Werkstattverfahren Innovationspark Altona, Hamburg / Deutschland

Deutschland - Landschaftsgestaltung - Werkstattverfahren Innovationspark Altona

231/2023

Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung

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1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung: HIE Hamburg Invest Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG

Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen

Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel: Werkstattverfahren Innovationspark Altona

Beschreibung: Zum Auftraggeber: Hamburg Invest ist die One-Stop-Agency für Ansiedlungen und Investitionen aus dem In- und Ausland in Hamburg sowie zentraler Partner der Hamburger Wirtschaft zu allen Themen der Wirtschaftsförderung. Das Ziel des städtischen Firmenverbundes ist es, Investitionen zu induzieren und Arbeitsplätze am Standort zu sichern und neu zu schaffen. Die HIE Hamburg Invest Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (HIE) wurde im Oktober 2017 gegründet und soll dauerhaft die gewerblichen/industriellen Grundstücke in der Freien und Hansestadt Hamburg entwickeln und verkaufen bzw. im Erbbaurecht vergeben. Sie ist Eigentümerin der Flächen. Im Rahmen der Flächenentwicklung schafften die Bezirksämter der Freien und Hansestadt Hamburg gemeinsam mit der HIE entsprechendes Planrecht, wo es dies erfordert. Parallel werden die Flächen entwickelt und durch die HIW Hamburg Invest Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH den ansiedlungswilligen Unternehmen am Markt angeboten. Das vorrangige inhaltliche Ziel der HIE ist, innovative Unternehmen im Innovationspark Altona anzusiedeln, um möglichst viele neue und hochwertige Arbeitsplätze in Hamburg zu halten und zu schaffen, so dass Hamburg als Zukunftsort für Innovationen weiter gestärkt wird. Dabei ist die Flexibilität an Grundstückszuschnitten und deren Bebaubarkeit ein maßgeblicher Faktor, damit die Unternehmen entsprechend ihren Bedarfen und Anforderungen bauen und ggf. Auch wachsen können. Aspekte wie Sicherheit und Einzäunungen von Grundstücken können für einzelne Unternehmen zudem wichtig sein, so dass die zukünftige Struktur dafür an bestimmten Stellen/Bereichen Optionen bereitstellen sollte. Weiteres wesentliches Ziel der HIE ist es, eine qualitativ hochwertige Gesamtentwicklung der einzelnen Innovationsparks sicherzustellen und im Rahmen von Funktionsplänen entsprechende Vorgaben und Gestaltungsleitplanken zu formulieren. Der Innovationspark Altona stellt als nördlicher Auftakt zur Science City Hamburg Bahrenfeld (SCHB) einen wichtigen Baustein der Vision der SCHB dar. Der Innovationsparks Altona befindet sich in Lurup an der Ecke Elbgaustraße und Luruper Hauptstraße, und ist ca. 1 km nordwestlich vom DESY Campus entfernt. Bei der Gesamtentwicklung des Innovationsparks Altona wird die Fläche im Eigentum der HIE (gemäß Bebauungsplan Sondergebietsfläche Technologiepark und zwei kleinen Gewerbeflächen mit insgesamt ca. 6,1 ha) zusammen mit den einzelnen Gewerbeflächen (insgesamt ca. 2,1 ha), die sich alle noch im Privateigentum befinden, betrachtet (Anlage 04.1 Plangebiet). Die HIE plant den Innovationspark Altona als ein lebendiges und städtebaulich attraktives Quartier zu entwickeln, um dort in Zukunft innovative Unternehmen insbesondere aus den Fokusbranchen Life Science, Nano- und Lasertechnologie, Quanten-Computing und Materialwissenschaften ansiedeln zu können. 2021 wurde vom Büro ROBERTNEUN eine städtebauliche Studie für die Flächen am Vorhornweg und arrondierende Grundstücke durchgeführt. Ziel dieser Studie war es, die Entwicklung des Innovationsparks mit den Überlegungen zur SCHB in Einklang zu bringen. Die hier entwickelten Stadtbausteine wurden zur Orientierung für die Verortung von der DESY Innovation Factory II (DIF II) und des tecHHub herangezogen (Anlage 2 Lageplan Auszug städtebauliche Studie ROBERTNEUN). Der tecHHub soll für Startups und wachsende innovative Unternehmen insbesondere im Bereich Life Science kurzfristig ein großes Labor- und Büroflächenangebot sowie Vernetzungsmöglichkeiten vorhalten. Der Fokus bei den Laborflächen liegt beim tecHHub auf biologische und chemische Nasslabore, wobei bei der DIF II der Fokus auf physikalische Labore liegt. Der tecHHub wird bis Ende 2023 fertiggestellt sein. Die Fertigstellung der DIF II ist in 2026 geplant. Die Struktur der Planung des tecHHub wurde an die städtebauliche Studie angelehnt und der Baukörper entsprechend verortet. Aufgrund der kritischen Hinweise der Öffentlichkeit zur städtebaulichen Studie, die im Rahmen der Bezirksausschüsse auch seitens der Bezirkspolitik geäußert wurden soll ein Funktionsplan als planerische Grundlage und detailliertere Vorgabe für zukünftige Bauvorhaben entwickelt werden. Die Genehmigungsfähigkeit von Ansiedlungen im Innovationspark ist zwar über den aktuellen Bebauungsplan Lurup 62/Bahrenfeld 67 (Anlage 04.2.1 B-Plan und Anlage 04.2.1 Begründung) bereits gegeben, aber in Abstimmung mit den städtischen Partnern aus der Bezirksverwaltung Altona, der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, der Science City Hamburg Bahrenfeld GmbH, der Behörde für Wirtschaft und Innovation, dem DESY und der HIE soll zur Ausgestaltung des Innovationsparks Altona ein Funktionsplan entwickelt werden. Zudem sollen die Bürger in einem Beteiligungsverfahren in dem Prozess eingebunden werden. Im Austausch mit den am Verfahren beteiligten städtischen Akteuren wurde mit Begleitung eines externen Beratungsbüros (büro luchterhandt & partner) ein grobes Verfahrensschema zur Entwicklung einer Funktionsplanung im Rahmen eines Werkstattverfahrens abgestimmt (Anlage 05 Verfahrensschema). Im Rahmen dieses Verfahrens soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen. Die teilnehmenden Büros sollen die vorhandenen Planungen von tecHHub und DIF II in den weiteren Planungsprozess einbinden. Zudem ist bei der Entwicklung des Funktionsplans die besondere Grundstückssituation insofern zu beachten, dass die einzelnen privaten Gewerbeflächen von insgesamt ca. 2,1 ha (Anlage 04.1) optional erst zu späteren, aktuell noch unbestimmbaren Zeitpunkten, von der HIE als Erweiterungsflächen für den Innovationspark erworben werden können. Eine perspektivische Integration der Flächen ist im Konzept zwingend einzubeziehen.

