Quartiershaus Q1 mit Quartiersplatz im Stadtteil Dietenbach, Freiburg im Breisgau / Deutschland

19/07/2023 S137

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Deutschland-Freiburg im Breisgau: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden

2023/S 137-438129

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Freiburg i. Br. - Vergabemanagement

Postanschrift: Fehrenbachallee 12

Ort: Freiburg im Breisgau

NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis

Postleitzahl: 79106

Land: Deutschland

Kontaktstelle(n): Vergabemanagement Freiburg

E-Mail: vergabemanagement@stadt.freiburg.de

Telefon: +49 7612014083

Fax: +49 7612014089

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/d...
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/d...
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Planungswettbewerb Quartiershaus Q1 mit Quartiersplatz im Stadtteil Dietenbach in Freiburg im Breisgau
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023003793
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Freiburg entwickelt zur Bewaeltigung des Bevoelkerungswachstums der Stadt den

neuen Stadtteil Dietenbach, fuer den in einem aufwendigen Verfahren die Rahmenbedingungen

geschaffen wurden. Auf der Grundlage des Rahmenplanes soll die Entwicklung des

Quartiershauses Q1 mit Quartiersplatz erfolgen. Die Hauptnutzungen des Quartiershauses Q1

sind eine Kindertageseinrichtung und ein Quartierstreff. Das Gebaeude soll in Holz-

/Holzhybridbauweise errichtet werden. Dem Quartiershaus vorgelagert ist ein Quartiersplatz,

der ebenfalls Gegenstand des Wettbewerbs ist. Zur Findung eines qualitaetsvollen Entwurfes

fuer die Planungsaufgabe sollen Loesungen im Rahmen eines Planungswettbewerbs gem. §

69 ff VgV i. V. mit der RPW 2013 entwickelt werden. Dazu soll nach einem vorgeschalteten,

offenen, EU-weitem Teilnahmewettbewerb ein nicht offener Wettbewerb nach RPW 2013 fuer

Architekt_innen und Landschaftsarchitekt_innen ausgelobt werden. Der Wettbewerb wurde

von der Architektenkammer Baden-Wuerttemberg unter der Nummer 2023 – 4 – 12 registriert.

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Die Beauftragung erfolgt schnellstmoeglich.

Beginn Vorentwurfsplanung voraussichtlich 09.08.2024.

Inbetriebnahme bzw. Enddatum voraussichtlich 09.11.2028.

Die Termine sind geschaetzt und koennten noch abweichen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Freiburg im Breisgau
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Freiburg entwickelt zur Bewaeltigung des Bevoelkerungswachstums der Stadt den neuen Stadtteil Dietenbach, fuer den in einem aufwendigen Verfahren die Rahmenbedingungen geschaffen wurden. Auf der Grundlage des Rahmenplanes soll die Entwicklung des Quartiershauses Q1 mit Quartiersplatz erfolgen. Die Hauptnutzungen des Quartiershauses Q1 sind eine Kindertageseinrichtung und ein Quartierstreff mit insgesamt ca. 2.700 qm BGF (Quartierstreff 1.300, Kita 1.400 qm). Das Gebaeude ist in Holz-/Holzhybridbauweise herzustellen. Dem Quartiershaus vorgelagert ist ein Quartiersplatz, der ebenfalls Gegenstand des Wettbewerbs ist. Er umfasst im Kernbereich rund 1.700 qm (ohne Verkehrsflaechen). Die Kita wird eine Außenflaeche von mind. 1.100 qm aufweisen. 

Zur Findung eines qualitaetsvollen Entwurfes fuer die Planungsaufgabe sollen Loesungen im Rahmen eines Planungswettbewerbs gem. § 69 ff VgV i. V. mit der RPW 2013 entwickelt werden. Dazu soll nach einem vorgeschalteten, offenen, EU-weitem Teilnahmewettbewerb ein nicht offener Wettbewerb (WB) nach RPW 2013 fuer Architekten und Landschaftsarchitekten ausgelobt werden.

