Erweiterung Leibniz-Gymnasium Essen, Essen / Deutschland

Deutschland - Architekturentwurf - Nichtoffener Realisierungswettbewerb "Erweiterung Leibniz-Gymnasium Essen" gem. RPW 2013 mit nachfolgendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. VgV als Generalplanervergabe

213/2023
Wettbewerbsbekanntmachung

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: [Stadt Essen] ---
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Nichtoffener Realisierungswettbewerb "Erweiterung Leibniz-Gymnasium Essen" gem. RPW 2013 mit nachfolgendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. VgV als Generalplanervergabe
Beschreibung: Die Stadt Essen plant die Erweiterung des Leibniz-Gymnasiums im Stadtbezirk V im Stadtteil Altenessen-Süd in der Stankeitstraße 22. Das Leibniz-Gymnasium ist ein städtisches Gymnasium der Sekundarstufen I und II mit derzeit ca. 781 Schüler*innen am Standort Stankeitstraße und 1084 insgesamt . Zukünftig werden es 1.200 Schüler*innen sowie ca. 110 Beschäftigte und Lehrkräfte sein, womit es eines der größten städtischen Gymnasien in Essen ist. Durch den Umstieg von G8 auf G9 sowie den Wegfall des Standortes in der Mallinckrodtstraße werden zusätzliche Raumbedarfe ausgelöst, die im Bestand nicht abgebildet werden können. Eine vorab durchgeführte Machbarkeitsstudie hat die Raum- und Flächenbedarfe ermittelt. Zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs werden Interimslösungen für Sanitärcontainer, Sportumkleiden am Vereinsheim und ggf. Klassenräume je nach Entwurf erforderlich. Eine Realisierung in mehreren Bauabschnitten ist möglich. Auf einer in Nachbarschaft zur Schule befindlichen städtischen Fläche nördlich des Sportplatzes soll der Neubau einer Freilufthalle erfolgen, um die auf dem Schulgelände entfallende Freilufthalle zu ersetzen. Hier befindet sich bereits das Vereinsheim des BV Altenessen 06 e.V. . In räumlichem Zusammenhang sollen hier ebenfalls Umkleideräume für die Vereinsnutzung geschaffen werden. Ziel ist, zukünftig eine bessere räumliche und organisatorische Trennung zwischen der sportlichen Vereinsnutzung sowie der Schule zu schaffen. Eine nachhaltige Bauweise soll vorgesehen werden. Eine Zertifizierung des Gebäudes nach dem BNB-System wird in Silber angestrebt. Somit sind bereits in der frühen Planungsphase die entsprechenden Zielvorgaben zum energieeffizienten und nachhaltigen Bauen zu berücksichtigen und richtungsweisende Entwurfsbeiträge gefordert. Bei der späteren Projektabwicklung wird die BIM-Methode eingesetzt. Das Gesamtraumprogramm umfasst ca. 7.271 m². Für die Maßnahme steht folgendes Budget zur Verfügung: Schulerweiterung: ca. 15,01 Mio. Euro netto für die KG 300 + 400 Sporthallen: ca. 6,71 Mio. Euro netto für die KG 300 + 400 Freilufthalle inkl. Vereinsnutzung: ca. 1,66 Mio. Euro netto für die KG 300 + 400 Freianlagen: ca. 2,49 Mio. Euro netto für die KG 500 Das Projekt soll aufgrund der hohen Anforderungen an eine integrative und nachhaltige Planung, eine möglichst kurze Planungs- und Bauzeit, des Bedarfsdruckes sowie nicht zuletzt im Sinne einer ökonomischen Erstellung durch Generalplaner*innen entwickelt werden. Die Fertigstellung des Schulerweiterungsbaus ist im Kalenderjahr 2027 vorgesehen. Die Vergabe erfolgt als Generalplanervergabe stufenweise für die folgenden Leistungsbilder der HOAI in der aktuell gültigen Fassung i.V.m. den jeweiligen Leistungsbeschreibungen. 1. Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. §34 HOAI LP 1-9 2. Objektplanung Freianlagen gem. §39 HOAI LP 1-9 3. Tragwerksplanung gem. §51 HOAI LP 1-9 4. Technische Ausrüstung ALG 1-3 ("HLSK") gem. §55 HOAI LP 1-9 5. Technische Ausrüstung ALG 4-8 ("ELT") gem. §55 HOAI LP 1-9 6. Wärmeschutz und Energiebilanzierung gem. Anlage 1, 1.2 HOAI LP 1-9 7. Bauakustik (Schallschutz) und Raumakustik gem. Anlage 1 1.2 HOAI LP 1-9 8. Brandschutz gem. AHO-Heft Nr. 17 LP 1-9 9. Baulogistik gem. AHO-Heft Nr. 25 LP 1-8 Die Ausloberin behält sich eine Nachbeauftragung weiterer Leistungen vor, sollten diese im Projektverlauf notwendig werden. Die Eignungsprüfung des*der Generalplaner*in erfolgt im Rahmen des Verhandlungsverfahrens unter Berücksichtigung sämtlicher für die Leistungserbringung erforderlicher Planungsdisziplinen gem. § 122 GWB i.V. mit §§ 42 ff sowie §75 VgV.
Kennung des Verfahrens: 7c1c5a5b-4cc4-4fca-b62c-1ac56e44b368
Verfahrensart: Nichtoffenes Verfahren
Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens: Zur Findung der besten Entwurfslösung im Vorfeld eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gem. VgV wird daher ein nichtoffener Planungswettbewerb gem. RPW2013 durchgeführt. Das Verfahren wird als einstufiger, nichtoffener hochbaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb gem. RPW2013 durchgeführt. Dem Wettbewerb ist ein Bewerbungsverfahren vorgeschaltet. Zur Teilnahme am Wettbewerb ist eine Teilnehmendenzahl von 20 vorgesehen. Das Wettbewerbsverfahren ist bis zum Abschluss der Preisgerichtssitzung anonym. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW 2013 in der vom BMVBS herausgegebenen Fassung (Stand: 31.01.2013), mit dem Einführungserlass des Landes Nordrhein-Westfalen im Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2014 Nr. 17 vom 05.06.2014 eingeführt im Bundesland Nordrhein-Westfalen, zugrunde. Die Anwendung und Anerkennung der RPW 2013 ist für Ausloberin und Teilnehmer*innen sowie alle übrigen Beteiligten verbindlich, soweit diese Auslobung nicht ausdrücklich davon abweicht. Ausloberin, Teilnehmer*innen sowie alle am Verfahren Beteiligten erkennen den Inhalt dieser Auslobung an. An der Vorbereitung dieses Wettbewerbs haben der Wettbewerbsausschuss der Architektenkammer NRW sowie die IK Bau NRW beratend mitgewirkt. Die Auslobung wurde dort unter der Nummer W 62/23 bzw. RPW-2023/247 registriert. Der Wettbewerb wurde durch Veröffentlichung im EU-Amtsblatt am 03.11.2023 bekannt gemacht. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird gemäß §14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zunächst mit dem*der ersten Preisträger*in des Wettbewerbs durchgeführt. Im Falle des Scheiterns dieser Verhandlungen wird ein Verhandlungsverfahren mit allen weiteren Preisträger*innen durchgeführt.

