Kunst am Bau WAL (Wedding Advanced Laboratories) Neubau eines Laborgebäudes für die Berliner Hochschule für Technik (BHT) am Campus Mitte, Berlin / Deutschland

offener zweiphasiger Kunstwettbewerb
Kunst am Bau
WAL (Wedding Advanced Laboratories)
Neubau eines Laborgebäudes für die Berliner Hochschule für Technik (BHT) am Campus Mitte

Für den Laborneubau WAL (Wedding Advanced Laboratories) der Berliner Hochschule für Technik lobt das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, einen offenen zweiphasigen Kunst-am-Bau-Wettbewerb für professionell tätige bildende Künstler*innen und Künstler*innengruppen aus. Für die Realisierung der Kunst steht ein Budget von bis zu 300.000,00 Euro inkl. MwSt. für Honorare, Regie-, Material- und Herstellungskosten einschließlich aller Nebenkosten zur Verfügung.

Auslober: Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Kunst im Stadtraum und Kunst am Bau,
in Abstimmung mit
der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen,
der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege und der Berliner Hochschule für Technik (BHT)

Wettbewerbssteuerung: Dr. Ewa Gossart, Referentin für Kunst am Bau und Kunst im Stadtraum
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Wettbewerbsbetreuung: Dorothea Strube I Kunstvermittlung, Wettbewerbsmanagement

Art des Wettbewerbsverfahrens
Die Auslobung erfolgt als offener, zweiphasiger Kunstwettbewerb für professionell tätige bildende Künstler*innen und Künstler*innengruppen.
Die Teilnahme am Kunstwettbewerb erfolgt ab dem 6. März 2024 ausschließlich über die Online-Wettbewerbsplattform ovf.wettbewerbe-aktuell.de/de/wettbewerb-37193.
In der 1. Phase sind die Teilnehmenden aufgefordert, grundsätzliche künstlerische Lösungsansätze in Form einer Ideenskizze mit konzeptionellen Überlegungen für den Neubau des Laborgebäudes WAL zu entwickeln. Das Preisgericht wählt bis zu 12 Konzepte für die 2. Phase aus, in der über die grundsätzlichen Lösungsansätze hinaus eine detaillierte Ausarbeitung des Entwurfs zur Realisierung erwartet wird. Das Preisgericht beurteilt in beiden Phasen in gleicher Besetzung.
Das Wettbewerbsverfahren wird anonym durchgeführt.
Die Wettbewerbssprache ist Deutsch. Die Auslobungsunterlagen werden ausschließlich digital über die Wettbewerbsplattform in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt. Alle Unterlagen der teilnehmenden Künstler*innen sind ebenfalls in deutscher Sprache zu verfassen und einzureichen. Auch das Rückfragekolloquium der 2. Phase des Wettbewerbs findet auf Deutsch statt.

Grundsätze und Richtlinien des Wettbewerbsverfahrens
Die Auslobung erfolgt gemäß der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013), soweit diese für Kunstwettbewerbe anwendbar ist, und folgt dem Leitfaden Kunst am Bau und Kunst im Stadtraum für das Land Berlin (Stand 2019).
Die teilnehmenden Künstler*innen und Künstler*innengruppen verpflichten sich, eine Arbeit einzureichen, die auf Grundlage des individuellen künstlerischen Schaffens eigens für diesen Wettbewerb und die Wettbewerbsaufgabe konzipiert ist. Wettbewerbsbeiträge, die vor oder während der Laufzeit des Verfahrens veröffentlicht werden, verstoßen gegen die in § 1 Absatz 4 und § 6 Absatz 2 der RPW 2013 geforderte Anonymität und werden vom Preisgericht nicht für die Bewertung zugelassen.

Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme am Wettbewerb zugelassen sind ausschließlich natürliche Personen, die als bildende Künstler*innen und Künstler*innengruppen (Arbeitsgemeinschaften) professionell tätig sind. Die professionelle künstlerische Tätigkeit ist durch einen entsprechenden Studienabschluss an einer Kunstakademie o.ä. und/oder durch eine Kurz-Vita mit Projekt-/Ausstellungsverzeichnis und/oder durch die Mitgliedschaft in einem künstlerischen Berufsverband nachzuweisen. Die Teilnahmeberechtigung ist eigenverantwortlich zu prüfen (RPW 2013, § 4 Absatz 1). Die Preisvergabe und weitere Beauftragung stehen unter dem Vorbehalt, dass die Teilnehmenden die Teilnahmeberechtigung erfüllen. Das Vorliegen der Teilnahmeberechtigung wird nach Abschluss der 1. Wettbewerbsphase geprüft. Teilnehmende, die die Teilnahmeberechtigung nicht erfüllen, werden von der Teilnahme an der 2. Wettbewerbsphase ausgeschlossen.
Arbeitsgemeinschaften gelten als ein(e) Wettbewerbsteilnehmer*in. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Arbeitsgemeinschaften haben eine bevollmächtigte Vertretung zu benennen. Im Fall einer aus dem Wettbewerb resultierenden Beauftragung verpflichten sich die Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft zu deren Aufrechterhaltung bis zur Abwicklung des Auftrags.
Juristische Personen sind nicht teilnahmeberechtigt.
Eine Beteiligung auch einzelner Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften an mehr als einer Arbeitsgemeinschaft ist unzulässig und führt zum Ausschluss sämtlicher davon betroffener Arbeiten.