Die Ausloberin wird unter Beruecksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts und der Erkenntnisse der Vorpruefung die Leistungen gem. HOAI (2021) § 34 und § 39 bis mindestens einschließlich LPH 5 (Hochbau), mindestens einschließlich LPH 5 (Landschaftsarchitektur Kita Freiflaeche) und mindestens LPH 2, 3 und 5 (Landschaftsarchitektur oeffentlicher Platz) beauftragen, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht. Zusaetzlich koennen optional gem. HOAI (2021) § 34 und § 39 die LPH 6-9 (Architektur), LPH 6–9 (Landschaftsarchitektur Kita Freiflaeche) und LPH 6–9 (Landschaftsarchitektur oeffentlicher Platz) stufenweise beauftragt werden.

Dazu wird die Ausloberin im Anschluss an die Sitzung des Preisgerichts mit den Verfassern des 1. Preises aus dem Realisierungs-WB gem. § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV in Verhandlung treten.

Die Beauftragung erfolgt stufenweise.

Die Beauftragung des Architekturbueros und des Landschaftsarchitekturbueros erfolgen gemaeß HOAI (2021) § 34 und § 39 in getrennten Vertraegen. Mit dem Architekturbuero wird der Vertrag fuer das Quartiershaus mit Kita abgeschlossen. Das Landschaftsarchitekturbuero wird mit den Kita-Außenflaechen und dem oeffentlichen Platz in zwei getrennten Vertraegen beauftragt. Die Beauftragung entsprechend der o.g. Leistungsphasen umfasst den Kernbereich des Platzes. Randbereiche des Platzes werden mit beratenden Leistungen (Verkehrsflaechen fuer Erschließungsplanung, private Vorzonen z.B. fuer Gestaltungshandbuch) beauftragt.

Auch bei der Bewerbung von Einzelbewerbern, die sich durch Nachunternehmer im Bereich Landschaftsarchitektur verstaerken, strebt die Ausloberin an, die Auftraege der Landschaftsarchitektur direkt an das Landschaftsarchitekturbuero getrennt vom Auftrag Architektur zu vergeben.

Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den WB bereits erbrachte Leistungen des Preistraegers bis zur Hoehe des zuerkannten Preises nicht erneut verguetet, wenn und soweit der WB-Entwurf in seinen wesentlichen Teilen unveraendert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die WB-Teilnehmenden erklaeren sich bereit, im Falle einer Beauftragung zur weiteren Bearbeitung der Aufgabe getrennte Architektenvertraege fuer Architektur und Landschaftsarchitektur sowie getrennte Vertraege fuer Kita-Außenflaeche und oeffentlicher Platz unter Zugrundelegung der HOAI (2021) abzuschließen.

Mit der Teilnahmebestaetigung am WB erkennen die Teilnehmenden die Regularien und Termine des WB an.

WEITERE ANGABEN UNTER PUNKT II.2.14.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 51
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 15
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Anzahl der Teilnehmenden ist auf 15 beschraenkt, von denen 5 Teilnehmende durch die Ausloberin gesetzt werden. Ueber den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb werden 10 weitere Bueros ermittelt. Sollten mehr als 10 Bewerbungen die Mindestkriterien erfuellen, wird gelost.

WEITERE ANGABEN UNTER PUNKT III.1.1).
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Namen der bereits ausgewaehlten Teilnehmer:

1. Lima Architekten BDA, Stuttgart zusammen mit Stefan Fromm Landschaftsarchitekten, Dettenhausen

2. Joos Keller Partnerschaft BDA, Heilbronn zusammen mit von K GmbH Landschaftsarchitekten, Ostfildern (Nellingen)

3. MoRe Architekten, Freiburg zusammen mit Henne Korn Landschaftsarchitekten PartGmbB, Freiburg

4. Schweikert Schilling Architekten, Karlsruhe zusammen mit werkbuero freiraum + landschaft – Susanne Hirzler, Tuebingen und voegele architekten + generalplaner gmbh, Stuttgart

5. Studio Ito, Stuttgart zusammen mit baeuerle landschaftsarchitektur + stadtplanung, Stuttgart

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BEURTEILUNGSKRITERIEN IM WETTBEWERB:

- Qualitaet des stadtraeumlichen Gesamtkonzepts

- Architektonische Gestaltqualitaet

- Außenraumqualitaet, funktionale und raeumliche Qualitaet des Freiraumkonzeptes

- Funktionale Qualitaet insbesondere Abgrenzung der Nutzung (KiTa und Quartierstreff)

- Umsetzung des Raumprogramms (inkl. Inklusion / Barrierefreiheit)

- Funktionalitaet und Realisierungsfaehigkeit des Holz-/Holzhybridbaus

- Nachhaltigkeit und Energiekonzeption

- Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit

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Angaben zu Preisen:

Die Wettbewerbssumme ist auf der Basis der HOAI (2021) ermittelt worden. Sie betraegt insgesamt 96.500,- Euro (netto, zzgl. MwSt.).

