Ersatzneubau KITA-Gute Laune, Lübben / Deutschland

21/12/2022 S246
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Deutschland-Lübben: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

2022/S 246-711063

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Lübben (Spreewald)

Postanschrift: Poststraße 5

Ort: Lübben

NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald

Postleitzahl: 15907

Land: Deutschland

Kontaktstelle(n): DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH

E-Mail: uwe.brenner@dsk-gmbh.de

Telefon: +49 3557800211

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: https://www.luebben.de/stadt-luebben/de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YMU6R55...
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YMU6R55
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Hochbaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb "Ersatzneubau KITA-Gute Laune" in Lübben (Spreewald)
Referenznummer der Bekanntmachung: W 2022/15
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Lübben plant die Errichtung eines Ersatzneubaus für die KITA "Gute Laune" mit 180 Plätzen am Standort "Am Eichengrund". Das gesamte Areal mit einer Fläche von ca. 22.000 m² soll neugestaltet werden.
Neben dem Ersatzneubau der KITA und deren Freianlagen, ist die Unterbringung eines Quartierstreffs und die Aufwertung der umliegenden Frei- und Verkehrsflächen vorgesehen. Die vorhandenen Rad- und Fußverbindungswege zwischen der angrenzenden Wohnbebauung und Kleingartensiedlung sollen ausgebaut und aufgewertet werden.
Durch den Neubau KITA und Quartierstreff sowie die Umgestaltung der umliegenden Freiflächen soll ein Mehrwert für das gesamte Wohngebiet geschaffen werden.
Für die Hochbaumaßnahmen (KITA und Quartierstreff) sind die Nettoherstellungskosten (KG 300 und 400) mit ca. 6,5 Mio. EUR veranschlagt. Für die Herstellung der Frei- und Verkehrsanlagen (KG 500) ist der Kostenrahmen mit netto ca. 1,5 Mio. EUR veranschlagt.
Mit dem Verfahren eines Realisierungswettbewerbes soll auf der Grundlage der Wettbewerbsergebnisse die beste architektonische, städtebauliche, funktionale und wirtschaftliche Lösung für die zu realisierende Hochbaumaßnahmen sowie die Gestaltung der Frei- und Verkehrsanlagen gefunden werden.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Folgende Eignungskriterien sind für die Zulassung zum RPW Wettbewerbsverfahren von den Bewerber:innen nachzuweisen:
1. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
- durch einen Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt:in / Bauvorlageberechtige:r gem. § 65 BbgBO und Landschaftsarchitekt:in.
- durch einen Referenznachweis im Bereich Architektur der/des Architekt:in / Bauvorlageberechtigten gem. § 65 BauGB:
Nachweis der verantwortlichen Objektplanung Architektur im eigenen Büro (mind. Leistungsphasen 2-5 nach § 34 HOAI 2021) von 1 Bauvorhaben der Honorarzone III oder höher mit einem Baukostenvolumen von mindestens 3 Mio. EUR netto (in den Kostengruppen 300 und 400), innerhalb der letzten 5 Jahre. Als nachgewiesen gilt eine Referenz, wenn die Leistungsphase 5 nach dem 01.01.2017 bzw. bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung dieses Wettbewerbsverfahrens abgeschlossen wurde.
Hinweis zur Eignungsleihe gemäß § 47 Vergabeverordnung: Bewerber:innen, insbesondere Berufsanfänger und kleinere Büros, die über keinen eigenen Referenznachweis im geforderten Umfang verfügen, können sich gemäß § 47 VgV der Eignungsleihe bedienen.
Hinweis zur Einreichung der Referenz: Der Nachweis der Referenzen ist erst nach dem Losverfahren von den so ausgewählten Bewerber:innen einschließlich der Nachrücker:innen zu führen und hat nach Aufforderung durch die Wettbewerbsbetreuung in einer Frist von 10 Tagen zu erfolgen. Zur Einreichung der Referenz stellt die Wettbewerbsbetreuung ein Formblatt zur Verfügung. Kann der Nachweis durch eine:n geloste:n Bewerber:in nicht erbracht werden, so werden die Nachrückenden in der durch die Auslosung festgelegten Reihenfolge nachnominiert.
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Berufshaftpflicht Architekt:in / Bauvorlageberechtigte:r gem. § 65 BauGB:
Gefordert wird im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden sowie 750.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden. Zur Teilnahme am Wettbewerb genügt zunächst der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung (auch mit niedrigeren Deckungssummen) mit zusätzlicher Eigenerklärung, diese im Falle einer Beauftragung auf die geforderten Mindestdeckungssummen zu erhöhen.
Preisträger:innen, die nicht bereits über eine Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen verfügen, müssen im Verhandlungsverfahren zum Nachweis ihrer Eignung für die Auftragserteilung außerdem die Bestätigung eines Haftpflichtversicherers vorlegen, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abgeschlossen werden kann.
- Berufshaftpflicht Landschaftsarchitekt:in:
Gefordert wird im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 1,0 Mio. EUR für Personenschäden sowie 500.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden. Zur Teilnahme am Wettbewerb genügt zunächst der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung (auch mit niedrigeren Deckungssummen) mit zusätzlicher Eigenerklärung, diese im Falle einer Beauftragung auf die geforderten Mindestdeckungssummen zu erhöhen.
Preisträger:innen, die nicht bereits über eine Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen verfügen, müssen im Verhandlungsverfahren zum Nachweis ihrer Eignung für die Auftragserteilung außerdem die Bestätigung eines Haftpflichtversicherers vorlegen, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abgeschlossen werden kann.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