Ausgeschlossen von der Teilnahme am Kunstwettbewerb sind Personen, die unmittelbar an der Ausarbeitung der Wettbewerbsaufgabe und der Auslobung beteiligt waren, Mitglieder des Beratungsausschusses Kunst (BAK) sowie sämtliche am Kunstwettbewerb als Mitglieder des Preisgerichts und als Sachverständige oder an der Vorprüfung beteiligten Personen (§ 4 (2) RPW 2013).

Alle Teilnehmer*innen werden beim Zugang zum Wettbewerb und im Verfahren gleichbehandelt. Für alle Teilnehmenden gelten die gleichen Bedingungen und Fristen. Ihnen werden dieselben Informationen jeweils zum selben Zeitpunkt übermittelt bzw. über die Online-Wettbewerbsplattform zur Verfügung gestellt.

Anlass und Ziel
Mit rund 13.000 Studierenden zählt die Berliner Hochschule für Technik (BHT) zu den größten Fachhochschulen Deutschlands. Infolge der gestiegenen Anzahl an Studierenden wird der zentrale Campus der BHT in Berlin-Wedding nun qualifiziert und verdichtet.
Mit den „Wedding Advanced Laboratories“ (WAL) erhält die Berliner Hochschule für Technik eines der modernsten Laborgebäude Berlins, an dem die sog. nasschemischen Labore der Hochschule in einem Gebäude unterkommen.
An der Luxemburger Straße 10 in Berlin-Mitte (Ortsteil Wedding) entstehen auf fast 8.000 Quadratmetern Nutzfläche insgesamt 46 Labore, 32 Büros und 6 Seminarräume für die Studiengänge Biotechnologie, Lebensmitteltechnologie, Pharma- und Chemietechnik sowie Bioverfahrenstechnik. Der fünfgeschossige kompakte Neubau wird ab 2025 auch einen markanten Eingang zum Campus der BHT bilden.
Ziel des Kunstwettbewerbs ist es, für den Neubau des Laborgebäudes der BHT einen eigenständigen und auf Grundlage des individuellen künstlerischen Schaffens speziell für diese Aufgabe und Standort konzipierten künstlerischen Beitrag zu entwickeln. Dieser soll einen identitätsstiftenden Bezug zum Campus der BHT und seiner räumlichen, architektonischen und sozialen Situation herstellen und durch künstlerische Qualität und Aussagekraft überzeugen.

Wettbewerbsbereiche des Kunstwettbewerbs
Für die Kunst stehen im Außenraum und im Neubau mehrere Standorte zur Verfügung, die von unterschiedlicher räumlicher Qualität sind. Es bleibt den Teilnehmenden überlassen, ob sie einen oder mehrere Kunststandorte zur Bearbeitung auswählen (unter Berücksichtigung der Kriterien für Kunststandort 7). Ebenso ist die Setzung von Schwerpunkten innerhalb eines Konzepts bzw. innerhalb eines Kunststandortes frei wählbar.

Kostenrahmen Realisierung
Für die Realisierung der Kunst am Bau für das Laborgebäudes WAL (Wedding Advanced Laboratories), Berliner Hochschule für Technik (BHT) am Campus Mitte stehen insgesamt bis zu 300.000,00 Euro inkl. MwSt. für Honorare, Regie-, Material- und Herstellungskosten einschließlich aller Nebenkosten zur Verfügung.

Aufwandsentschädigung
Die Teilnehmenden der ersten Wettbewerbsphase erhalten keine Aufwandsentschädigung. Jede*r Wettbewerbsteilnehmer*in (maximal 12 Einzelbewerbungen bzw. Arbeitsgemeinschaften) der 2. Phase erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 4.000,00 Euro inklusive Mehrwertsteuer, sofern eine den Auslobungsbedingungen entsprechende Arbeit fristgerecht eingereicht wird.

Preise und Ankäufe
Für Preisgelder ist eine Preissumme von insgesamt 16.000 Euro (inkl. MwSt.) vorgesehen. Die Summen teilen sich wie folgt auf: 1. Preis 7.000,00 EURO (inkl. MwSt.), 2. Preis 5.000,00 EURO (inkl. MwSt.),
3. Preis 2.500,00 Euro (inkl. MwSt.) und 1 Anerkennung 1.500,00 Euro (inkl. MwSt.).