Kennung des Verfahrens: 19759c0f-f8ec-498a-995b-9e9b53ea5be1

Verfahrensart: Nichtoffenes Verfahren

Zentrale Elemente des Verfahrens: In dem geplanten kooperativen Werkstattverfahren, das unter Beteiligung mit der Öffentlichkeit und betroffenen bzw. vor Ort ansässigen Akteuren durchgeführt wird, soll ein städtebaulich-freiraumplanerisches Konzept entwickelt und in einem fortlaufenden Prozess weiter konkretisiert werden. Die so entstehende städtebaulich-freiraumplanerische Gesamtkonzeption bildet die Grundlage für die darauffolgende Funktionsplanung bzw. weiteren Hochbaumaßnahmen. Durch das kooperative Werkstattverfahren sollen insbesondere die Leistungen gemäß der Anlage Leistungsbild (Anlage 03) erbracht werden. Zur Auswahl und Beauftragung der Planungsbüros ist die Verfahrensart das Nicht offene Verfahren gem. § 16 VgV. Pro ausgewähltem Planungsteam und deren Teilnahme am gesamten Werkstattverfahren ist eine pauschale Vergütung/Honorar von 45.000 EUR (netto) vorgesehen. Es werden drei Planungsteams für die Bearbeitung im kooperativen Werkstattverfahren ausgewählt.