Teilnahmeberechtigt sind Bewerbergemeinschaften aus jeweils mindestens einem:r Architekt:in oder Bauvorlageberechtigten gem. § 65 BbgBO und mindestens einem:r Landschaftsarchitekten:in sowie Bewerber:innen, die über beide genannten Berufsqualifikationen verfügen. Die Federführung liegt bei dem/der objektplanenden Architekt:in/Bauvorlageberechtigten, die fortlaufende Kommunikation erfolgt ebenfalls über den/die objektplanende:n Architekt:in/Bauvorlageberechtigte:n.
Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
Bewerbergemeinschaft: mayerwittig Architekten und Stadtplaner GbR, Cottbus und Ahner Landschaftsarchitektur, Königs Wusterhausen
Bewerbergemeinschaft: Architekturbüro Docter, Lübben und KUULA Landschaftsarchitekten, Berlin
Bewerbergemeinschaft: die Stadtwerkstatt, Teupitz und PST GmbH, Werder (Havel)
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Das Preisgericht wird sein Urteil maßgeblich aus der Qualität aller Arbeiten und der Gesamtqualität der zur engsten Wahl anstehenden Entwürfe bilden.
Der Entscheidungsfindung dienen insbesondere folgende Beurteilungshauptkriterien:
- städtebauliche und architektonische Qualität des Gebäudes/Gebäudekomplexes
- Umsetzung des Raum- und Funktionsprogramms unter Einhaltung der Flächenvorgaben
- Funktionalität und Gestaltungsqualität Gebäude
- Funktionalität und Gestaltungsqualität Freiflächen
- Nachhaltigkeit und Energieeffizienz (energetisches Konzept)
- Wirtschaftlichkeit der Maßnahme unter Beachtung der Investitions- und Unterhaltungskosten
Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/01/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von 62.000,00 EUR netto zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis des §§ 35, 40 und 48 der HOAI 2021 in der Fassung vom 12.11.2020 ermittelt worden. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis 24.800,00 EUR
2. Preis 18.600,00 EUR
3. Preis 12.400,00 EUR
für Anerkennungen 6.200,00 EUR
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss, eine andere Verteilung der Preis- und Anerkennungssumme vorzunehmen.
IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Herr Prof. Dipl.-Ing. Bernd Huckriede, Architekt, Cottbus
Frau Prof. Dipl.-Ing. Anna Lundqvist, Landschaftsarchitektur, Stadtplanung, Berlin
Herr Dipl. Ing. (FH) Urs Ganter, Architekt, Bernau bei Berlin
Frau Dipl.-Ing. Sandra Nehiba, Architektin, Brandenburg an der Havel
Herr M.A. Stefan Blasius, Architekt, Cottbus
Herr Jens Richter, Bürgermeister der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Blota)
Frau Susan Richter, Stadtverwaltung Lübben, Fachbereich Ordnung, Bildung und Soziales, Sachgebietsleiterin im Bereich Schulen und Kitas
Herr René Pötschick, Stadtverwaltung Lübben, Fachbereich Bauwesen, Sachgebietsleiter Gebäudemanagement
Herr Peter Rogalla, Vorsitzender Stadtverordnetenversammlung, Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Blota)
Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Weitere Erläuterungen, die Aufgabenstellung und zeitliche Angaben sowie die gesamte Auslobung stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur
Verfügung unter: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YMU6R55...
Bekanntmachungs-ID: CXP9YMU6R55
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg

Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107

Ort: Potsdam

Postleitzahl: 14473

Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg

Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107

Ort: Potsdam

Postleitzahl: 14473

Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 GWB (Einleitung, Antrag):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg

Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107

Ort: Potsdam

Postleitzahl: 14473

Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/12/2022