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Jedem der insgesamt 15 teilnehmenden Teams wird, bei Zulassung der Arbeit zur Wertung im Preisgericht, eine Aufwandsentschaedigung in Hoehe von 2.500,- Euro (netto, zzgl. MwSt.) ausgezahlt (Gesamtbearbeitungshonorar = 37.500,- Euro (netto, zzgl. MwSt.)).

Nicht ausgezahlte Bearbeitungshonorare werden dem Preisgeld zugeschlagen.

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Als Preissumme stehen demnach 59.000,- Euro (netto, zzgl. MwSt.) zur Verfuegung. Die Aufteilung der Preissumme ist wie folgt vorgesehen:

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1. Preis 25.000,- Euro.

2. Preis 15.000,- Euro

3. Preis 10.000,- Euro

Fuer Anerkennungen stehen insgesamt 9.000,- Euro zur Verfuegung.

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Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss die Verteilung der Preissumme und die Anzahl der Preise und Anerkennungen zu aendern. Die Gesamtsumme kommt dabei immer zur Ausschuettung.

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Namen der ausgewaehlten Preisrichter:

Die Besetzung des Preisgerichts, soweit schon bekannt, ist vorgesehen:

1. Prof. Frank Lattke, Architekt, Augsburg

2. Prof. Elke Reichel, Architektin, Stuttgart

3. Tobias Wulf, Architekt, Stuttgart

4. Andreas Boehringer, Landschaftsarchitekt, Freiburg

5. Andrea Katzer, Stadt Freiburg, Architektin, Amtsleitung GMF

6. Jutta Herrmann-Burkart, Landschaftsarchitektin, Stadt Freiburg, stellv. Amtsleitung GuT

7. Dr. Gabi Lebherz, Stadt Freiburg, Architektin und Stadtplanerin, STPLA, Abteilungsleiterin Staedtebau und Wohnen

8. Timothy Simms, Stadtrat (Gruene)

9. Annemarie Reyers, Stadtraetin (Eine Stadt fuer Alle)

10. Ludwig Striet, Stadtrat (SPD)

11. Martin Kotterer, Stadtrat (CDU)

12. Prof. Dr. Martin Haag, Stadt Freiburg, Baubuergermeister Stellvertretendes Preisgericht

13. Prof. Dr. Ruediger Engel, Stadt Freiburg, PG Dietenbach

14. Prof. Stefanie Eberding, Architektin, Stuttgart, STV

15. Wolfgang Stocker, Architekt, Freiburg, STV

16. Pit Mueller, Landschaftsarchitekt, Freiburg, STV

17. Manuela Riesterer, Stadt Freiburg, Sachgebietsleitung HB, GMF, STV

18. Ingo Breuker, Stadt Freiburg, stellv. Leitung PG Dietenbach, STV

19. Barbara de Haen, Stadt Freiburg, Wettbewerbsbetreuung GuT

20. Ramon Kathrein, Stadtrat (JUPI), STV

21. Christoph Glueck, Stadtrat (FDP/BfF), STV

22. n.n., STV

23. Christa Zink, Stadt Freiburg, Stellv. Amtsleitung ASK, STV

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Fuer die Vergabe der Planungsleistungen fuer das Quartiershaus Q1 mit Quartiersplatz wird ein Planungs-WB gem. § 69 ff VgV mit integriertem nichtoffenem Realisierungs-WB nach RPW 2013 fuer Architekten und Landschaftsarchitekten durchgefuehrt. Dazu findet in der 1. Stufe ein offener EU-weiter Teilnahme-WB zur Bewerberauswahl statt. In der 2. Stufe wird ein nichtoffener Realisierungs-WB durchgefuehrt.

In der Bewerbungsphase ist das Projektteam aus federfuehrendem Architekten zusammen mit Landschaftarchitekten zu benennen.

Die Anzahl der Teilnehmenden ist auf 15 beschraenkt, von denen 5 Teilnehmende durch die Ausloberin gesetzt werden. Ueber den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb werden 10 weitere Bueros ermittelt. Sollten mehr als 10 Bewerbungen die Mindestkriterien erfuellen, wird gelost.