2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71220000 Architekturentwurf
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71220000 Architekturentwurf
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71318000 Beratungsdienste von Ingenieurbüros

2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Erweiterung Leibniz-Gymnasium Stankeitstraße 22
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45326
Untereinheit des Landes: Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land

2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXPSYDXDFKW Auftrag+Verhandlungsgespräche: Die Ausloberin wird unter Würdigung der Preisgerichtsempfehlung gem. §8 RPW einen der Preisträger - i.d.R. den Gewinner / 1. Preisträger - mit weiteren Leistungen im Rahmen einer Generalplanervergabe beauftragen. Folgende Leistungen sind Bestandteile der Generalplanervergabe auf Grundlage der HOAI 2021 i.V.m. den jeweiligen Leistungsbeschreibungen. Die Leistungen (Grund- und ggf. besondere Leistungen) werden stufenweise (LP 1-4, 5-8, 9) beauftragt. 1. Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. §34 HOAI LP 1-9; die Ausloberin geht von Honorarzone IV, Basishonorarsatz, aus 2. Objektplanung Freianlagen gem. §39 HOAI LP 1-9; Die Ausloberin geht von Honorarzone IV, Basishonorarsatz, aus 3. Tragwerksplanung gem. §51 HOAI LP 1-9; die Ausloberin geht von Honorarzone III, Basishonorarsatz, aus 4. Technische Ausrüstung ALG 1-3 ("HLSK") gem. §55 HOAI LP 1-9; die Ausloberin geht von Honorarzone II, Basishonorarsatz, aus 5. Technische Ausrüstung ALG 4-8 ("ELT") gem. §55 HOAI LP 1-9; die Ausloberin geht von Honorarzone II, Basishonorarsatz, aus (Ausnahme ALG 8: Honorarzone III, Basishonorar-satz) 6. Wärmeschutz und Energiebilanzierung gem. Anlage 1, 1.2 HOAI LP 1-9; die Ausloberin geht von Honorarzone III, Basishonorarsatz, aus 7. Bauakustik (Schallschutz) und Raumakustik gem. Anlage 1 1.2 HOAI LP 1-9; die Ausloberin geht von Honorarzone III, Basishonorarsatz, aus 8. Brandschutz gem. AHO-Heft Nr. 17 LP 1-9 9. Baulogistik gem. AHO-Heft Nr. 25 LP 1-8 Die Ausloberin vergütet i.d.R. einen Generalplanerzuschlag in Höhe von maximal 8% auf die Nachunternehmerhonorare. Der Honorarsatz und der Generalplanerzuschlag sind verhandlungsoffene Bestandteile des Honorarangebots. Die besonderen Leistungen - z.B. Abbruchplanung - werden in der Leistungsbeschreibung im Rahmen des Verhandlungsverfahrens definiert. Die Ausloberin behält sich eine Nachbeauftragung weiterer Leistungen vor, sollten diese im Projektverlauf notwendig werden. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Voraussetzung für die stufenweise Beauftragung ist, dass die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Ausloberin für die Umsetzung des Gesamtprojektes erreichbar erscheinen, das Bauvorhaben realisiert wird und einer Beauftragung kein wichtiger Grund entgegensteht. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht. Es wird nach Abschluss des Wettbewerbs gemäß §14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein VgV-Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit dem ersten Preisträger des Wettbewerbs durchgeführt. Nur im Falle des Scheiterns dieser Verhandlungen wird ein Verhandlungsverfahren mit allen weiteren Preisträger durchgeführt. Das Gremium der Verhandlungsgespräche wird gebildet aus Vertretern der Ausloberin sowie mindestens zwei Mitgliedern des Fachpreisgerichts. Die Zuschlagskriterien im Verhandlungsverfahren werden sein: 1. Wettbewerbsergebnis 50% 2. Weiterentwicklung Entwurf 10% 3. Kostenmanagement 5% 4. Terminmanagement 5% 5. Qualitätsmanagement 5% 6. Organisation und Personaleinsatz 15% 7. Honorarangebot auf Basis Budgetvorhabe 10% Die Wertung erfolgt auf einer Basis von 100 % bzw. 500 maximal erreichbaren Punkten. Hinweis zum Kriterium "1. Wettbewerbsergebnis": Der 1. Preis erhält 50 % bzw. 250 Punkte; der 2. Preis erhält hier 37,5 % bzw. 187,5 Punkte; der 3. Preis erhält hier 25 % bzw. 125 Punkte. Ein ggf. 4. Preis erhält 17,5 % bzw. 87,5 Punkte. Die detaillierten Unterkriterien werden mit der Einladung zum Verhandlungsgespräch versandt. Im Rahmen der Angebotsphase wird eine Kostenschätzung gem. DIN 276 KGR 300+400+500 2. Ebene auf Basis des BIM-Modells (siehe 16.3 BIM-Implementierung im Verhandlungsverfahren), anhand von Massen des Entwurfs und entsprechenden Kostenkennwerten gefordert. Die Ausloberin behält sich vor, die Entwürfe parallel durch eine externe Stelle im Hinblick auf die zu erwartenden Kosten überprüfen zu lassen. Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche wird der*die Bieter*in / die Bietergemeinschaft mit dem wirtschaftlichsten Angebot gem. § 58 VgV beauftragt. Die Ausloberin behält sich Änderungen der Auslobung und deren Anlagen vor, die sich im Wettbewerbsverfahren ergeben, insbes. in Folge der Beantwortung von Fragen im Rückfragekolloquium. Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung. Mit Abgabe ihres Erstangebotes im Rahmen des Verhandlungsverfahrens sind die nachfolgenden Eignungsnachweise durch die Bietenden zu erbringen. Können diese Nachweise durch eine*n Bieter*in nicht erbracht werden so wird diese*r vom Verfahren ausgeschlossen. Bietende bzw. Bietergemeinschaften (Architekt und Landschaftsarchitekt) treten als Generalplaner auf. I.d.R. werden die weiteren Fachdisziplinen durch Nachunternehmer abgedeckt. Folgende Nachweise bzw. Erklärungen werden gefordert: - Nachweis Berufshaftpflichtversicherung: Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung der Bietenden bzw. der Bietergemeinschaft bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Kreditversicherer mit einer Deckungssumme von mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 3,0 Mio. EUR (vgl. RifT) für sonstige Schäden. Alternativ kann eine schriftliche Erklärung der Berufshaftpflichtversicherung ohne Vorbehalte und nicht älter als 6 Monate, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen, vorgelegt werden. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen pro Versicherungsjahr bzw. für alle Versicherungsfälle bei dem Projekt mindestens das 2-fache der Deckungssumme beträgt. Aus den Unterlagen muss klar ersichtlich sein, dass der Versicherungsschutz insbesondere auch die Tätigkeit als Generalplaner abdeckt. - Eigenerklärung der jeweiligen Netto-Jahresumsätze der verschiedenen Fachdisziplinen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre des*der Bietenden bzw. des für die Erbringung der jeweiligen Teilleistung vorgesehenen Nachunternehmenden. Ein Durchschnittswert wird errechnet, es müssen folgende Mindestjahresumsätze erreicht werden: o Objektplanung Gebäude; der Mindestumsatz beträgt 1,0 Mio. EUR o Objektplanung Freianlagen; der Mindestumsatz beträgt 0,25 Mio. EUR o Tragwerksplanung, der Mindestumsatz beträgt 0,5 Mio. EUR o Technische Gebäudeausrüstung ALG 1-3, der Mindestumsatz beträgt 0,5 Mio. EUR o Technische Gebäudeausrüstung ALG 4-8, der Mindestumsatz beträgt 0,5 Mio. EUR - Eigenerklärung zur Anzahl der durchschnittlichen technischen Fachkräfte / FTE inkl. Geschäfts-führung / Leitung, Vollzeit; Teilzeitkräfte sind auf Vollzeitkräfte umzurechnen) der verschie-denen Fachdisziplinen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre der Bietenden bzw. des für die Erbringung der jeweiligen Teilleistung vorgesehenen Nachunternehmenden: o Objektplanung Gebäude; es sind mindestens 5 technische Fachkräfte, unter Angabe der jeweiligen Qualifikation zu benennen o Objektplanung Freianlagen; es sind mindestens 2 technische Fachkräfte unter Angabe der jeweiligen Qualifikation zu benennen o Tragwerksplanung, es sind mindestens 3 technische Fachkräfte unter Angabe der je-weiligen Qualifikation zu benennen o Technische Gebäudeausrüstung ALG 1-3, es sind mindestens 3 technische Fachkräfte unter Angabe der jeweiligen Qualifikation zu benennen o Technische Gebäudeausrüstung ALG 4-8, es sind mindestens 3 technische Fachkräfte unter Angabe der jeweiligen Qualifikation zu benennen Für jede Teilleistung ist ein*e verantwortliche*r Leistungserbringer*in (ggf. eines Nachunter-nehmenden) zu benennen. Für diese*n ist ein entsprechender Nachweis der Berufszulassung zu erbringen. - Weiterhin ist zu benennen, wer innerhalb des Planungsteams die folgenden Fachdisziplinen erbringt: o BIM-Gesamtkoordination o Schallschutz und Raumakustik o Thermische Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung) o Brandschutz - Nachweis der Erfahrung bei der Umsetzung von Projekten unter Einsatz von BIM-Tools. Hierzu ist der Nachweis einer Referenz mit folgenden Anforderungen zu erbringen: o Realisiertes oder in Realisierung befindliches Hochbauprojekt (Mindestanforderung: Projektstand zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung mind. Abschluss LP3 Objektplanung Gebäude gem. HOAI) o Übernahme der BIM-Gesamtkoordination beim Projekt o min. Honorarzone III HOAI Objektplanung Gebäude o min. Lph 2-5 vom Bewerber erbracht bzw. Erbringung vorgesehen o Herstellungskosten KG 300+400 min. 1,0 Mio. EUR brutto - Eignungsleihe: Bietende können sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, vgl. § 47 VgV ("Eignungsleihe"). In diesem Falls sind