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 71420000 Landschaftsgestaltung

Zusätzliche Einstufung (cpv): 71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung

Zusätzliche Einstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros

Zusätzliche Einstufung (cpv): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt: Hamburg

Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)

Land: Deutschland

Ort im betreffenden Land

2.1.3 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt.: 196,000 EUR

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YNSHD9E

Rechtsgrundlage:

Richtlinie 2014/24/EU

vgv - 

2.1.6 Ausschlussgründe

Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

5. Los

5.1 Los: LOT-0001

Titel: Werkstattverfahren Innovationspark Altona

Beschreibung: Zum Auftraggeber: Hamburg Invest ist die One-Stop-Agency für Ansiedlungen und Investitionen aus dem In- und Ausland in Hamburg sowie zentraler Partner der Hamburger Wirtschaft zu allen Themen der Wirtschaftsförderung. Das Ziel des städtischen Firmenverbundes ist es, Investitionen zu induzieren und Arbeitsplätze am Standort zu sichern und neu zu schaffen. Die HIE Hamburg Invest Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (HIE) wurde im Oktober 2017 gegründet und soll dauerhaft die gewerblichen/industriellen Grundstücke in der Freien und Hansestadt Hamburg entwickeln und verkaufen bzw. im Erbbaurecht vergeben. Sie ist Eigentümerin der Flächen. Im Rahmen der Flächenentwicklung schafften die Bezirksämter der Freien und Hansestadt Hamburg gemeinsam mit der HIE entsprechendes Planrecht, wo es dies erfordert. Parallel werden die Flächen entwickelt und durch die HIW Hamburg Invest Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH den ansiedlungswilligen Unternehmen am Markt angeboten. Das vorrangige inhaltliche Ziel der HIE ist, innovative Unternehmen im Innovationspark Altona anzusiedeln, um möglichst viele neue und hochwertige Arbeitsplätze in Hamburg zu halten und zu schaffen, so dass Hamburg als Zukunftsort für Innovationen weiter gestärkt wird. Dabei ist die Flexibilität an Grundstückszuschnitten und deren Bebaubarkeit ein maßgeblicher Faktor, damit die Unternehmen entsprechend ihren Bedarfen und Anforderungen bauen und ggf. Auch wachsen können. Aspekte wie Sicherheit und Einzäunungen von Grundstücken können für einzelne Unternehmen zudem wichtig sein, so dass die zukünftige Struktur dafür an bestimmten Stellen/Bereichen Optionen bereitstellen sollte. Weiteres wesentliches Ziel der HIE ist es, eine qualitativ hochwertige Gesamtentwicklung der einzelnen Innovationsparks sicherzustellen und im Rahmen von Funktionsplänen entsprechende Vorgaben und Gestaltungsleitplanken zu formulieren. Der Innovationspark Altona stellt als nördlicher Auftakt zur Science City Hamburg Bahrenfeld (SCHB) einen wichtigen Baustein der Vision der SCHB dar. Der Innovationsparks Altona befindet sich in Lurup an der Ecke Elbgaustraße und Luruper Hauptstraße, und ist ca. 1 km nordwestlich vom DESY Campus entfernt. Bei der Gesamtentwicklung des Innovationsparks Altona wird die Fläche im Eigentum der HIE (gemäß Bebauungsplan Sondergebietsfläche Technologiepark und zwei kleinen Gewerbeflächen mit insgesamt ca. 6,1 ha) zusammen mit den einzelnen Gewerbeflächen (insgesamt ca. 2,1 ha), die sich alle noch im Privateigentum befinden, betrachtet (Anlage 04.1 Plangebiet). Die HIE plant den Innovationspark Altona als ein lebendiges und städtebaulich attraktives Quartier zu entwickeln, um dort in Zukunft innovative Unternehmen insbesondere aus den Fokusbranchen Life Science, Nano- und Lasertechnologie, Quanten-Computing und Materialwissenschaften ansiedeln zu können. 