Landkreis Main-Spessart - Neubau Schulcampus Marktheidenfeld, Karlstadt / Deutschland

19/08/2022 S159
I.
II.
III.
IV.
VI.
Deutschland-Karlstadt: Dienstleistungen von Architekturbüros

2022/S 159-454590

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Main-Spessart, vertreten durch die Landrätin Frau Sabine Sitter

Postanschrift: Marktplatz 8

Ort: Karlstadt

NUTS-Code: DE26A Main-Spessart

Postleitzahl: 97753

Land: Deutschland

Kontaktstelle(n): Landratsamt Main-Spessart - Vergabestelle Hochbauverwaltung

E-Mail: vergabestelle@Lramsp.de

Telefon: +49 93537930

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: https://www.main-spessart.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://evergabe.mainpost.de/Veroeffentlichung/av1a0980-eu
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: gk Projektmanagement

Postanschrift: Bismarckstraße 17

Ort: Kitzingen

NUTS-Code: DE268 Kitzingen

Postleitzahl: 97318

Land: Deutschland

Kontaktstelle(n): Michael Kunz

E-Mail: info@gk-projektmanagement.de

Telefon: +49 93212672930

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: http://www.gk-projektmanagement.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://evergabe.mainpost.de/Veroeffentlichung/av1a0980-eu
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Landkreis Main-Spessart - Neubau Schulcampus Marktheidenfeld

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.2)Beschreibung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Landkreis Main-Spessart plant in Marktheidenfeld den Neubau eines Schulcampus bestehend aus Realschule und Gymnasium. Der Neubau

erfolgt am Standort der bereits existierenden Schulen. Die Gesamtkonzeption des Schulstandortes Marktheidenfeld folgt dem Grundsatzbeschluss des Kreistages des Landkreis Main-Spessart vom 20. April 2020, in welchem die Variante 3 aus einer vorangegangenen Machbarkeitsstudie gewählt wurde. Diese sieht vor die Realschule und das Gymnasium grundsätzlich in baulich separierten Gebäudekomplexen unter Einbeziehung eines

bestehenden Mensagebäudes zu realisieren. Der Neubau einer 3-fach Sporthalle ist vom Standort Schulcampus ausgelagert und wird in einem

separatem Verfahren auf dem benachbarten Sportcampus realisiert – die Sporthalle ist nicht Gegenstand des Wettbewerbs. Der Schulstandort befindet sich an der Oberländerstraße und Sudetenstraße/Montfortstraße in 97828 Marktheidenfeld. Das Areal ist verkehrstechnisch grundsätzlich über einen Haupt-Verkehrs-Ring erschlossen - Karbacher Straße (nordwestlich), Äußeren Ring (nordöstlich), Baumhofstraße (südöstlich) sowie Ringstraße (südwestlich). Eine durchgeführte Machbarkeitsstudie sieht einen Neubau der Realschule und Gymnasium auf dem bestehenden Schulstandort vor. Ziel des Wettbewerbs ist es, für diesen Standort ein qualitätsvolles, wirtschaftliches und nachhaltiges Gebäudeensemble zu erhalten, das auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen sensibel und angemessen antwortet und im Besonderen mit den Ansätzen der Schulpädagogik korrespondiert.

• die pädagogischen Konzepte sollen in die Architektur mit einfließen

• eine clevere Raumaufteilung, die verschiedenen Anforderungen gerecht wird

• Lernraum soll zum Lebensraum werden

• Schulhäuser, die auch Jahrzehnte später noch funktionieren

• Schulgebäude, die auch Jahrzehnte später noch ökonomisch betrieben werden können

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

1. Teilnahmeberechtigt sind Architekt-/ innen in Arbeitsgemeinschaft mit Landschaftsarchitekt/innen.

Die Federführung für die Arbeitsgemeinschaft liegt bei den Architekt-/innen. Die Landschaftsarchitekt/innen müssen erst mit Abgabe der Verfassererklärung benannt werden. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Zugelassen sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt-/in (für die Gebäudeplanung) bzw. Landschaftsarchitekt-/ in (für die Freianlagenplanung) befugt sind. Stadtplaner-/innen und Innenarchitekt-/innen sind nur als Mitverfasser

in Bewerbergemeinschaft mit Architekt-/innen und Landschaftsarchitekt-/innen zugelassen. Weitere Fachplaner können als Fachberater hinzugezogen werden. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt-/ in bzw. Landschaftsarchitekt-/in, wer über einen Hochschulabschluss, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der 2013/55/EU entspricht. Juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und für die Wettbewerbsteilnahme ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften, bei welchen mindestens ein Mitglied (je Objektplanung) die Anforderungen erfüllt, die an natürliche und juristische Personen gestellt werden. Die Anforderungen an die Bewerbergemeinschaften gelten unter folgenden Umständen als erfüllt, wenn die Bildung einer Bewerbergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt ist, wenn alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, wenn ausgeführt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.

Auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften wird im Hinblick auf die Berücksichtigung von Berufsanfängern und kleineren

Büros hingewiesen. Die Bewerbergemeinschaften haben in der Verfassererklärung einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Bekanntmachung erfüllt sein.

2. Bewerbungsunterlagen

Für das Bewerbungsverfahren ist ein einheitliches Bewerbungsformblatt einzureichen.

Um sich im Bewerbungsverfahren für die Teilnahme am Wettbewerb zu qualifizieren, müssen die Teilnehmenden einen Nachweis über ihre

Berufszulassung, eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und ein Referenzprojekt nachweisen.

Eine Eigenerklärung über Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB als Anlage des Bewerbungsformblattes ist von den

Teilnehmenden auszufüllen und zu unterschreiben. Das Bewerbungsformblatt kann den Teilnahmeunterlagen entnommen werden.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

Architekt-/ innen in Arbeitsgemeinschaft mit Landschaftsarchitekt/innen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 20
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
PECK.DAAM architekten gmbh, München
mvm + starke architekten PartGmbB, Köln
Numrich Albrecht Klumpp Architekten, Berlin
Benkert Schäfer Architekten Partnerschaft mbB, München
gernot schulz : architektur GmbH, Köln
Wittfoht architekten bda, Stuttgart
Weitere 14 Teilnehmende werden durch einen vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ausgewählt. 14 Teilnehmende werden aus den eingehenden qualifizierten Bewerbungen zur Teilnahme am Wettbewerb gemäß § 3 Abs. 3 RPW ausgewählt. Zusätzlich werden Nachrückende in angemessener Zahl durch das Los bestimmt. Die Losziehung erfolgt unter Aufsicht einer vom Auslober unabhängigen Dienststelle.
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Zulassung der Arbeiten

Das Preisgericht lässt alle Arbeiten zur Beurteilung zu, die

• termingemäß eingegangen und rechtskräftig unterschrieben sind.

• den wesentlichen formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen.

• keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen.

• in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen.

Bindende inhaltliche Vorgaben, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss

führt, werden nicht festgesetzt. Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht. Die Entscheidungen,

insbesondere über den Ausschluss von Arbeiten sind zu protokollieren.

Beurteilungskriterien

Das Preisgericht wird bei der Bewertung und Beurteilung der Arbeiten die

folgenden Kriterien anwenden (die Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar/alle Kriterien sind gleichrangig):

■ Leitidee / städtebauliche Einbindung

■ Gestalterische Qualität

■ Erfüllung des Programms und der funktionalen Anforderungen (Raumakustik,...)

■ Wirtschaftlichkeit / Kennzahlen aus NF, BGF, BRI, Fassadenhüllfläche

■ Qualität der Freiraumgestaltung mit Einbindung in die Umgebung

und verkehrliche Anbindung

■ Angemessenheit der vorgeschlagenen Maßnahmen/Bauablauf/laufender Schulbetrieb

■ Ökologie (Nachhaltigkeit, graue Energie, Regenerative Energien) und Ökonomie (Energiekosten, Lebenszykluskosten)

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/09/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Es wird eine Wettbewerbssumme von 255.000,-€ netto bereitgestellt. Die Wettbewerbssumme wird auf die Preisträger sowie als Aufwandsentschädigung an alle Teilnehmenden für die Erbringung der in der Auslobung definierten Leistung einschließlich Modell aufgeteilt.

Die Auszahlung erfolgt nur bei fristgerechter Einreichung einer prüfungsfähigen Wettbewerbsarbeit und vollständiger Erbringung der geforderten

Wettbewerbsleistungen. Der Anteil von 115.000,00 € netto folgendermaßen auf die Preise verteilt:

1. Preis: 47.000,00 € (netto)

2. Preis: 30.000,00 € (netto)

3. Preis: 18.000,00 € (netto)

Anerkennungen: 2 x 10.000,00 € (netto)

Der Anteil von 140.000,00 € netto der Aufwandsentschädigung beträgt bei 20 Teilnehmenden jeweils 7.000, 00 € netto.

Bei geringerer Teilnehmeranzahl wird die Gesamtsumme anteilig entsprechend neu aufgeteilt.

Sofern mit Preisen oder Anerkennung ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer Mehrwertsteuer abführen, wird diese zusätzlich vergütet.

Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen. Bei der Auszahlung an ausländische Preistragenden wird die Mehrwertsteuer von 19 Prozent vom Auslober einbehalten und in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland lebenden Preistragenden wird die Mehrwertsteuer ausgezahlt.