folgende Erklärungen zusätzlich für jedes eignungsleihende Unternehmen zu erbringen o Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen o Verpflichtungserklärung des eignungsleihenden Unternehmens - Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen und dem dort enthaltenen Verbot von Auftragserteilungen an russische Staatsangehörige/Unternehmen/Lieferanten für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie jeden*r Nachunternehmer*in - Eigenerklärung zu Tariftreue und Mindestlohn gem. TVgG-NRW für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie jeden*r Nachunternehmer*in Entsprechende Formblätter werden zur Verfügung gestellt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: Nichtoffener Realisierungswettbewerb "Erweiterung Leibniz-Gymnasium Essen" gem. RPW 2013 mit nachfolgendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. VgV als Generalplanervergabe
Beschreibung: Die Stadt Essen plant die Erweiterung des Leibniz-Gymnasiums im Stadtbezirk V im Stadtteil Altenessen-Süd in der Stankeitstraße 22. Das Leibniz-Gymnasium ist ein städtisches Gymnasium der Sekundarstufen I und II mit derzeit ca. 781 Schüler*innen am Standort Stankeitstraße und 1084 insgesamt . Zukünftig werden es 1.200 Schüler*innen sowie ca. 110 Beschäftigte und Lehrkräfte sein, womit es eines der größten städtischen Gymnasien in Essen ist. Durch den Umstieg von G8 auf G9 sowie den Wegfall des Standortes in der Mallinckrodtstraße werden zusätzliche Raumbedarfe ausgelöst, die im Bestand nicht abgebildet werden können. Eine vorab durchgeführte Machbarkeitsstudie hat die Raum- und Flächenbedarfe ermittelt. Zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs werden Interimslösungen für Sanitärcontainer, Sportumkleiden am Vereinsheim und ggf. Klassenräume je nach Entwurf erforderlich. Eine Realisierung in mehreren Bauabschnitten ist möglich. Auf einer in Nachbarschaft zur Schule befindlichen städtischen Fläche nördlich des Sportplatzes soll der Neubau einer Freilufthalle erfolgen, um die auf dem Schulgelände entfallende Freilufthalle zu ersetzen. Hier befindet sich bereits das Vereinsheim des BV Altenessen 06 e.V. . In räumlichem Zusammenhang sollen hier ebenfalls Umkleideräume für die Vereinsnutzung geschaffen werden. Ziel ist, zukünftig eine bessere räumliche und organisatorische Trennung zwischen der sportlichen Vereinsnutzung sowie der Schule zu schaffen. Eine nachhaltige Bauweise soll vorgesehen werden. Eine Zertifizierung des Gebäudes nach dem BNB-System wird in Silber angestrebt. Somit sind bereits in der frühen Planungsphase die entsprechenden Zielvorgaben zum energieeffizienten und nachhaltigen Bauen zu berücksichtigen und richtungsweisende Entwurfsbeiträge gefordert. Bei der späteren Projektabwicklung wird die BIM-Methode eingesetzt. Das Gesamtraumprogramm umfasst ca. 7.271 m². Für die Maßnahme steht folgendes Budget zur Verfügung: Schulerweiterung: ca. 15,01 Mio. Euro netto für die KG 300 + 400 Sporthallen: ca. 6,71 Mio. Euro netto für die KG 300 + 400 Freilufthalle inkl. Vereinsnutzung: ca. 1,66 Mio. Euro netto für die KG 300 + 400 Freianlagen: ca. 2,49 Mio. Euro netto für die KG 500 Das Projekt soll aufgrund der hohen Anforderungen an eine integrative und nachhaltige Planung, eine möglichst kurze Planungs- und Bauzeit, des Bedarfsdruckes sowie nicht zuletzt im Sinne einer ökonomischen Erstellung durch Generalplaner*innen entwickelt werden. Die Fertigstellung des Schulerweiterungsbaus ist im Kalenderjahr 2027 vorgesehen. Die Vergabe erfolgt als Generalplanervergabe stufenweise für die folgenden Leistungsbilder der HOAI in der aktuell gültigen Fassung i.V.m. den jeweiligen Leistungsbeschreibungen. 1. Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. §34 HOAI LP 1-9 2. Objektplanung Freianlagen gem. §39 HOAI LP 1-9 3. Tragwerksplanung gem. §51 HOAI LP 1-9 4. Technische Ausrüstung ALG 1-3 ("HLSK") gem. §55 HOAI LP 1-9 5. Technische Ausrüstung ALG 4-8 ("ELT") gem. §55 HOAI LP 1-9 6. Wärmeschutz und Energiebilanzierung gem. Anlage 1, 1.2 HOAI LP 1-9 7. Bauakustik (Schallschutz) und Raumakustik gem. Anlage 1 1.2 HOAI LP 1-9 8. Brandschutz gem. AHO-Heft Nr. 17 LP 1-9 9. Baulogistik gem. AHO-Heft Nr. 25 LP 1-8 Die Ausloberin behält sich eine Nachbeauftragung weiterer Leistungen vor, sollten diese im Projektverlauf notwendig werden. Die Eignungsprüfung des*der Generalplaner*in erfolgt im Rahmen des Verhandlungsverfahrens unter Berücksichtigung sämtlicher für die Leistungserbringung erforderlicher Planungsdisziplinen gem. § 122 GWB i.V. mit §§ 42 ff sowie §75 VgV.
Interne Kennung: #1