Preisgericht
Dem Preisgericht des Kunstwettbewerbs werden als stimmberechtigte Fachpreisrichter*innen die bildenden Künstler*innen Fritz Balthaus, Via Lewandowsky, Prof. Dr. Frieder Schnock und Dr. Birgit Schlieps angehören. Als stimmberechtigte Sachpreisrichter fungieren Dr. Christian von Oppen | Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Prof. Dr.-Ing. Hans Gerber | Erster Vizepräsident der Berliner Hochschule für Technik und Ivan Reimann | Thomas Müller Ivan Reimann Gesellschaft von Architekten mbH.

Beurteilungskriterien im Kunstwettbewerb
Die abschließende und verbindliche Beurteilung der Arbeiten bleibt dem Preisgericht vorbehalten. Die Beurteilungskriterien ergeben sich aus der Aufgabenstellung, aus den in der Auslobung beschriebenen Anforderungen und den Zielvorstellungen des Auslobers.
Erfüllung der formalen Wettbewerbsanforderungen: Vollständigkeit der Wettbewerbsunterlagen, Erfüllung der Vorgaben, Übereinstimmung der Unterlagen, Nachvollziehbarkeit der Angaben.
Erfüllung der Wettbewerbsaufgabe: Künstlerische Idee / Leitgedanke, gestalterische Umsetzung und künstlerische Qualität, räumliche Einbindung und Nachhaltigkeit in der Wirkung, Funktionalität, technische Machbarkeit (2. Phase), Einhaltung des Kostenrahmens (2. Phase), Wirtschaftlichkeit in Herstellung und Betrieb (2. Phase)

Zusammenfassung der Termine
Kunstwettbewerb 1. Phase:
Veröffentlichung der Bekanntmachung und Ausgabe der Auslobungsunterlagen: 06.03.2024; Frist für schriftliche Rückfragen: 09.04.2024; Beantwortung der Rückfragen: bis 23.04.2024; Abgabe der Ideenskizze: bis 18.07.2024; Sitzung des Preisgerichts: voraussichtlich 24. und 25.09.2024.

Kunstwettbewerb 2. Phase:
Benachrichtigung zur 2. Phase: 30.09.2024; Ortsbesichtigung: 11.10.2024, 11:00 Uhr; Rückfragenkolloquium: Videokonferenz am 14.10.2024, 11:00 Uhr; Frist für schriftliche Rückfragen: 31.10.2024; Beantwortung der Rückfragen: 12.11.2024; Abgabe der Entwürfe: 14.01.2025; Sitzung des Preisgerichts: voraussichtlich 11.02.2025; Ausstellung Entwürfe 2. Phase: Februar bis März 2025

HINWEIS ZUR TEILNAHME
Die Auslobung mit sämtlichen Unterlagen wird ab dem 06.03.2024 im Internet unter ovf.wettbewerbe-aktuell.de/de/wettbewerb-37193 als Download zur Verfügung gestellt. Wettbewerbsunterlagen können nur auf diesem Weg abgerufen werden.
Eine Zusendung per Post erfolgt nicht.

Für den Zugang zu den Auslobungsunteralgen und die Teilnahme am Wettbewerb ist eine kostenlose Registrierung bei wettbewerbe aktuell erforderlich.
Technische Hilfestellung bei der Registrierung und der Teilnahme am Wettbewerb erfolgen direkt über die Wettbewerbsplattform, Frau Stöcks, Tel. 0049 (0) 761 - 774 5533 von Mo-Do 7:30-15:00 Uhr und Fr 7:30-12:30 Uhr oder per E-Mail an stoecks@wettbewerbe-aktuell.de.

Datenschutz
Am Kunstwettbewerb teilnehmende Künstler*innen willigen ein, dass ihre personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit o. g. Wettbewerb bei dem Auslober in Form einer automatisierten Datei geführt werden.
Gemäß § 6 des novellierten Bundesdatenschutzgesetzes ist die Einwilligung der Beteiligten notwendig, da eine spezielle gesetzliche Grundlage für die Führung dieser Datei nicht vorliegt. Die Daten werden gemäß den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften zeitlich begrenzt gespeichert. Die Löschung der personenbezogenen Daten richtet sich nach Art. 17 DSGVO und erfolgt im Regelfall, wenn diese für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind (Abschluss des Wettbewerbsverfahrens), die zugrundeliegende Einwilligung widerrufen oder Widerspruch gegen die Verarbeitung erhoben wird.
Empfänger der Daten: Der Empfänger der Daten sind die Wettbewerbssteuerung, Wettbewerbsbetreuung und Online-Wettbewerbsplattform.