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

wie IV.3.1)

IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Fachpreisrichter
Herr Tobias Wulf, Architekt, Stuttgart
Herr Rainer Kriebel, Architekt, Würzburg
Herr Michael Triebswetter, Landschaftsarchitekt, Kassel
Stellvertreter:innen
Herr Michael Kallfass, Architekt, Stuttgart
Herr Steffen Rothenhöfer, Architekt, Würzburg
Frau Sonja Bruns, Landschaftsarchitektin, Kassel
Sachpreisrichter:innen
Frau Landrätin Sabine Sitter
Herr Roland Wolf – Leitung Hochbau
Stellvertretende Sachpreisrichter:innen
Herr Markus Krämer – Technischer Leiter
Herr Sebastian Gehret – Schulverwaltung
Herr Matthias Schmitt – Schulleiter Realschule
Herr Hartmut Beck – Schulleiter Gymnasium
Herr Bürgermeister Thomas Stamm – Stadt Marktheidenfeld
Mitglieder Kreistagsfraktionen
Sachverständige Berater:innen
Als weitere Beratende wird aus jeder der politischen Fraktionen mehrere Mitglieder des Kreistags eingeladen. Die namentliche Benennung erfolgt kurzfristig vor der Preisgerichtssitzung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Auftraggeber wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preistragenden mit

den weiteren Planungsleistungen beauftragen. Er wird hierzu ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchführen. Der Auftraggeber behält sich vor, zunächst nur mit dem Gewinnenden und im Falle des Scheiterns dieser Verhandlungen mit allen Preistragenden oder gleich mit allen Preistragenden zu verhandeln.

Gegenstand der im Verhandlungsverfahren zu vergebenden Aufträge sind die Leistungen:

- Objektplanung Gebäude und Innenräume für die beiden Schulen Gymnasium und Realschule gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 1 § 34 und

- Objektplanung Freianlagen gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 2 § 39

- Es ist vorgesehen, vorbehaltlich der erforderlichen Gremienbeschlüsse die Beauftragung aller Grundleistungen der Leistungsphasen 1 – 9

stufenweise zu vergeben. Die Beauftragung und Realisierung ist in Zeit und Umfang von der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel abhängig. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung sowie mit weiteren Leistungen / Stufen besteht nicht.

Besondere Leistungen werden im Rahmen dieses Verfahrens nicht abverlangt.

Verhandlungsverfahren

Der Auslober wird zu den Verhandlungen die Vorlage der zum Nachweis der Eignung ( § 80 VgV) zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren

und zur Ausführung des Planungsauftrags erforderlichen Unterlagen wie folgt verlangen:

- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung:

Die Bietenden/die Bietergemeinschaft muss zum Zeitpunkt eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer nachweisen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 1.500.000,00 EUR für sonstige und Sachschäden mindestens 1.000.000,00 EUR beträgt. Es sind mind. zwei Schadensfälle je Jahr abzudecken (zweifache Maximierung im Versicherungsjahr). Es gilt auch die einseitige unwiderrufliche Erklärung eines Versicherungsunternehmens im Original für den Auftragsfall eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit den zuvor genannten Deckungssummen abzuschließen. Dabei muss die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle

eine laufenden Jahres mindestens das Zweifache der zuvor genannten Deckungssummen betragen. Es ist ein entsprechender Nachweis oder eine Versicherungserklärung (jeweils nicht älter als 12 Monate) abzugeben.

- Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt sind (Eine Verpflichtungserklärung, sofern sich der Bietende der Eignungsleihe bedient).

- Angabe der Anzahl und der beruflichen Qualifikation der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen des Bietenden /der Bietergemeinschaft angehören oder nicht.

- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bietenden /der Bietergemeinschaft und die Zahl der Führungskräfte in den Jahren 2019-2022 ersichtlich ist.

Ziel ist es, denjenigen Bietenden zu beauftragen, der alle Eignungskriterien fristgerecht nachgewiesen hat und das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.

Zuschlagskriterien

Neben den zuvor genannten Eignungskriterien, sind folgende Zuschlagskriterien für die Auftragserteilung maßgeblich:

Platzierung im Planungswettbewerb 60%

davon 1. Preis 100% / 2. Preis 60%/ 3. Preis 20%.

Stellungnahme zu den Hinweise des

Preisgerichtsprotokolls 15%

Zusammenarbeit und Qualifikation des Projektteams 10%

Qualitäts-, Zeit- und Kostenmanagement

des Unternehmens 5%

Honorarangebot 10%

Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche wird die Verwaltung auf Grundlage der Bewertung durch die Beurteilungskommission eine Beschlussvorlage mit einer Vergabeempfehlung an das politische Gremium erstellen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern

Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)

Ort: Ansbach

Postleitzahl: 91522

Land: Deutschland

E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de

Telefon: +49 98153-1277

Fax: +49 981531837

Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: wie VI.4.1.

Ort: Ansbach

Postleitzahl: 91522

Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/08/2022