5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71220000 Architekturentwurf
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71220000 Architekturentwurf
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71318000 Beratungsdienste von Ingenieurbüros

5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Erweiterung Leibniz-Gymnasium Stankeitstraße 22
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45326
Untereinheit des Landes: Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land

5.1.6 Allgemeine Informationen
Nicht mit EU-Mitteln finanziertes Beschaffungsprojekt
Zusätzliche Informationen: Das Preisgericht wurde in folgender Besetzung gebildet und vor der endgültigen Abfassung der Auslobung gehört: Sachpreisrichter*innen: - Muchtar Al-Ghusain, Geschäftsbereichsvorstand GBV 4, Stadt Essen - Hans-Wilhelm Zwiehoff, Bezirksbürgermeister - Marcus Schmitt, Schulbauspezialist, Frankfurt am Main - Martin Tenhaven, Schulleiter Leibniz-Gymnasium - Dr. Andreas Kalipke, Vors. Ausschuss Schule, Bildung, Wissenschaft - Guntmar Kipphardt, Vors. Ausschuss Stadtentwicklung, -planung, Bauen Stellvertretende Sachpreisrichter*innen: - Anke Löhl, stv. Vors. Ausschuss Schule, Bildung, Wissenschaft - Barbara Soloch, stv. Vors. Ausschuss Stadtentwicklung, -planung, Bauen - Thomas Florinas, stv. Schulleitung Leibniz-Gymnasium - Andreas Müller, FB-Leitung Amt für Stadtplanung/Bauordnung, Stadt Essen - Andrea Schattberg, FB-Leitung Schule, Stadt Essen Fachpreisrichter*innen: - Martin Halfmann, Architekt, Köln - Prof. Rolf Westerheide, Architekt und Stadtplaner, Aachen - Prof. Burkhard Wegener, Landschaftsarchitekt, Köln - Dietmar Riecks, Architekt, Bochum - Prof. Anette Rudolph-Cleff, Architektin und Stadtplanerin, Darmstadt - Martin Harter, Geschäftsbereichsvorstand, Architekt, GBV 7, Stadt Essen - Simone Raskob, Geschäftsbereichsvorstand, Architektin, GBV 6, Stadt Essen Stellvertretende Fachpreisrichter*innen: - Andreas Bergknecht, Landschaftsarchitekt, stv. FB-Leitung, Abteilungsleitung, Grün und Gruga, Stadt Essen - Prof. Ulrich Hamann, Architekt, Darmstadt - Hiltrud Maria Lintel, Landschaftsarchitektin, Düsseldorf - Wiebke Schlüter, Architektin, Köln - Michael Lemke, Architekt, Abteilungsleiter Immobilienwirtschaft, Stadt Essen Prämierung (RPW § 7.2) Die Wettbewerbssumme ist ermittelt nach § 7 Absatz 2 der RPW 2013 auf der Basis HOAI. Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 270.000,- EUR netto zur Verfügung. Hiervon wird ein Teil in Form von Aufwandsentschädigungen ausgeschüttet. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen: Preise 1. 68.000,- EUR 2. 42.500,- EUR 3. 25.500,- EUR Anerkennungen Für Anerkennungen ist eine Summe von 34.000,- EUR vorgesehen. Die zum Verfahren ausgewählten Teilnehmenden erhalten bei Einreichung einer vollständigen und prüffähigen Wettbewerbsarbeit eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 5.000,- EUR netto. Bei einer angedachten Teilnehmerzahl von 20 Büros ergibt sich hier ein Betrag von 100.000,- EUR für Bearbeitungsentgelte. Sollten weniger als 20 Teilnehmende eine vollständige und prüffähige Arbeit einreichen so wird der freiwerdende Betrag gleichmäßig auf die übrigen Teilnehmenden verteilt. Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. Bei der Auszahlung an ausländische Preisträger wird die Mehrwertsteuer von der Ausloberin in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland ansässigen Unternehmen wird diese zusätzlich ausgezahlt.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Entfällt

