oder unvollständiger Unterlagen behält sich die Ausloberin eine Nachforderung unter Fristsetzung in analoger Anwendung des § 56 VgV vor. Auskünfte über die Ausschreibungsunterlagen sind schriftlich im Kommunikationsraum über das Vergabeportal zu beantragen. --- Zum Teilnahmeantrag/Bewerbungsformular: Deckblatt: Angaben zum Bewerber/Unternehmen Teilnahmeantrag für die Teilnahme am o.g. Vergabeverfahren nach VgV und Einwilligungserklärung Datenschutz; Versicherung des Bewerbenden, dass sich kein weiteres Mitglied der Büro-/Bewerbergemeinschaft bewirbt (Partner, freie Mitarbeiter oder Angestellte) und dass der Bewerbende akzeptiert, dass Verstöße hiergegen zum nachträglichen Ausschluss der Arbeiten führen. 1. Erklärung zu Interessen und Beteiligten 2. Erklärung zur Zusammenarbeit mit Anderen 3a und 3b. Erklärung Nachunternehmer/Verpflichtungserklärung im Falle der Eignungsleihe 4. Mitglieder der Bewerbergemeinschaft 5a und 5b. Angaben zu Ausschlusskriterien - Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB gegen ihn vorliegen 6. Befähigungsnachweis Entwurfsverfasser*in Architekt*in und / oder Innenarchitekt*in, Befähigungsnachweis Landschaftsarchitekt*in ist nachzureichen 7. Eigenerklärung EU-Sanktionen

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZ5H6G4/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:

Name: Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.

URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZ5H6G4

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZ5H6G4

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Varianten: Nicht zulässig

Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-17+01:00 10:00:00+01:00

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Ihr Angebot ist einschließlich der geforderten Unterlagen elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. (Maßgeblich ist jeweils der Zeitpunkt der Einreichung auf dem Vergabeportal, der Bieter ist für den fristgerechten Eingang verantwortlich). Eine Übermittlung von Angeboten auf postalischem Weg oder per Telefax und E-Mail ist nicht zugelassen. Das Angebot des Bieters muss eindeutig, verständlich, plausibel und glaubwürdig die Erfüllung der Anforderungen darlegen.

Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Eschweiler

Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland

8. Organisationen

8.1 ORG-0005

Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI

Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83

Stadt: Bonn

Postleitzahl: 53119

Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)

Land: Deutschland

E-Mail: esender_hub@bescha.bund.de

Telefon: +49228996100

Rollen dieser Organisation:

TED eSender

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung: Stadt Eschweiler

Registrierungsnummer: -----------

Stadt: Eschweiler

Postleitzahl: 52249

Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)

Land: Deutschland

Kontaktperson: Stadt Eschweiler

E-Mail: Achim.Vogelheim@eschweiler.de

Telefon: +49 2403 71-442

Internetadresse: https://post-welters.de

Profil des Erwerbers: https://post-welters.de

Rollen dieser Organisation:

Beschaffer

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung: post welters + partner mbB Architekten und Stadtplaner BDA/SRL

Registrierungsnummer: -----------

Stadt: Dortmund

Postleitzahl: 44135

Land, Gliederung (NUTS): Hagen, Kreisfreie Stadt (DEA53)

Land: Deutschland

Kontaktperson: post welters + partner

E-Mail: info@post-welters.de

Telefon: +49 231 47 73 48 60

Rollen dieser Organisation:

Beschaffungsdienstleister

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland

Registrierungsnummer: -----------

Postanschrift: Zeughausstraße 2-10  

Stadt: Köln

Postleitzahl: 50667

Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)

Land: Deutschland

E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de

Telefon: +49 221 147-0

Rollen dieser Organisation:

Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland

Registrierungsnummer: -----------

Postanschrift: Zeughausstraße 2-10  

Stadt: Köln

Postleitzahl: 50667

Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)

Land: Deutschland

E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de

Telefon: +49 221 147-0

Rollen dieser Organisation:

Überprüfungsstelle

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 48d932db-d5b5-4702-b50d-c287904bc42a - 01

Formulartyp: Wettbewerb

Art der Bekanntmachung: Wettbewerbsbekanntmachung

Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2023-12-08+01:00 08:55:56+01:00

Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch 

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00748999-2023

ABl. S – Nummer der Ausgabe: 238/2023

Datum der Veröffentlichung: 2023-12-11Z