2021 wurde vom Büro ROBERTNEUN eine städtebauliche Studie für die Flächen am Vorhornweg und arrondierende Grundstücke durchgeführt. Ziel dieser Studie war es, die Entwicklung des Innovationsparks mit den Überlegungen zur SCHB in Einklang zu bringen. Die hier entwickelten Stadtbausteine wurden zur Orientierung für die Verortung von der DESY Innovation Factory II (DIF II) und des tecHHub herangezogen (Anlage 2 Lageplan Auszug städtebauliche Studie ROBERTNEUN). Der tecHHub soll für Startups und wachsende innovative Unternehmen insbesondere im Bereich Life Science kurzfristig ein großes Labor- und Büroflächenangebot sowie Vernetzungsmöglichkeiten vorhalten. Der Fokus bei den Laborflächen liegt beim tecHHub auf biologische und chemische Nasslabore, wobei bei der DIF II der Fokus auf physikalische Labore liegt. Der tecHHub wird bis Ende 2023 fertiggestellt sein. Die Fertigstellung der DIF II ist in 2026 geplant. Die Struktur der Planung des tecHHub wurde an die städtebauliche Studie angelehnt und der Baukörper entsprechend verortet. Aufgrund der kritischen Hinweise der Öffentlichkeit zur städtebaulichen Studie, die im Rahmen der Bezirksausschüsse auch seitens der Bezirkspolitik geäußert wurden soll ein Funktionsplan als planerische Grundlage und detailliertere Vorgabe für zukünftige Bauvorhaben entwickelt werden. Die Genehmigungsfähigkeit von Ansiedlungen im Innovationspark ist zwar über den aktuellen Bebauungsplan Lurup 62/Bahrenfeld 67 (Anlage 04.2.1 B-Plan und Anlage 04.2.1 Begründung) bereits gegeben, aber in Abstimmung mit den städtischen Partnern aus der Bezirksverwaltung Altona, der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, der Science City Hamburg Bahrenfeld GmbH, der Behörde für Wirtschaft und Innovation, dem DESY und der HIE soll zur Ausgestaltung des Innovationsparks Altona ein Funktionsplan entwickelt werden. Zudem sollen die Bürger in einem Beteiligungsverfahren in dem Prozess eingebunden werden. Im Austausch mit den am Verfahren beteiligten städtischen Akteuren wurde mit Begleitung eines externen Beratungsbüros (büro luchterhandt & partner) ein grobes Verfahrensschema zur Entwicklung einer Funktionsplanung im Rahmen eines Werkstattverfahrens abgestimmt (Anlage 05 Verfahrensschema). Im Rahmen dieses Verfahrens soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen. Die teilnehmenden Büros sollen die vorhandenen Planungen von tecHHub und DIF II in den weiteren Planungsprozess einbinden. Zudem ist bei der Entwicklung des Funktionsplans die besondere Grundstückssituation insofern zu beachten, dass die einzelnen privaten Gewerbeflächen von insgesamt ca. 2,1 ha (Anlage 04.1) optional erst zu späteren, aktuell noch unbestimmbaren Zeitpunkten, von der HIE als Erweiterungsflächen für den Innovationspark erworben werden können. Eine perspektivische Integration der Flächen ist im Konzept zwingend einzubeziehen.