5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Nachweise der Berufszulassung
Beschreibung: Teilnahmeberechtigt sind Architekt*innen als Generalplaner*innen mit einem*einer Landschaftsarchitekt*in als Nachunternehmer*in (Eignungsleihe gem. §46 VgV) oder Bewerbergemeinschaften aus Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen. Die Berechtigung zum Führen beider Berufsbezeichnungen muss von den Bewerbenden bzw. der Bewerbergemeinschaft nachgewiesen werden. Die Nennung des*der Landschaftsarchitekt*in, der Nachweis des entsprechenden Berufsnachweises sowie der Referenz B - Objektplanung Freianlagen - kann auch nach der Auswahl zur Teilnahme innerhalb einer dann gesetzten, angemessenen Frist erfolgen. Im Wettbewerb ist die beratende Mitwirkung von Fachplaner*innen mindestens der folgenden Planungsdisziplinen dringend empfohlen; die entsprechenden Fachberater*innen sind in der Verfassererklärung zu nennen: - Tragwerksplanung - Technische Gebäudeausrüstung HLSK und ELT - Brandschutz Sofern eine Einbindung von weiteren Fachplaner*innen bereits im Wettbewerb erfolgt, so sind diese ebenfalls im Rahmen der Verfassererklärung als Berater*innen anzugeben. Eine etwaige Zusammenarbeit mit Fachberater*innen liegt im Ermessen der teilnehmenden Berater*innen, Fachplaner*innen und Sachverständige. Fachberater*innen erbringen keine Leistungen nach HOAI § 34 - Gebäude und Innenräume oder HOAI § 39 - Freianlagen. Sie unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, welche die geforderten fachlichen Anforderungen sowie die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt*in bzw. Landschaftsarchitekt*in zu führen. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt*in / Landschaftsarchitekt*in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist und der die entsprechende Tätigkeit nachweisen kann. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn der*die bevollmächtigte Vertreter*in der juristischen Person und der*die Verfasser*in der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bewerber- bzw. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Jede Bewerbergemeinschaft hat eine*n bevollmächtigte*n Vertreter*in zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. I.d.R. ist dies der*die federführende Architekt*in. Als Teilnahmehindernisse gelten die unter RPW § 4 Abs. 2 beschriebenen, u.a. dürfen Bewerber*innen nicht an mehreren Bewerbergemeinschaften beteiligt sein. Mehrfachteilnahmen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft führen zum Ausschluss aller Beteiligten, wenn und insoweit diese zu einer unzulässigen Wettbewerbsverzerrung führen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Höchstanzahl erfolgreicher Angebote: 20
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Teilnahme am Wettbewerb ist eine Teilnehmerzahl von 20 vorgesehen. In einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren werden bis zu 20 Teilnehmer*innen gemäß EU-Bekanntmachung ermittelt. Bewerben können sich potentielle Generalplaner*innen unter Federführung i.d.R. des*der Architekte*in. Für die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb werden nur die Nachweise bzgl. des*der Architekt*in und des*der Landschaftsarchitekte*in abgefragt. Für die Bewerbung wird ein Bewerbungsformular zur Verfügung gestellt welches zwingend zu verwenden ist. Schlusstermin für die elektronische Einreichung der Bewerbungsunterlagen ausschließlich über die hierfür vorgesehene Funktion ist der in der Wettbewerbsbekanntmachung als "Frist für die Einreichung von Teilnahmeanträgen" benannte Termin. Im Rahmen der Bewerbungsunterlagen dokumentieren die Bewerbenden die Erfüllung der fachlichen Anforderungen sowie sonstiger Zulassungsvoraussetzungen zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung nach § 4 Abs.1 Satz 2 RPW 2013. Fachliche Anforderungen sowie sonstige Zulassungsvoraussetzungen zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung: - Form- und fristgerechter sowie vollständiger Eingang der Bewerbungsunterlagen - Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung gemäß § 46 Abs. 2 VgV (im Teilnahmeantrag) - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 + 124 GWB vorliegen (im Teilnahmeantrag) - Eigenerklärung zur geforderten Berufshaftpflichtversicherung (im Teilnahmeantrag) - Eigenerklärung gem. 5. EU-Sanktionspaket "Russlandsanktionen" - Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation jedes Bewerbers/ Mitglieds der Bewerbergemeinschaft durch aktuellen Nachweis der Berufszulassungen des*der Architekt*in und des*der Landschaftsarchitekt*in (Nachweis Landschaftsarchitekt*in kann nachgereicht werden) - Erklärung zur Teilnahme am Wettbewerb in Textform gem. § 126 BGB - Vorlage von mindestens zwei mit dem vorliegenden Projekt vergleichbaren Referenzen (1x Architekt*in, 1x Landschaftsarchitekt*in (Referenz Landschaftsarchitekt*in kann nach-gereicht werden) - Zusätzlich bei Bewerbern, die Referenzen einreichen, die sie als Projektleiter für ein anderes Büro erbracht haben: Bestätigung über die Projektleitung durch das andere Büro (den Urheber) Die Ausloberin behält sich die Nachforderung von Unterlagen vor. Alle Bewerbenden, die die Zulassungskriterien erfüllen, werden zum Auswahlverfahren zugelassen. Auswahlkriterien: Zum Nachweis der Fachkunde sollen mit dem vorliegendem Projekt hin-sichtlich der Komplexität vergleichbare Referenzprojekte eingereicht werden. Die Anzahl der Referenzen ist nicht beschränkt. Die Bewerbenden müssen jedoch eindeutig zwei Referenzprojekte - je eines für das Leistungsbild Objektplanung Gebäude sowie eines für das Leistungsbild Objektplanung Freianlagen - angeben, welche gewertet werden sollen. Diese sind im Bewerbungsformular eindeutig zu benennen und zu beschreiben. Zusätzlich ist zu jedem Referenzobjekt ein Referenzblatt in elektronischer Form (DIN A3 Querformat, 1 Seite) einzureichen. Auf dem Referenzblatt ist mind. ein Foto des fertiggestellten Projektes zum Nachweis der Realisierung sowie ergänzende graphische und ggf. kurze stichwortartige Erläuterungen darzustellen. Geforderte Referenzen: Referenz A - Objektplanung Gebäude (Architekt): - Realisiertes Hochbauprojekt vergleichbarer Komplexität - Fertigstellung (Lph 8 abgeschlossen bzw. Inbetriebnahme) im Zeitraum 2013 bis 2023 - min. Honorarzone III HOAI Objektplanung Gebäude - min. Lph 2-5 vom Bewerber erbracht - Herstellungskosten KG 300+400 min. 5,0 Mio. EUR brutto Referenz B - Objektplanung Freianlagen (Landschaftsarchitekt): - Realisiertes Freianlagenprojekt vergleichbarer Komplexität - Fertigstellung (Lph 8 abgeschlossen bzw. Inbetriebnahme) im Zeitraum 2013 bis 2023 - min. Honorarzone III HOAI Objektplanung Freianlagen - min. Lph 2-3, 5 vom Bewerber erbracht - Herstellungskosten KG 500 min. 0,25 Mio. EUR brutto Es erfolgt keine qualitative Bewertung von Referenzprojekten. Qualifizierung und Auswahl Bewerbende sind qualifiziert, wenn alle an die Referenzprojekte gestellten Mindestanforderungen und alle sonstigen fachlichen Anforderungen erfüllt sind. Zur Teilnahme am Wettbewerb ist eine Teilnehmendenzahl von 20 vorgesehen. Bei der Auswahl der Teilnehmenden wird die Ausloberin von unabhängigen, neutralen Fachleuten beraten. Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger*innen werden über die angemessene Ausgestaltung der Kriterien entsprechend beteiligt. Bei gleicher Qualifikation von mehr als der vorgesehenen Teilnehmendenzahl behält sich die Ausloberin vor die Entscheidung per Losentscheid zu treffen. Anschließend wird - ebenfalls per Losentscheid - eine angemessene Zahl von Nachrücker*innen ermittelt, die im Falle einer Absage eines ausgewählten Teilnehmenden bis zum Kolloquium als Teilnehmer*in nachrücken. Das Auswahlverfahren wird dokumentiert. Die Bewerbenden werden elektronisch über das Ergebnis des Auswahlverfahrens informiert. Den ausgewählten Bewerbenden werden die Unterlagen zur Bearbeitung des Wettbewerbs zugesandt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Höchstanzahl erfolgreicher Angebote: 20