1. Angaben Bewerber

2. Erklaerung Bewerber-/Bietergemeinschaft

3. Beabsichtigte Nachunternehmer

4. Beabsichtigte Eignungsleihe

5. Eigenerklaerung Nichtvorliegen Ausschlussgruende

6. Erklaerung wirtschaftl. Verknuepfung

7. Eigenerklaerung Mindestlohn

8. Eigenerklaerung Russland Ausschluss

9. Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung Gebaeudepl., Mind.: 3 Mio. Euro Pers-, 2 Mio. Euro sonstige Schaeden (Sach/Vermoegen);

10. Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung Freianlagenp., Mind.: 1 Mio. Euro Pers-, 500.000 Euro sonstige Schaeden (Sach/Vermoegen);

11. Nachweis Architekt (s. III.2.1)

12. Nachweis Landschaftsarchitekt (s. III.2.1)

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13. Referenzen Gebaeudepl. gem. Anlage Referenzliste, Erklaerung ueber wesentl. erbrachte Leistungen nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.

Nachweis 2 Referenzprojekte mit Mindestanforderungen:

Referenz 1:

- Kindertages- oder soziale Einrichtung

- mind. Honorarzone III

- abgeschlossene Leistungsphasen entsprechend Beauftragung mind. LPH 2-5

- Fertigstellung (Abschluss LPH 8) des Objekts nach dem 30.06.2013

- Nachweis ueber ehem. Arbeitgeber und Projekte bei Bestaetigung ehem. Buero moeglich

Nachweis der Mindestkriterien Referenzproj. 1 ist nicht ueber mehrere Referenzpr. moeglich.

Referenz 2:

- errichtet in Holz- oder Holzhybridbauweise

- mehrgeschossiger Neubau oder Anbau

- mind. Honorarzone III

- abgeschlossene Leistungsphasen entsprechend Beauftragung mind. LPH 2-5

- Fertigstellung (Abschluss LPH 8) des Objekts nach dem 30.06.2013

- Bauvolumen KG 300 und 400 mind. 1 Mio. EUR netto

- Nachweis auch ueber ehem. Arbeitgeber und Projekte bei Bestaetigung ehem. Buero moeglich.

Nachweis der Mindestkriterien Referenzpro. 2 ist nicht ueber mehrere Referenzpr. moeglich.

Die Mindestkriterien beider Referenzpr. koennen in einem Referenzpr. nachgewiesen werden. Wenn Referenz 2 zugleich in Referenz 1 nachgewiesen wird, meussen die Kriterien beider Referenzen in Summe entsprechend nachgewiesen werden.

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14. Referenz Freianlagenpl. gem. Anlage Referenzliste, Erklaerung ueber wesentl. erbrachte Leistungen nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.

Nachweis 2 Referenzprojekte mit Mindestanforderungen:

Referenz 1:

- oeffentlicher bzw. oeffentlich zugaenglicher Platz im urbanen Kontext

- mind. Honorarzone III

- abgeschlossene Leistungsphasen entsprechend Beauftragung LPH 2, 3 und 5

- Fertigstellung (Abschluss LPH 8) des Objekts nach dem 30.06.2013

- Nachweis auch ueber ehem. Arbeitgeber und Projekte bei Bestaetigung ehem. Buero moeglich. Nachweis der Mindestkriterien ist nicht ueber mehrere Referenzpr. moeglich.

Referenz 2:

- Außenraum fuer eine Kita, Schule oder vergleichbare Einrichtung, Spielplatz

- mind. Honorarzone III

- Bauvolumen in KG 500 mind. 100.000 EUR netto

- abgeschlossene Leistungsphasen entsprechend Beauftragung LPH 2, 3 und 5

- Fertigstellung (Abschluss LPH 8) des Objekts nach dem 30.06.2013

- Nachweis auch ueber ehem. Arbeitgeber und Projekte bei Bestaetigung ehem. Buero moeglich. Nachweis der Mindestkriterien ist nicht ueber mehrere Referenzpr. moeglich.

Nachweis der Mindestkriterien Referenzpro. 2 ist nicht ueber mehrere Referenzpr. moeglich.

Die Mindestkriterien beider Referenzpr. koennen in einem Referenzpr. nachgewiesen werden. Wenn Referenz 2 zugleich in Referenz 1 nachgewiesen wird, meussen die Kriterien beider Referenzen in Summe entsprechend nachgewiesen werden.