Interne Kennung: #1

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 71420000 Landschaftsgestaltung

Zusätzliche Einstufung (cpv): 71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung

Zusätzliche Einstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros

Zusätzliche Einstufung (cpv): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt: Hamburg

Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)

Land: Deutschland

Ort im betreffenden Land

Zusätzliche Informationen: 

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns: 2024-04-01+02:00

Enddatum: 2024-10-01+02:00

5.1.6 Allgemeine Informationen

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet

Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# Hinweise zu Bietergemeinschaften: Die Bildung einer Bietergemeinschaft ist möglich. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll. Sofern die ausgeschriebenen Leistungen der Bereiche Städtebau und Landschaftsarchitektur/ Freiraumplanung nicht von einem teilnehmenden Büro erbracht werden können, ist die Bildung von Bietergemeinschaften aus Stadtplanern/-innen bzw. Architekten/-innen mit Landschaftsarchitekten/-innen oder Freiraumplanenden oder die Bewerbung als Einzelbewerbender, der jeweils 2 Fachrichtungen vertritt, zwingend vorgeschrieben.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium:

Art: Eignung zur Berufsausübung

Bezeichnung: Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister bzw. in ein Handelsregister am Wohnort des Bewerbers nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift.

Beschreibung: Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister bzw. in ein Handelsregister am Wohnort des Bewerbers nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift. B2) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen; B3) Nachweis bzw. Eigenerklärung zur Vertretungsberechtigung B4) KMU-Eigenerklärung B5) Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen. B6) Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen (vgl. Anlage 01_Bewerberbogen, S. 1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Geforderte Berufsqualifikation gem. § 75 (1) VgV. Als Berufsqualifikation wird der Beruf Stadtplaner/Architekten/Landschaftsarchitekten für städtebauliche Leistungen gem. Merkblatt Nr. 51 gefordert. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenem Satz benennen.

Kriterium:

Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen abzugeben: B1) Erklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung/Zusammenarbeit; B2 - A) Eigenerklärung über geleistete Steuerzahlungen (Alternativ: Bescheinigung von der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaates, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (Auskunft in Steuersachen, max. 12 Monate alt) ordnungsgemäß erfüllt. Stichtag ist der Tag der Submission des Teilnahmewettbewerbs); B2 - B) Eigenerklärung über geleistete Sozialabgaben. (Alternativ: Nachweis über regelmäßige Leistung der Sozialversicherungsbeiträge (Unbedenklichkeitsbescheinigung der Einzugsstelle (max. 12 Monate alt) UND der Berufsgenossenschaft, aktuell und gültig) Stichtag ist der Tag der Submission des Teilnahmewettbewerbs); C1) Aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) der Berufshaftpflichtversicherung; C2) Erklärung über den Gesamt- und Teilumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 45 (1) VgV) für die Leistungen aus dem Bereich Städtebau, Landschaftsarchitektur/Freiraumplanung die mit ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Die aufgezählten Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate und müssen noch gültig sein. Die geforderten Unterlagen sind bei Bewerbergemeinschaften für alle Mitglieder bzw. für alle Unterauftragnehmer (Eignungsleihe) vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise in deutscher Sprache vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn diese nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, indem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Die Bewerbung und zugehörige Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Angaben nachzufordern. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zu C1: die Deckungssummen für den Leistungsbereich im Bereich Städtebau und Freiraumplanung (in Anlehnung an Merkblatt Nr. 51 AKBW) mind. 1 500 000 EUR für Personenschäden, mind. 1 000 000 EUR für sonstige Schäden abdecken. Zu C2: der Teilumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre für die Leistungen aus dem Bereich Städtebau/Landschaftsarchitektur, die mit ausgeschrieben Leistungen vergleichbar sind, muss mind. 100 000 EUR (netto) im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2020/2021/2022) betragen. Sofern in Bewerbergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bewerber der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben.

Kriterium:

Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Beschreibung: D1) Liste der wesentlichen in den letzten 7 Jahren (Stichtag: 1.1.2016) erbrachten Leistungen (§ 46 (3) 1.VgV); D2) Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers; D3) Erklärung der Beschäftigtenzahl in den letzten 3 Jahren (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV). Über die geforderten Nachweise hinaus abgegebene Unterlagen (Bürobroschüren o. ä.), bleiben unberücksichtigt. Maßgeblich sind die Angaben im Teilnahmeantrag. Referenzen aus früheren Tätigkeiten in anderen Büros werden zugelassen, soweit eine Bescheinigung des früheren Arbeitgebers vorliegt, dass diese Referenzen in leitender Position bearbeitet wurden. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zu D1: Die Projekte müssen in den vergangenen 7 Jahren (Stichtag 1.1.2016) bearbeitet worden sein. Die Leistungen dürfen nicht vor dem 1.1.2016 begonnen sein und die jeweils geforderten Leistungen müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung abgeschlossen sein. Die Referenzen sind unter: a) Angabe der Projektbeschreibung; b) Angabe des Projekttyps; c) Angabe des Leistungszeitraums vgl. Leistungen (LPH 1-3) der Landschaftsarchitektur/ Freiraumplanung (in Anlehnung an § 24 HOAI 2013) und für vgl. Leistungen (LPH 1-3) des Städtebaus (in Anlehnung an gem. Merkblatt Nr. 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg (Stand 12/2020); d) Angabe des Plangebiets in ha; e) Angabe zu Erfahrungen mit dialogorientierten Planungsverfahren; f) Angabe zum vergleichbaren Leistungsbild (städtebauliche Machbarkeitsstudie ODER städtebaulicher Rahmenplan/Funktionsplan. bearbeiteter Leistungsumfang vergleichbar mit LPH 2 und 3 gem. Merkblatt 51 AKBW f) Angabe der Preise/Auszeichnungen und Anerkennung zum Projekt; g) Angabe zu Art des Auftraggebers; h) Angabe und Nennung des Bauherren mit Ansprechpartner/in (inklusive Telefonnummer) in die Leistungsübersicht (D1.3) einzutragen. Zu D2: Stadtplaner/Architekten/Landschaftsarchitekten für städtebauliche Leistungen gem. Merkblatt Nr. 51; Mitarbeiter/innen mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss (Dipl.-Ing./Dipl.-Ing. (FH) oder Master oder Bachelor an Universitäten oder Fachhochschule. Zu D3: Es sind mindestens 3 festangestellte Mitarbeiter/innen mit einem berufsqualifizierendem Hochschulabschluss für städtebauliche Leistungen gem. Merkblatt Nr. 51 im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2020/2021/2022) nachzuweisen (davon durchschnittlich: 1 Projektleiter/in/Führungskraft mit Kammereintrag als Stadtplaner/ in oder, Architekt/in UND mind. 1 Landschaftsarchitekt/in) und 1 Mitarbeiter/innen mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss aus den Fachrichtungen Stadtplanung oder Architektur oder Landschaftsarchitektur). Das federführende Büro ist hierbei zwingend das Stadtplanungs-/Architekturbüro. Es werden sowohl Inhaber als auch sozialversicherungspflichtig beschäftigte Mitarbeiter/innen mit entsprechenden Berufsqualifikation gewertet. Bewerbergemeinschaften können diese Anforderung gemeinsam erfüllen. Über die geforderten Nachweise hinaus abgegebene Unterlagen (Bürobroschüren o. ä.), bleiben unberücksichtigt. Maßgeblich sind die Angaben im Teilnahmeantrag. Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Angebotsabgabe auffordert. Die Auswahl erfolgt für den Bereich Städtebau und Freiraumplanung (in Anlehnung Merkblatt Nr. 51 AKBW Stand 12/2020) anhand eingereichter Projekte aus der Leistungsübersicht in den Kriterien (vgl. Anlage 01_Bewerberbogen Abschnitt D1.1): A) städtebaulich-freiraumplanerische Entwicklung mit vergleichbarer Größe des Projekts (ab 3 ha Plangebiet = 1 Punkt; ab 6 ha Plangebiet = 2 Punkte (max 2 Punkte je Referenz) B) vergleichbare Planungsaufgabe (max. 4 Punkte je Referenz) C) städtebaulich-freiraumplanerische Entwicklung mit vergleichbarem Leistungsbild; städtebauliche Machbarkeitsstudie = 1 Punkt ODER städtebaulicher Rahmenplan/Funktionsplan = 3 Punkte (max. 3 Punkte je Referenz) D) Projekte im Bereich Städtebau mit freiraumplanerischen Leistungen, die mit Preisen aus geregelten Wettbewerben oder Auszeichnungen für realisierte Projekte (z. B. Deutscher Städtebaupreis oder vergleichbar) ausgezeichnet wurden; Projekt mit Anerkennung = 1 Punkt ODER Preis/Auszeichnungen für realisierte Projekte = 3 Punkte (max. 3 Punkte je Referenz) E) Projekte mit vergleichbarer Prozessqualität; Projekt mit Planung im Dialog mit ausgesuchten Stakeholdern/Multiplikatoren = 1 Punkt, Planung im Dialog mit der Öffentlichkeit = 1 Punkt (max. 4 Punkte je Referenz) F) Projekte der städtebaulich-freiraumplanerischen Entwicklung mit vergleichbarer angestrebten Qualität; in Bezug auf die qualitätsvolle städtebauliche Einbindung der Neubauten in das bestehende Umfeld = 1 Punkt, städtebauliche Gestaltqualität mit Qualität der Neubaufassaden = 1 Punkt, identitätsstiftende städtebaulich-hochbauliche Adressbildung = 1 Punkt, qualitätsvolle Ausformulierung der Zugangssituation = 1 Punkt, adressatengerechte Freiraumzonierung = 1 Punkt, adressatengerechte und zukunftsweisende Mobilitätskonzeption = 1 Punkt (max. 6 Punkte je Referenz) Die Bewertung erfolgt anhand von zwei Referenzen (je Referenz ein Referenzblatt max. 2 DIN A3 mit Plandarstellungen) des Bewerbers. Je Referenz werden 0 bis 20 Punkte vergeben. Insgesamt können mit den zwei nachgewiesenen Projekten somit maximal 40 Punkte erreicht werden.

Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Gewichtung (Punkte, genau): 40

Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:

Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5

Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 9

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium:

Art: Qualität

Bezeichnung: Struktur des Projektteams zur Erfüllung dieser Ausschreibung: Erstellung eines Organigramms mit der Benennung und Qualitfikation der vorgesehenen Mitarbeitenden und deren Position im Projektteam sowie deren zu erbringenden Leistungsanteile

Beschreibung: Detaillierte Anforderungen werden mit der Angebotsaufforderung zu Beginn der Angebotsphase mitgeteilt

Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30

Kriterium:

Art: Qualität

Bezeichnung: Personalspezifische Referenzen der Projektleitung sowie der stellv. Projektleitung

Beschreibung: Detaillierte Anforderungen werden mit der Angebotsaufforderung zu Beginn der Angebotsphase mitgeteilt

Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30

Kriterium:

Art: Qualität

Bezeichnung: Motivationsschreiben und spezifische Herangehensweise an die Aufgabenstellung

Beschreibung: Detaillierte Anforderungen werden mit der Angebotsaufforderung zu Beginn der Angebotsphase mitgeteilt

Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNSHD9E/documents,

Ad-hoc-Kommunikationskanal:

URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNSHD9E

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNSHD9E

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig

Varianten: Nicht zulässig

Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-03+01:00 12:00:00+01:00

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Gem. § 56 Abs. 4 VgV sind die nachgeforderten Unterlagen vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Zuschlagskriterien gem. Zuschlagsmatrix (Anlage 02) - Leistungsbild (Anlage 03) - Angebotsaufforderung und Mustervertrag (wird in der Angebotsphase versandt)

Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich

Aufträge werden elektronisch erteilt

Zahlungen werden elektronisch geleistet

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung:

Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem

Kein dynamisches Beschaffungssystem

Elektronische Auktion:

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Finanzbehörde - Vergabekammer (FB VK)

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: HIE Hamburg Invest Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG

8. Organisationen

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI

Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83

Stadt: Bonn

Postleitzahl: 53119

Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)

Land: Deutschland

E-Mail: esender_hub@bescha.bund.de

Telefon: +49228996100

Rollen dieser Organisation:

TED eSender

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung: HIE Hamburg Invest Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG

Registrierungsnummer: DE 235323314

Postanschrift: Wexstraße 7  

Stadt: Hamburg

Postleitzahl: 20355

Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)

Land: Deutschland

E-Mail: ausschreibung@marketing.hamburg.de

Telefon: +49402270190

Rollen dieser Organisation:

Beschaffer

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung: büro luchterhandt & partner Luchterhandt Senger Stadtplaner PartGmbB

Registrierungsnummer: DE340365211

Postanschrift: Versmannstraße 32  

Stadt: Hamburg

Postleitzahl: 20457

Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)

Land: Deutschland

E-Mail: innovationspark@luchterhandt.de

Telefon: +494070708070

Rollen dieser Organisation:

Beschaffungsdienstleister

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung: Finanzbehörde - Vergabekammer (FB VK)

Registrierungsnummer: keine Angabe

Postanschrift: Gänsemarkt 36  

Stadt: Hamburg

Postleitzahl: 20354

Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)

Land: Deutschland

E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de

Telefon: +49 4042823-1690

Rollen dieser Organisation:

Überprüfungsstelle

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5ab8d3b7-396f-4957-a5b2-bceea6d43707 - 01

Formulartyp: Wettbewerb

Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung

Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2023-11-28+01:00 17:21:33+01:00

Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch 

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00726381-2023

ABl. S – Nummer der Ausgabe: 231/2023

Datum der Veröffentlichung: 2023-11-30Z