5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Wettbewerbsergebnis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Entwurf
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kostenmanagement
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Terminmanagement
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätsmanagement
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Organisation und Personaleinsatz
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorarangebot
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10

5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Internetadresse der Auftragsunterlagen: [ https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDXDFKW/doc... ] ---
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDXDFKW

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Wettbewerbsbedingungen:
Die Entscheidung der Jury ist für den Erwerber bindend
Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDXDFKW
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2023-12-06+01:00 10:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Ausloberin behält sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen zur Nachprüfung gemäß GWB. Die Wettbewerbsteilnehmenden können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren gegenüber der Ausloberin rügen. Sollte dem behaupteten Verstoß seitens der Ausloberin nicht abge-holfen werden, besteht die Möglichkeit der Nachprüfung über die Vergabekammer. Anträge auf Nachprüfung sind zu richten an: Vergabekammer Rheinland Straße: Zeughausstraße 2-10 PLZ/Ort: 50667 Köln Telefon: 0221/147-3055 (Geschäftsstelle) Telefax: 0221/147-2889 Email: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de Internet: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/ Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit - der*die Antragsteller*in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

5.1.16 Weitere Informationen, Mediation und Überprüfung
Überprüfungsstelle: [ Vergabekammer Rheinland ] ---
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: [ Stadt Essen ] ---

8. Organisationen
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Untereinheit des Landes: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Essen
Registrierungsnummer: 05113-31001-15
Postanschrift: Lindenallee 68
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45127
Untereinheit des Landes: Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
Kontaktperson: 60-1-3
E-Mail: vergabe@immo.essen.de
Telefon: +492018860132
Rollen dieser Organisation:Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Untereinheit des Landes: Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 221147-3055
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3bb48dc1-df05-43aa-8932-17fe13daf65e - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Wettbewerbsbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2023-11-03+01:00 11:23:22+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00673466-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 213/2023
Datum der Veröffentlichung: 2023-11-06Z