15. Bestaetigung Referenzen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

siehe III.1.1)
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

siehe III.1.1)
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Teilnahmeberechtigt sind natuerliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen an die Gebaeude-/Freianlagenplanung durch Nachweis der Eintragung in eine Architektenkammer erfüllen. Falls dies in dem Heimatland nicht gesetzlich geregelt ist, in geeigneter Form.

Weitere Anforderungen siehe VI.3) Zusaetzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/08/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 29/09/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Unterlagen werden ausschließlich digital ueber das Vergabeportal http://regionfreiburg.deutsche-evergabe.de zur Verfuegung gestellt. Eine Ausgabe in Papierform, per E-Mail etc. ist nicht moeglich.

Die Abgabe der geforderten Anlagen und Nachweise darf ausschließlich elektronisch ueber die Vergabeplattform erfolgen.

Bewerberanfragen sind bis spaetestens 10.08.2023, 12:00 Uhr, ueber das Verfahren im Vergabeportal im Angebotsassistenten ueber „Nachrichten“ moeglich. Es erfolgt schnellstmoeglich eine Beantwortung an alle Bewerber.

Weitere Unterlagen als die verlangten Erklaerungen, Nachweise und Referenzen sind nicht erwuenscht und werden bei der Wertung nicht beruecksichtigt.

Mehrfachbewerbungen sind nicht zulaessig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Bueros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Bueros bzw. Nachunternehmer haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.

Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulaessig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Bewerbungs- und Angebotsgestaltung haben.

Die Unterzeichnung des Antrags erfolgt in Textform nach § 126b BGB, dies gilt als Unterschrift für alle Anlagen. Hierfuer ist der Vor- und Nachname der erklaerenden Person oder der Firmennamen im Angebotsassistenten im Schritt "Angebot einreichen" im dafuer vorgesehenen Feld bereits vorbelegt und kann bei Bedarf geaendert werden.

Zum Bezug der Wettbewerbsunterlagen besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform (s.I.3). Ueber Aenderungen der Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten u.a. werden Sie jedoch nur bei Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenstaendig ueber Mitteilungen der Vergabestelle zu informieren. Wir empfehlen daher, sich vor dem Bezug der Unterlagen zu registrieren. Vom Teilnehmer ist sicherzustellen, dass bei einer Registrierung eine gueltige E-Mail-Adresse hinterlegt ist, ueber welche die Kommunikation ausschließlich im Vergabeportal erfolgt.

Die Information zur Umsetzung der Datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei der Vergabe von oeffentlichen Auftraegen der Stadt Freiburg i.Br. finden Sie auf www.freiburg.de unter dem Menuepunkt „Wirtschaft und Digitalisierung“ - „Ausschreibungen“ - unter „Weitere Informationen“, „Datenschutzhinweise nach der DSGVO bei Vergaben“.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Karlsruhe

Postanschrift: Durlacher Allee 100

Ort: Karlsruhe

Postleitzahl: 76137

Land: Deutschland

E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de

Telefon: +49 7219268732

Fax: +49 7219263985

Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: siehe oben

Ort: siehe oben

Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genauere Angaben zu den Fristen fuer die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein zulaessiger Nachpruefungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst moeglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter ueber den Grund der vorgesehenen Nichtberuecksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 10 Kalendertage vergangen sind.

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Der Antrag auf ein Nachpruefungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschraenkungen -GWB- unzulaessig, soweit:

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1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichung des Nachpruefungsantrages erkannt und gegenueber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen geruegt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberuehrt.

2. Verstoeße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spaetestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung (siehe IV.2.2) genannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenueber dem Auftraggeber geruegt werden.

3. Verstoeße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spaetestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenueber dem Auftraggeber geruegt werden.

4. Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Ruege nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Ruege nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulaessigen Nachpruefungsantrag stellen.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberuehrt.

Auf die grundsaetzlichen Regelungen zu Nachpruefungsverfahren in den §§ 155 – 184 GWB wird verwiesen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Wuerttemberg beim Regierungspraesidium Karlsruhe

Ort: Karlsruhe

Postleitzahl: 76137

Land: Deutschland

E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de

Telefon: +49 7219268732

Fax: +49 7219263985

Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/07/2023